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Gabriele Rolland

SPD 20.10.2021 Sitzungen 17/15

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich ist alles gesagt worden, sowohl im Ausschuss als auch in der ersten Lesung. Dabei will ich es im Prinzip auch bewenden lassen. Die SPD-Landtagsfraktion wird dem Änderungsantrag der FDP/DVP zustimmen, weil es richtig ist, eine Öffnungsklausel zu beschließen, um bei dem Thema weiterarbeiten zu können, und sie wird auch dem Gesetzentwurf zustimmen. Allerdings gibt es zwei Kritikpunkte. Erstens: Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass die Befristung auf drei Semester zu kurz ist. Die Studierenden, die unter der Coronapandemie sehr gelitten haben, müssten mehr Sicherheit bekommen, um ihr Studium jetzt wieder gut auf die Reihe zu bekommen. Der zweite Kritikpunkt ist, dass es nötig war, dass die Regierungsfraktionen diesen Gesetzentwurf vorgelegt haben – und nicht die Landesregierung. Wir, die SPD-Landtagsfraktion, sehen hier die Landesregierung in der Verantwortung. Dieses Gesetz, das heute beschlossen wird und rückwirkend ab 31. März 2021 gelten soll, sollte eigentlich schon zu diesem Zeitpunkt in Kraft getreten sein, und zwar durch eine Gesetzesvorlage der Landesregierung. Herr Kollege Wolf, ich möchte aufgreifen, was Sie eben gesagt haben. Ich bin gespannt, ob Ihren Worten Taten folgen – riode – 15. Sitzung – Mittwoch, 20. Oktober 2021 wir werden demnächst den Haushalt für 2022 beraten –, ob das Thema „Beratungsstellen bei den Studierendenwerken“ und das Thema Wohnungsmarkt ihren Niederschlag finden, weil die Studierenden genau in diesen Bereichen erhebliche Nachteile gegenüber denjenigen haben, die in der Zeit studiert haben, bevor Corona das Studium verändert hat. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD)

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