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Sarah Schweizer

CDU 29.09.2021 Sitzungen 17/12

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Angler in unserem Land leisten einen wichtigen und unverzichtbaren Beitrag für den Umwelt- und Naturschutz. (Beifall bei der CDU) Sie nehmen bei der Hege und Pflege der Fischbestände eine zentrale Rolle ein und haben sich lange auch als Vorreiter für Umwelt- und Gewässerschutz an den Seen und Flüssen starkgemacht. Angler und Fischer versorgen uns mit regionalen und natürlichen Lebensmitteln. Gerade junge Menschen entwickeln so frühzeitig bereits ein Bewusstsein für Regionalität und Lebensmittelerzeugung. Nebenbei werden weitere positive Werte wie z. B. Verantwortungsbewusstsein für unsere Natur und die Tierwelt und zugleich Wertschätzung für Natur und Umwelt vermittelt. (Beifall bei der CDU) Gerade auch in den aktuellen Coronazeiten haben wir erlebt, wie sich das Angeln auch unter jungen Frauen, unter jungen Menschen allgemein zunehmender Beliebtheit erfreut. Diese Entwicklung möchten wir, die CDU, unterstützen und fördern. (Beifall bei der CDU und der Abg. Ayla Cataltepe GRÜNE) Was wir aber nicht unterstützen, ist der Gesetzentwurf der AfD. (Oh-Rufe von der AfD – Zurufe von der AfD: Nein!) Die AfD will nämlich dem Land generell die Möglichkeit nehmen, Beschränkungen für die Fischerei in der Nacht zu erlassen. Hierfür soll die derzeit geltende Ermächtigungsgrundlage im Landesfischereigesetz gestrichen werden. (Abg. Anton Baron AfD: Nennen Sie Beispiele!) Was als Gewinn für Einzel- und Hobbyangler deklariert wird, hätte jedoch auch Auswirkungen auf die Berufsfischerei. Denn auch dafür gilt die derzeitige Rechtsgrundlage im Landesfischereigesetz. Schauen wir beispielsweise auf den Bodensee. Mit dem Gesetzentwurf der AfD wäre es auch hier nicht mehr möglich, die Berufsfischerei zeitlich zu regeln. Mit Blick auf den relativ geringen Fischbestand und die sinkenden Erträge im Bereich der Fischerei muss aber genau dies weiterhin möglich sein. Darauf haben wir uns auch mit unseren Nachbarn in internationalen Abkommen verständigt. Es kommt für uns gar nicht infrage, dass wir hier rechtsbrüchig werden. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Zuruf von der CDU: Sehr gut! – Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: Ganz schlechtes Gesetz!) Hinzu kommt: Mit der Umsetzung des Gesetzentwurfs der AfD wäre es in Zukunft auch nicht mehr möglich, situationsbedingte Einschränkungen in der Zeit beim Angeln festzule- (Sarah Schweizer) gen. Genau das ist aber etwas, was nach wie vor notwendig werden kann, beispielsweise in Gewässern oder Gewässerabschnitten oder auch zu bestimmten Jahreszeiten, wenn es um die gefährdeten Bestände von Fischen geht oder beispielsweise auch von Arten wie Krebsen. Ein Blick in andere Länder zeigt relativ deutlich: Einschränkungen beim Nachtangeln sind gelebte Praxis und sind im Sinne des Natur- und Artenschutzes auch notwendig. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Abg. Anton Ba- ron AfD: Sie unterstellen den Anglern ja, dass sie kei- ne Naturschützer sind!) Deshalb brauchen wir in Baden-Württemberg auch in Zukunft die Möglichkeit, das Nachtangeln örtlich und in gewisser Weise auch zeitlich begründet einschränken zu können. Wenn nun behauptet wird, mit diesem Gesetzentwurf werde nur ein Urteil des Stuttgarter Verwaltungsgerichts umgesetzt, so ist das an den Haaren oder, anders gesagt, an den Flossen herbeigezogen. (Beifall des Abg. Thomas Blenke CDU – Abg. Hans- Ulrich Sckerl GRÜNE: An den Gräten!) Mit der Entscheidung vom Juli dieses Jahres stellte das Verwaltungsgericht Stuttgart fest, dass in Bezug auf die klagenden Angler das Nachtangelverbot aufgrund höherrangigen Rechts aufgehoben wird. Dabei ist aktuell jedoch völlig unklar, weshalb das Gericht in diesem Fall zu einer Aufhebung des Nachtangelverbots kommt. Uns liegt die Urteilsbegründung nämlich noch gar nicht vor. (Abg. Anton Baron AfD: Die kommt ja noch!) Aus unserer Sicht müssen wir diese Urteilsbegründung abwarten, um anschließend handeln zu können. Genau das hat das Ministerium angekündigt, und das unterstützen wir. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Landesfischereigesetz räumt aus gutem Grund die Möglichkeit ein, die Beschränkung der Fischerei in Nachtzeiten über eine Verordnung zu regeln. Es wird damit auch der Vielfältigkeit der Fischerei gerecht. Es ermöglicht die Berücksichtigung von räumlichen Besonderheiten wie auch von zeitlichen Besonderheiten in den Bereichen Fischerei und Naturschutz. Mit dem Gesetzentwurf der AfD wäre das in Zukunft so nicht mehr möglich. Für uns, die CDU-Fraktion, ist aber klar: Wir sind uns der Notwendigkeit des Nachtangelangebots bewusst. Uns ist aber ebenso bewusst, dass wir hier an den richtigen Stellschrauben drehen müssen. Beim vorliegenden Gesetzentwurf der AfD-Fraktion können wir ein entsprechendes Bewusstsein nicht erkennen. Wir werden diesem Gesetzentwurf der AfD deshalb auch nicht zustimmen; denn unter dem Strich bleibt er lediglich der schlechte Versuch, das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart für einen inhaltlich völlig undurchdachten Schnellschuss zu missbrauchen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Zuruf von der CDU: Bravo! – Abg. Anton Baron AfD: Dann in der Zweiten Beratung!) de – 12. Sitzung – Mittwoch, 29. September 2021

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