Anton Baron
Vielen Dank, Herr Sozialminister. – Ich habe dazu eine Frage. Es kursiert die Information, dass gegen Covid-19 geimpfte Patientinnen und Patienten, die Symptome zeigen und im Krankenhaus behandelt werden, beim RKI als ungeimpft dokumentiert werden und die Zahl auch so kommuniziert wird. Ist das zutreffend? Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Nein, das trifft nicht zu. Wir unterscheiden zwischen der Inzidenz der Geimpften und der der Nichtgeimpften. Letztere ist in der Regel um das Zehnfache höher. Es gibt auch die sogenannten Impfdurchbrüche. Sie wissen, auch Geimpfte können tatsächlich infiziert werden, aber das Entscheidende ist vor allem bei älteren vulnerablen Gruppen eine niedrigere Virenlast, die sie selbst haben. Der Ausbruch von Erkrankungen wird gemindert. Schauen Sie sich die Sterbestatistiken zu Beginn des Jahres an, als wir noch keinen vollständigen Impfschutz hatten. Also, diese Dokumentation ist nicht richtig. (Abg. Anton Baron AfD: Okay!) Wir haben ein dreistufiges Ampelsystem aus Basisstufe, Warnstufe und Alarmstufe eingeführt. Bei den Maßnahmen wird ode – 12. Sitzung – Mittwoch, 29. September 2021 grundlegend zwischen den Immunisierten – Geimpften und Genesenen – und den Nichtimmunisierten unterschieden. Immunisierte belasten das Gesundheitssystem nahezu nicht. Daher sieht diese Verordnung keine besonderen Einschränkungen zulasten von Immunisierten vor. Nur die Basismaßnahmen, also die AHA- plus die L-Regeln, sind selbstverständlich weiter zu beachten. Ich habe schon gesagt: Aktuell werden in den Krankenhäusern fast nur nicht geimpfte Personen wegen Covid-19 behandelt. Daher müssen wir die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie auch an sie richten. Derzeit gilt grundlegend die Basisstufe. Hier gelten die Maßnahmen, die wir schon mit der vorherigen, der zehnten Corona-Verordnung, eingeführt hatten. Sie kennen im Wesentlichen den 3-G-Nachweis: Nichtimmunisierte müssen den Nachweis eines negativen Antigenschnelltests vorlegen. Das ist die derzeit stabil geltende Lage. Erreicht die Anzahl der ins Krankenhaus eingewiesenen Covid-19-Patientinnen und -Patienten oder die Belastung der Intensivstationen die kritischen Werte – – Sie kennen diese: Die Warnstufe wird ausgerufen ab 250 mit Covid-19-Patientinnen und -Patienten belegten Intensivbetten oder ab einer Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz von 8. Wir haben derzeit eine Hospitalisierungsinzidenz von 2,25 und 184 belegte Intensivbetten – ein Rückgang in den letzten zwei Tagen um 10 %. Sie sehen hier eine gewisse Stabilität. Im Übrigen liegt auch der R-Wert stabil bei 0,9. Unsere Inzidenz liegt nach Reiserückkehr stabil um die 80 – gemeinsam mit dem Spätreiseland Bayern –; sie bewegt sich seitwärts auf einem stabilen Niveau. Wir haben das alles im Blick. Mit der Warnstufe soll eine drohende Überlastung der Gesundheitsversorgung angezeigt und verhindert werden. Hier gilt dann überwiegend eine qualifizierte 3-G-Regel. Sie alle kennen die Tabelle, die Sie auch bei uns im Internet und in den einschlägigen Publikationen nachlesen können. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Wenn die Warnstufe eintritt, ist Nichtimmunisierten der Zutritt zu vielen Lebensbereichen nur noch mit einem negativen PCR-Nachweis gestattet. Wir machen Verordnungen ja auch deswegen, damit wir sie nicht benötigen, meine Damen und Herren. Ich glaube, der Präventivcharakter hat derzeit keine schlechten Auswirkungen. Wenn die maximalen Werte des Ampelsystems erreicht werden – wie von mir gesagt –, dann tritt bei 390 mit Covid-19-Patientinnen und -Patienten belegten Intensivbetten oder einer Hospitalisierungsinzidenz von 12 die sogenannte Alarmstufe ein. Sie zeigt an, dass das Gesundheitssystem akut gefährdet ist. In der Alarmstufe gilt dann überwiegend 2 G. Das wissen Sie. Dann haben nur noch Immunisierte Zutritt zu Angeboten, die in der Verordnung geregelt sind. Natürlich werden aus Gründen der Verhältnismäßigkeit manche Personengruppen hiervon ausgenommen. Das wissen Sie. Das ist eindeutig klar. Natürlich gibt es ganz wenige Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Deren Anteil liegt aber in einem sehr niedrigen Prozentbereich. Auch Personengruppen, für die es keine verbindliche dauerhafte Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Minister Manfred Lucha) gab, sind natürlich ausgenommen. Da wollen wir überhaupt keine Unsicherheit herstellen. Auch bei Kindern unter sechs Jahren ist das so. Wir haben die Testverpflichtung für Beschäftigte und Selbstständige in der Warn- und der Alarmstufe neu eingeführt. Es ist nämlich nicht vermittelbar, dass jemand, der in eine Gaststätte will, Nachweise zu erbringen hat, das Servicepersonal, das berufsbedingt Kontakt zu vielen Personen hat, hingegen nicht. Die Neuregelung dient dem Schutz der Beschäftigten und damit ausdrücklich dem Schutz aller. Der Test muss dann zweimal wöchentlich durchgeführt werden. Ausgenommen sind selbstverständlich Immunisierte. Ich habe es schon gesagt. Meine Damen und Herren, ich glaube, das zeigt auch, wie sehr sich die Entwicklung in den letzten Wochen beruhigt hat. Ich bedanke mich auch noch einmal bei Ihnen, auch bei den Kolleginnen und Kollegen aus dem Sozial- und Gesundheitsausschuss für die Zwischendebatte, die wir in der parlamentarischen Sommerpause führen konnten. Sie haben uns ja wirklich auch begleitet. Das sage ich jetzt in aller Ernsthaftigkeit. Ich glaube, dass dieses Ampelsystem den Spagat schafft zwischen einer weitgehenden Normalität des gesellschaftlichen Lebens und dem austarierten System, mit dem wir schnell auf den drohenden Kollaps der Gesundheitsversorgung reagieren können. Erlauben Sie mir jetzt am Schluss einen ganz persönlichen Appell an alle: Wir alle hatten jetzt Gelegenheit, wieder Kontakt mit den Krankenhäusern in unserem Land zu haben, sie auch wieder vor Ort zu besuchen, auch Förderbescheide zu übergeben. Die in der Pflege Tätigen waren schon vor der Pandemie arg belastet. Herr Haußmann, Frau Krebs, das ist heute auch ein Thema im Ausschuss. Wir brauchen übrigens weiterhin – von der neuen Bundesregierung – einen Schub z. B. bei den Gesundheitsfachberufen. Ich glaube, da werden wir uns vonseiten des Landes sehr aktiv einschalten. Eines ist klar: Die in der Pflege Tätigen – Schwestern, Pflegerinnen und Pfleger, Ärztinnen und Ärzte – würden eine vierte Welle mit der Belastungsdimension, wie wir sie Anfang des Jahres mit fast 700 Intensivbehandlungen hatten, nicht mehr durchhalten. Was für eine Situation haben wir? Diese Beschäftigten gehen zu ihren Verwaltungsdirektorinnen und -direktoren, zu ihren Pflegedirektorinnen und -direktoren und sagen: „Ich brauche ein Sabbatjahr“ oder: „Ich möchte auf Teilzeit reduzieren.“ Das sind die Kräfte, die wir für Behandlungen bei Herzinfarkt und Schlaganfall sowie für onkologische und andere Behandlungen brauchen. Wenn wir eine Pandemie der Ungeimpften haben, meine Damen und Herren, was ist denn dann anderes notwendig, als die Quote derer, die geimpft sind, und den Schutz für alle zu erhöhen, vor allem auch für die in der Pflege Tätigen? Sie wissen: Wir nehmen jetzt noch einmal einen Schub vor. Eine gute Botschaft: Wir haben 37,5 % erstmals Geimpfte im Altersbereich von zwölf bis 17 Jahren. Da machen wir gerade einen richtig guten Schub. Mit der Kollegin Schopper gibt es in Sachen Schutz und Unterrichtssicherheit an den Schulen ein, glaube ich, sehr gutes Einvernehmen. Ich denke, wir haben hier eine gute Basis. de – 12. Sitzung – Mittwoch, 29. September 2021 Wir seitens des Landtags geben eine Botschaft: Impfen hilft, vor allem uns selbst, den Gefährdeten, aber auch den in den Kliniken Tätigen. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
