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Ruben Rupp

AfD 29.09.2021 Sitzungen 17/12

Herr Präsident, liebe Abgeordnete! Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Das kommt Ihnen vielleicht bekannt vor – ich hoffe es zumindest. Richtig: Ich zitiere hier Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes. Wie passt das eigentlich mit der bisher wahrscheinlich radikalsten Corona-Verordnung einer Landesregierung, wie wir sie heute diskutieren, einer Verordnung, die unsere Gesellschaft spaltet und sie in Bürger erster Klasse – die Geimpften – und Bürger zweiter Klasse – die Ungeimpften – einteilt, zusammen? Der Bürger zweiter Klasse muss damit rechnen, dass er, wenn er ab November in Corona-Zwangsquarantäne geschickt wird, keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung hat, also keinen Anspruch auf Entschädigung gemäß § 56 des Infektionsschutzgesetzes. Das betrifft besonders die sozial Schwächeren und die Normalverdiener – die offensichtlich allen außer der AfD egal sind. (Beifall bei der AfD) Zudem werden die Bürger zu permanenten Testungen genötigt, und diese soll man dann auch noch aus dem eigenen, durch extreme Abgabenlast ohnehin oft stark geschröpften Geldbeutel bezahlen. Denn die Kosten eines PCR-Tests – diese belaufen sich manchmal auf über 100 € – werden bald nicht mehr vom Staat übernommen. Das alles kommt noch hinzu. de – 12. Sitzung – Mittwoch, 29. September 2021 Wenn wir also keine Impfpflicht haben, wie es hier immer wieder beteuert wurde, dann frage ich mich: Wie soll denn eine normale Familie in Baden-Württemberg unter diesen Umständen ihren Lebensunterhalt angesichts des möglichen finanziellen Totalausfalls noch bestreiten können? Wie soll das gehen? (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Sich impfen lassen! – Abg. Sascha Binder SPD: Dadurch, sich impfen zu lassen! Eine normale Familie in Baden-Württemberg ist geimpft! – Zuruf der Abg. Carola Wolle AfD) Meine Damen und Herren von der Regierungsbank – es sind nur wenige da –, machen Sie sich doch mal ehrlich. Sie haben eine Impfpflicht durch die Hintertür eingeführt. Diese Verordnung ist nichts anderes als eine Erpressungsverordnung. (Beifall bei der AfD) Die Bürger zweiter Klasse müssen eine regelrechte Verbotsorgie erleiden: Gastronomie verboten, Sport verboten, Diskotheken verboten, Bäder verboten, Museen verboten, öffentliche Veranstaltungen verboten. Ich könnte die Liste beliebig fortsetzen. Diese Verordnung ist verfassungswidrig. Mit dem Ausschluss Ungeimpfter vom öffentlichen und privaten Leben haben Sie mehrere rote Linien überschritten. Ich klage jetzt auch gerichtlich gegen diesen Irrsinn an Coronamaßnahmen, damit diese Verordnung gekippt wird. Das ist längst überfällig. (Beifall bei der AfD) Diese Vorgaben sind übrigens nicht nur verfassungswidrig, (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Sicher nicht! – Abg. Sascha Binder SPD: Wer sagt denn das?) sie sind auch nicht nachvollziehbar. Das zeigte sich bereits bei der Fixierung auf die Sieben-Tage-Inzidenz – es wurde vorhin angesprochen –: Vor wenigen Monaten noch war das fast schon ein heiliger Richtwert, der immer wieder kursierte; heute kennt diese Kennzahl fast niemand mehr, weil sie fast gar nichts aussagt. (Zuruf von der AfD: Richtig!) Was sagt eigentlich 2 G aus? Wie sinnvoll ist 2 G, um Infektionen zu verhindern? Aktueller Fall: Nach einer 2-G-Party in Münster wurden 85 Menschen mit Corona infiziert, jeder fünfte Teilnehmer der Party. Das zeigt, dass bei 2 G Geimpfte das Virus unbemerkt weiterverbreiten, während getestete Ungeimpfte als Gesunde völlig ungefährlich sind. (Beifall bei der AfD) Das bedeutet: 2 G ist unbrauchbar. Dieser Quatsch gehört sofort wieder in den Mülleimer. (Beifall bei der AfD) Zudem herrscht mit der neuen Verordnung auch ein völlig unverständliches Regelungswirrwar. In öffentlichen Verkehrsmitteln gibt es eine Maskenpflicht bei allen Stufen, dafür direkt 2 G bei der Gastronomie – bei der Gastronomie, die nachweislich kein Pandemietreiber war und ist. Dann gibt es in der (Ruben Rupp) Alarmstufe 3 G mit PCR-Test beim Friseur, aber dafür 2 G beim Sport und bei Vereinen. Es gibt keine Einschränkungen bei Religionen; es gibt Ausnahmen beispielsweise für die Physiotherapie. Wieso diese Unterschiede? Blicken Sie da selbst überhaupt noch durch? Das bezweifle ich mittlerweile sehr stark. Die Wahrheit ist: Diese Verordnung entspringt nicht sinnvollen pandemischen Erwägungen, sondern es geht darum, die – schwindende – Akzeptanz Ihrer Maßnahmen in der Bevölkerung aufrechtzuerhalten und den Ungeimpften – das haben wir heute auch wieder von Herrn Lucha gehört – die Schuld an der Pandemie zu geben. Darum geht es Ihnen mit dieser Verordnung. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Udo Stein AfD) Statt die Ungeimpften zum Sündenbock zu erklären und die Mehrheit der Geimpften auf die Minderheit der Ungeimpften zu hetzen, sollten Sie, die Regierung, Ihre eigenen Fehler einräumen und diese angehen. Kopflose Lockdowns, mangelhafte Vorbereitung auf Pandemien und im Bereich des Katastrophenschutzes – Stichwort Personal für Intensivbetten – – Die grüne Regierung ist doch seit über zehn Jahren schon hier. Was ist hier denn eigentlich passiert? Ein Kaputtsparen der Krankenhäuser, mangelhafte Abstimmung innerhalb Europas usw. Mir bleibt abschließend – ich hätte da noch viel mehr zu sagen – nur, zu sagen: Auch wenn die Regierungskoalition es vielleicht nicht glaubt: Ministerpräsident Kretschmann ist nicht der König von Baden-Württemberg. Man kann nur auf eine Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts hoffen, und man kann darauf hoffen, dass meine Klage und die Gerichte den Macht- und Kontrollfantasien dieser Landesregierung endlich einen Riegel vorschieben. Danke schön. (Beifall bei der AfD – Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜ- NE: Ach je!)

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