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Isabell Huber

CDU 29.09.2021 Sitzungen 17/12

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will es kurz machen. Denn es wurde schon einiges gesagt. Es ist eines unserer Kernanliegen, die Verwaltung moderner, digitaler und bürgerfreundlicher zu machen. Das steht im Koalitionsvertrag. Wer hier jetzt der Trendsetter ist oder nicht – Fakt ist: Es steht in unserem Koalitionsvertrag, und jeder kann das zu jeder Zeit nachlesen. Im Koalitionsvertrag ist es aber nicht nur wegen der aktuellen Coronapandemie gelandet, die die Notwendigkeit von E-Government noch einmal hervorgehoben hat. Vielmehr ist es der Tatsache geschuldet, dass sich unsere Gesellschaft verändert, wandelt und dass deshalb heute eine moderne und digitale Verwaltung schlichtweg erforderlich ist. (Beifall bei Abgeordneten der CDU) Wir sind hier auf einem guten Weg – auch dank unseres Innen- und Digitalisierungsministers Thomas Strobl. (Lachen bei der AfD) Wir haben den Landkreisen, Städten und Gemeinden über 200 digitale Verwaltungsleistungen zur Verfügung gestellt. Auch dank des Tools der Universalprozesse können jeden Tag weitere Leistungen digital angeboten werden. Das ist ja im Endeffekt das gemeinsame Ziel von uns allen hier. Das heißt, wir in Baden-Württemberg haben es mit erfunden, und die Koalition setzt es auch um. Die Bereitstellung von offenen Daten ist der nächste Schritt in der Modernisierung unserer Verwaltung. Ich möchte auch hier noch einmal den Koalitionsvertrag, der schon angesprochen wurde, zitieren. Darin steht nämlich, dass im Zuge der Evaluation des Landesinformationsfreiheitsgesetzes die sachgerechte und proaktive Veröffentlichung von Daten vorgesehen ist und dass wir, die Regierungsfraktionen, das Thema mit einer Arbeitsgruppe angehen werden. Das Anliegen der FDP/DVP steht deshalb bereits auf unserer Agenda. Uns sind dabei Gründlichkeit und vor allem ein ganzheitlicher Ansatz – wie es mein Kollege eben gesagt hat – sehr wichtig. Der Lapsus ist aber momentan, dass es daran in dem Gesetzentwurf der FDP/DVP hapert. Er enthält keine Aussagen zu den Kosten oder zu der Umsetzung in den Kommunen. Herr Karrais, Sie haben es angesprochen: Die kommunalen Landesverbände haben daran durchaus Kritik geäußert. Es ist aber auch für uns in den Regierungsfraktionen wichtig, diese Kritikpunkte ernst zu nehmen und sie anzunehmen, weil wir ja auch in der vergangenen Legislaturperiode gesehen haben, dass bisherige Gesetzgebungsinitiativen u. a. an der Frage der finanziellen Abschätzung gescheitert sind. Deswegen möchte ich noch einführen: Ihren Vorschlag zur digitalen Verkündung von Gesetzen und Rechtsverordnungen begrüßen wir ausdrücklich. Daran, Herr Karrais, arbeiten wir bereits. Das können Sie ebenfalls im Koalitionsvertrag nachlesen. Aber hierfür ist eine Änderung der Landesverfassung erforderlich. Deswegen werden wir zu diesem Punkt auf die anderen demokratischen Fraktionen zugehen. Das heißt, wir de – 12. Sitzung – Mittwoch, 29. September 2021 arbeiten daran, und zwar machen wir sukzessive eines nach dem anderen. Meine Damen und Herren, Sie sehen also: Die Digitalisierung unserer Verwaltung ist eines der Kernthemen in den kommenden Jahren und auch eines der Kernthemen dieser Regierungskoalition, an denen wir fortlaufend arbeiten und auch ohne diese Gesetzesinitiative der FDP/DVP arbeiten werden. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

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