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Reinhold Pix

GRÜNE 29.09.2021 Sitzungen 17/12

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wieder einmal debattieren wir heute das Thema Nachtangelverbot. Bereits in der letzten Legislatur startete die Opposition diverse Versuche, das Nachtangelverbot zu kippen – ohne Erfolg. Gingen diese Versuche damals vor allem vonseiten der FDP/DVP aus, so versucht sich heute die AfD daran. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Zuruf von der AfD) Für uns grüne Landtagsfraktion ist dabei eines klar: Wir lehnen den Gesetzentwurf der AfD ab. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Lachen bei der AfD – Zuruf von der AfD: Damit habe ich nicht gerechnet!) Er ist weder zielführend, noch trägt er zur Lösung des Konflikts bei. Nicht nur, dass er das Nachtangelverbot ausnahmslos aufheben will, er setzt noch eins drauf: Er streicht die Ermächtigungsgrundlage im Gesetz. Ohne Ermächtigungsgrundlage sind keine Ausnahmen in ökologisch sensiblen Gebieten möglich. Das ist Nonsens. (Zuruf von der AfD: Aha!) Kurz zur Einordnung: Was uns bisher vorliegt, ist die Entscheidung der ersten Gerichtsinstanz bezüglich einer Einzelfallklage einer Gruppe von Anglerinnen und Anglern, die nun an den jeweiligen Gewässern nicht mehr an das Nachtangelverbot gebunden sind. Auch wenn sich die Ausgangslage zur heutigen Debatte durch dieses aktuelle Gerichtsurteil verändert hat, kann ich Ihnen sagen, dass wir einer ausnahmslosen Aufhebung des Nachtangelverbots weiterhin sehr kritisch gegenüberstehen. (Zuruf von der AfD: Wie ist es in allen anderen Län- dern?) Wir werden stattdessen Lösungen finden, die sowohl den Interessen der Anglerinnen und Angler als auch den Interessen des Natur- und Artenschutzes Rechnung tragen. So sehen wir beispielsweise für Schutzgebiete die Notwendigkeit von Einschränkungen für das nächtliche Angeln weiterhin gegeben. Wir möchten den Anglerinnen und Anglern das Angeln ohne Wenn und Aber ermöglichen. (Lachen bei der AfD) Einschränkungen erfolgen deshalb nur dann, wenn der Naturund Artenschutz dies erfordert. Ein Beispiel hierfür ist der Vogelschutz. Gewässerrandzonen bieten zahlreichen Vogelarten Schlaf- und Rastplätze. (Abg. Ruben Rupp AfD: Kormoran!) In sensiblen Gebieten kann daher ein nächtliches Angeln einen problematischen Eingriff insbesondere für die Vogelwelt der Gewässerrandzonen darstellen. Weiter steht für uns fest: Die Ersetzung des derzeitigen Nachtangelverbots durch einen Flickenteppich aus Einzelre- (Reinhold Pix) gelungen, wie es in manch anderen Bundesländern der Fall ist, ist keine ernsthafte Alternative. (Zuruf von der AfD: Die Windräder stören nicht?) Die Folge dessen wäre nämlich ein Bürokratiemonster sondergleichen. Es braucht deshalb klar definierte einheitliche Regelungen, die festlegen, wo das Angeln zur Nachtzeit erlaubt sein soll und wo die Belange des Natur- und Artenschutzes überwiegen. Wir sehen hier Anglerinnen und Angler als Verbündete und setzen vor allem auch auf deren Eigenverantwortung. Mit diesen Forderungen stehen wir im Übrigen nicht allein. Die betroffenen Verbände, die u. a. auch die Anglerinnen und Angler vertreten, erachten eine Kompromisslösung ebenfalls als zielführend. So sagt der Landesfischereiverband beispielsweise – ich zitiere –: Bei Vorliegen besonderer Voraussetzungen im Einzelfall ist es daher denkbar, auf dem Verordnungsweg ein Nachtangelverbot verhängen zu können. Der Landesnaturschutzverband, in welchem der Landesfischereiverband übrigens auch Mitglied ist, wird hier sogar noch deutlicher. Zitat: Diese Verordnungsermächtigung muss beibehalten werden. Begründung: Neben Naturschutzgebieten sollte auch eine Beibehaltung des Nachtangelverbots in FFH-Gebieten mit dem Schutzzweck bestimmter Fisch-, Flusskrebs- und Großmuschelarten geprüft werden. Die AfD schießt hier also mit ihrem Vorschlag weit über die Forderungen der Verbände hinaus. (Abg. Anton Baron AfD: Wir warten auf Ihren Ände- rungsantrag!) Sehen Sie: Das, was Sie wollen, will sonst keiner. Ich möchte auch noch aus einer Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts vom 14. Juli 2021 zitieren. Dort heißt es: Das Nachtangelverbot ist damit nicht generell aufgehoben. Wir sind uns mit unserem Koalitionspartner einig, dass wir nun die Urteilsbegründung des Gerichts abwarten und dann gemeinsam eine sachlich und fachlich gute Lösung erarbeiten werden, die sowohl die Belange der Anglerinnen und Angler als auch die Belange des Natur- und Artenschutzes berücksichtigt. Da sehe ich gar kein Problem. Denn genau das ist der Punkt: Es gibt Zielkonflikte, und die erfordern Kompromisse, und das ist unser Job. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Zuruf: Sie haben ein Wort vergessen: „faule“ Kom- promisse!) ode – 12. Sitzung – Mittwoch, 29. September 2021

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