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Dr. Gisela Splett

06.10.2021 Sitzungen 17/13

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Antrag der Fraktion der SPD zu den finanziellen Auswirkungen der Regierungsbildung auf den Landeshaushalt wärmt noch einmal auf, was in den letzten Monaten bereits mehrfach diskutiert wurde, auch hier im Plenum. Die Regierungsbildung ist in der Landesverfassung geregelt und unterliegt keinem Haushaltsvorbehalt. Die Regierung selbst wird nach Artikel 45 der Verfassung gebildet; dies ist dort abschließend geregelt. Nicht direkt zur Regierung gehören dabei die politischen Staatsekretärinnen und Staatssekretäre. Politische Staatssekretärinnen und Staatssekretäre sind, soweit sie keinen Kabinettsrang haben, streng genommen nicht Mitglieder der Landesregierung, sondern gehören der Verwaltung an. Der Staatsgerichtshof hat sie 1973 als „Gehilfen des Ministers“ benannt, als jemanden, der bzw. die diesen in der Ausübung seines Amtes unterstützt. – Die Unterstützung gilt heutzutage übrigens nicht nur für Minister, sondern natürlich auch für Ministerinnen. Denn seit 1973 hat sich hier zum Glück einiges getan. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Aus meinem Arbeitsalltag kann ich Ihnen berichten – ich weiß es auch von den Kolleginnen und Kollegen –, dass wir über einen Mangel an Arbeit und Terminen überhaupt nicht klagen müssen. Offenbar gibt es also doch einen Wunsch, Themen mit uns zu besprechen und zu klären. Die Landesregierung hat im Rahmen der Regierungsbildung ein zusätzliches Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen eingerichtet. Die zuständige Ministerin sowie die Staatssekretärin wurden ernannt. Darüber hinaus sind für das Ministerium – da sind wir jetzt schon weiter als zum Zeitpunkt der Stellungnahme zum Antrag Mitte Juni – insgesamt 51 zusätzliche Personalstellen veranschlagt. Dabei werden im Quer- (Staatssekretärin Dr. Gisela Splett) schnittsbereich Synergien mit dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus genutzt. Es wurde also ein sehr schlanker Querschnittsbereich zum Funktionieren des Ressorts geschaffen. Die Schaffung dieses Ministeriums war und ist eine ganz klare politische Positionierung zu einer der wichtigsten sozialen Fragen dieser Zeit. Damit wollen wir die guten Lebensverhältnisse in Baden-Württemberg nicht nur sichern, sondern auch weiter verbessern. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Landesentwicklung und Wohnen sind Themengebiete, die in ganz besonderem Maß den Bürgerinnen und Bürgern unmittelbar zugutekommen. Wohnen ist schließlich mehr als ein Dach über dem Kopf. Ich glaube, darin sind wir uns auch alle einig. Die Landesregierung hat sich gut aufgestellt, und sie hat dies so getan, dass sie den Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern intensiv führen kann. Wir regieren mit den Menschen, nicht über sie. Die Zeiten, in denen in Ministerien diskurslos durchentschieden wurde und dies dann von der Bevölkerung so hingenommen wurde, sind zum Glück vorbei. (Beifall bei den Grünen und des Abg. Andreas Deuschle CDU) Ja, die Verstärkung der Landesregierung im Vergleich zur 16. Legislaturperiode kostet das Land Baden-Württemberg Geld. Zusammen mit der Schaffung des neuen Ministeriums inklusive der Leitungsstrukturen und des Querschnitts belaufen sich die Kosten auf etwa 5 Millionen € jährlich; die 10 Millionen €, die Sie, Herr Fink, genannt haben, sind nicht korrekt. (Zuruf des Abg. Nicolas Fink SPD) Aber, meine Damen und Herren, diese Kosten sind keine echten Mehrausgaben. Denn sie werden durch strukturelle Einsparungen bei den Ressorts im Wege einer zusätzlichen globalen Minderausgabe gegenfinanziert. Im Ergebnis belasten sie also den Landeshaushalt nicht, und sie sind natürlich in keiner Weise geeignet, die solide Haushaltspolitik der Regierungen Kretschmann irgendwie infrage zu stellen. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Im Übrigen – auch das sei angemerkt – erstaunt es schon, dass die SPD im Rahmen des Dritten Nachtrags keine Änderungsanträge zu diesem Thema gestellt hat, nun aber den Aufwuchs von Stellen hier erneut ins Rampenlicht zieht. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Erfolg dieser Landesregierung hängt davon ab, ob es gelingt, auf die Notwendigkeiten der Zeit zu reagieren. Dazu muss diese Regierung ansprechbar und diskursfähig sein. Das sind Anforderungen, die sowohl an das Parlament als auch an die Regierung gestellt werden. Es ist unsere Pflicht, die Zukunftsfähigkeit des Landes Baden-Württemberg bestmöglich zu gewährleisten, und es ist unser klares politisches Ziel, dies in engem Dialog mit den Bürgeeriode – 13. Sitzung – Mittwoch, 6. Oktober 2021 rinnen und Bürgern zu tun. Entsprechend dieser Zielsetzung ist die Landesregierung aufgestellt und kommt in dieser Aufstellung ihren Aufgaben seit Mai sehr erfolgreich nach. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Grünen und der CDU)

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