Guido Wolf
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Diese Debatte über das Landeshochschulgesetz ist mehr als die Diskussion über die Änderung eines Gesetzes. Diese Debatte ist zu verstehen als das klare Bekenntnis dieses Hauses gegenüber den Studierenden dieses Landes, dass uns ihre Situation und ihr Schicksal in der Coronapandemie nicht gleichgültig sind und dass die Politik bereit und in der Lage ist, darauf die richtigen Antworten zu geben. ode – 15. Sitzung – Mittwoch, 20. Oktober 2021 (Beifall bei der CDU und des Abg. Alexander Salo- mon GRÜNE – Zuruf: Bravo! – Zuruf der Abg. Ga- briele Rolland SPD) Zwar kamen viele Studierende mit den Umständen der vergangenen drei Semester gut zurecht, aber eben nicht alle. Onlinevorlesungen – mein Vorredner hat es gesagt –, Prüfungsvorbereitungen zu Hause am Computer statt gemeinsam mit Kommilitoninnen und Kommilitonen an der Uni, fehlende Lerngruppen: All das wirkte und wirkt sich bis zur Stunde negativ aus. Gerade Studienanfängerinnen und -anfänger standen hierbei vor besonders erschwerten Bedingungen, weil sie die Netzwerke und die Kontakte zu Mitstudierenden noch nicht aufbauen konnten. Wie wichtig es ist, gerade beim Start in ein Studium auf solche Kontakte zurückgreifen zu können, sich gegenseitig kritisch hinterfragen zu können, wissen wir alle. Darauf mussten diese Studentinnen und Studenten verzichten. Gegenseitige Hilfestellung und der Austausch waren nicht in gleichem Maß wie vor Corona möglich. Deshalb geht es bei diesem Gesetz darum, dass wir die Prüfungsfristverlängerung als notwendig erachten, um diese Nachteile auszugleichen, um jenen Studierenden eine Hilfestellung zu bieten, die aufgrund der äußeren Umstände Schwierigkeiten hatten und haben. Wichtig ist uns, dass an die Studierenden das Signal gesendet wird: Ihr bleibt nicht auf der Strecke. Corona darf euch weder ausbremsen noch benachteiligen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen) Die Studierenden, insbesondere die jüngeren Semester, stehen durch die fehlende Gemeinschaft und durch die reine Onlinelehre unter großem Druck. Das zeigt sich auch daran, dass beispielsweise an der Universität Stuttgart die psychologische Beratungsstelle dreimal so häufig in Anspruch genommen wird wie vor Corona. (Zuruf der Abg. Gabriele Rolland SPD) Vor wenigen Tagen hat das neue Semester begonnen. Nach drei Onlinesemestern ist dieses nun das erste, bei dem wieder Präsenzveranstaltungen möglich sind oder – ich sage es infolge der Erfahrungen vorsichtig – möglich wären. Wir, die CDU-Fraktion, wünschen uns von den Hochschulen im Land, dass die Präsenzlehre auch wirklich wieder zum Regelfall wird. (Beifall des Abg. Thomas Dörflinger CDU) Manche Entwicklungen sehe ich nach wie vor mit Sorge, weil sie befürchten lassen, dass sich Onlineveranstaltungen auch nach Corona einschleichen werden. Und genau dazu darf es nicht kommen. In Gesprächen aus den letzten Wochen – das kennen Sie auch aus Gesprächen mit jungen Menschen in Ihren Wahlkreisen – berichteten mir Studierende zuerst, dass sie jetzt auf Zimmersuche seien, weil es endlich vor Ort losgehen könne. Drei Wochen später berichten sie mir: „Ich suche jetzt doch kein Zimmer, denn ich habe nur am Freitag zwei Stunden Präsenzunterricht.“ Am darauffolgenden Montag wird mir dann erzählt, dass jetzt auch diese zwei Stunden noch in Onlineunterricht überführt worden sind. Liebe Kolleginnen und Kollegen, so stellen wir uns den Unterricht an den Hochschulen nach Corona nicht vor. (Guido Wolf) (Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der SPD und der FDP/DVP) Wir wünschen uns, Frau Ministerin, dass das Ministerium die Hochschulen bei der Rückkehr zur Präsenz eng begleitet. Es geht um mehr als um Wissensvermittlung. Es geht um neue Kontakte, es geht darum, sich auszutauschen. All das ist allein vor dem heimischen Computer nun mal nicht gegeben. Ich will noch ein paar Takte zum Änderungsantrag der FDP/ DVP sagen, in dem es darum geht, Lockerungen für datenschutzrechtliche Vorgaben, etwa für die Prüfungsüberwachung, vorzusehen. Derzeit ist eine Arbeitsgemeinschaft der Hochschulen und des Wissenschaftsministeriums mit dem Datenschutzbeauftragten eingerichtet und geht genau diesen Fragen nach. Eine voraussetzungslose Delegation datenschutzrechtlich sensibler Regelungen an die Exekutive durch eine solche Experimentierklausel dürfte nach unserer Einschätzung der Sache nicht gerecht werden. Wir sind jedenfalls dafür, dass wir die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe abwarten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Studierenden in Baden-Württemberg haben es verdient, dass wir uns für sie einsetzen. Deshalb gibt es diese Gesetzesänderung mit dem Ziel einer Aufstockung der Mittel und verlängerter Prüfungsfristen. Und ich sage deutlich, auch in der Erwartung, dass Präsenzunterricht wieder zur Regel an den Hochschulen in unserem Land wird: Dabei geht es um Qualität, aber es geht auch darum, dass es die Studierenden in unserem Land verdient haben, ein richtiges Studentenleben zu erfahren. Das geht nun mal nicht online. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grü- nen und der SPD)
