Bernhard Eisenhut
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Abschaffung des Nachtangelverbots stand vor etwas mehr als vier Jahren das letzte Mal auf der Tagesordnung des Landtags von Baden-Württemberg – damals auf Antrag der Fraktion der FDP/DVP und mit Unterstützung von SPD und AfD. Die CDU hat brav der grünen Ideologie gehorcht. Was dieses Parlament nicht geschafft hat, haben der Präsident des Landesfischereiverbands, seine vier Stellvertreter und ein weiterer Einzelkläger geschafft: den rechtswidrigen Zustand eines generellen Nachtangelverbots zu Fall zu bringen. (Beifall bei der AfD) Das, meine Damen und Herren, ist eigentlich schon ein Armutszeugnis für dieses Parlament und vor allem für den Juniorpartner in dieser Koalition. Er hat gezeigt, dass ihm selbst beim Angeln die Regierungstreue zu den Grünen wichtiger ist als die Freiheitsrechte der Bürger in diesem Land. (Beifall bei der AfD) Mitte Juli dieses Jahres stellte das Verwaltungsgericht Stuttgart fest, was sich nicht nur viele Angler erhofft, sondern auch viele Beobachter nach der mündlichen Verhandlung erwartet haben. Das Nachtangelverbot war zunächst allerdings nur für die Kläger gekippt. Man kann dem Ministerium zugutehalten, dass es im Gegensatz zu den Grünen in der Landtagsdebatte wenigstens bemüht war, sachliche Gründe vorzutragen, auch wenn diese zum Teil äußerst dünn und nicht nachvollziehbar waren. Zahlen und Fakten konnten die Vertreter des Ministeriums schlicht nicht vortragen. Von einem Ministerium erwarte ich mir eigentlich etwas anderes. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Daniel Andre- as Lede Abal GRÜNE) Wieso genau sich das Angeln bei Nacht auf die Fischbestände oder auf die das Gewässer umgebende Natur anders auswirken sollte als bei Tag, konnte das Ministerium auch nicht erklären. Auch bei der Frage nach dem artgerechten Angeln bei Nacht stellten die Anwesenden fest, dass dies ja grundsätzlich möglich sei. Und bei Wels und Aal durfte nachts geangelt werden, bei allen anderen Arten nicht. Das verstehe nun, wer will. (Heiterkeit bei Abgeordneten der AfD) Man stellte tatsächlich fest, dass man im 21. Jahrhundert durchaus die Möglichkeit hat, mit Taschen- oder Stirnlampen für die entsprechenden Lichtverhältnisse zu sorgen. Zu guter Letzt musste dann die vermeintliche Bedrohung durch Fischwilderei herhalten. Sie ahnen es schon: Auch dazu hatte das Ministerium keine Zahlen anzubieten. Dennoch (Bernhard Eisenhut) argumentierte das Ministerium, dass Schwarzangler es bei einem Nachtangelverbot viel schwerer hätten, unentdeckt zu bleiben, denn wer sich nachts an einem See aufhalte, würde ja etwas im Schilde führen – eine abenteuerliche Annahme. (Heiterkeit bei Abgeordneten der AfD) Für Schwarzangler ist das Nachtangelverbot in Wahrheit ein Segen. Sie müssen nämlich kaum befürchten, von den legalen Anglern erwischt zu werden, weil die ja nicht angeln dürfen und zu Hause sitzen. (Heiterkeit bei der AfD) Sind diese jedoch auch unterwegs, überlegt es sich der Schwarzfischer zweimal, ob er seine Angel auswirft. Wer also Angst vor Fischwilderei hat, muss geradezu für die Abschaffung des Nachtangelverbots sein. Sie sehen: Nach rechtlicher Überprüfung hat sich die jahrelange Praxis der Landesregierung als schlicht unnötig und auch rechtswidrig herausgestellt. Nachdem die AfD-Fraktion den Gesetzentwurf zur Abschaffung des Nachtangelverbots eingereicht hatte, ging es im Ministerium plötzlich ganz schnell. Minister Hauk verkündete die Änderung der Fischereiverordnung, wohl in der Hoffnung, dass das Thema damit beendet sei. Das ist es aber aus gewichtigen Gründe mitnichten. Wir möchten der Regierung durch die Änderung des Fischereigesetzes die Ermächtigungsgrundlage entziehen, neue Nachtangelverbote zu erlassen. (Beifall bei der AfD) Wir möchten den Anglern in Baden-Württemberg Sicherheit geben, dass die Regierung nicht aufgrund von ideologischen Spinnereien wieder ein wie auch immer geartetes Nachtangelverbot einführt und Einzelne wieder Klageverfahren gegen den Staat führen müssen. Alle sprechen von Entbürokratisierung. Wenn wir also eine Norm nicht brauchen, können wir sie auch streichen. (Beifall bei der AfD – Abg. Anton Baron AfD: So ist es!) Deswegen gibt es also keinen vernünftigen Grund, diesem Gesetzentwurf nicht zuzustimmen. Der Schutz der Fischerei ist auch uns ein Anliegen – und nicht nur nachts. Dazu gehören für uns aber nicht nur Fische und Gewässer, sondern auch die dazugehörigen Angler. In unserem Land ist es leider so, dass man gerade diejenigen gängelt, die sich für ihre Sache einsetzen. Wir wollen daher die wahren Natur- und Umweltschützer von unsinnigen Regeln und Bürokratie befreien – das sind Angler, Jäger, Bauern und Forstwirte –, damit wieder die das Sagen haben, die etwas davon verstehen. (Beifall bei der AfD) Danke für Ihre Aufmerksamkeit. Ich schließe mit einem fröhlichen: Petri Heil! (Beifall bei der AfD) de – 12. Sitzung – Mittwoch, 29. September 2021
