Dr. Andre Baumann
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Gabi Rolland, herzlichen Dank für Ihre Anfrage zur Hängebuche in der Wilhelmstraße, Ecke Moltkestraße in Freiburg. Ich beantworte Ihre Fragen gern. Die untere Naturschutzbehörde der Stadt Freiburg beabsichtigt – wie Sie ausgeführt haben –, über 30 Bäume und Baumgruppen als Naturdenkmale unter Schutz zu stellen. Das ist aus meiner Sicht sehr erfreulich, weil gerade Stadtbäume eine große Bedeutung für den Stadtklimaschutz und auch für den Naturschutz haben – und auch das Stadtbild aufwerten. Zu dieser Liste gehörte ursprünglich auch die von Ihnen genannte Hängebuche. Das ist eine Rotbuche, die so ausgestaltet ist, dass die Äste herunterhängen. Das ist eine nicht ganz so alte, aber ganz hübsche Buche in Freiburg, die sich auf dem Gelände der Universität Freiburg befindet. Das Grundstück befindet sich – wie Sie dargestellt haben – im Landeseigentum, verwaltet durch Vermögen und Bau, Amt Freiburg. Vermögen und Bau hat sich in der Vergangenheit gegen eine Unterschutzstellung des Baumes als Naturdenkmal ausgesprochen, da es die Bebaubarkeit des Grundstücks für die Zukunft erhalten will. Dem Land Baden-Württemberg stehen für seinen Unterbringungsbedarf nur noch wenige Reserveflächen zur Verfügung. Deshalb ist diese Argumentation erst einmal nachvollziehbar. Die untere Naturschutzbehörde hält die Erklärung eines Baumes zum Naturdenkmal aus nachvollziehbaren Gründen in der Regel nur dann für sinnvoll, wenn der Eigentümer dem zustimmt. Denn die Pflege und die Erhaltung des Baumes können nur im Zusammenwirken mit dem Eigentümer funktionieren. Aus diesem Grund wurde die Hängebuche von der Liste genommen, die dem Gemeinderat der Stadt Freiburg kürzlich vorgelegt wurde. Die endgültige Entscheidung, Frau Rolland, über die Erklärung zum Naturdenkmal ist allerdings noch nicht gefallen. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Doch! Der Gemeinde- rat hat entschieden! Mit Ablehnung des Landes Ba- den-Württemberg!) eriode – 11. Sitzung – Donnerstag, 22. Juli 2021 – Okay. – Ich möchte nur ganz kurz ergänzen, dass Vermögen und Bau Baden-Württemberg keine Bebauung des Standorts der Hängebuche plant und auch zugesagt hat, sich um die Pflege des Baumes zu kümmern. Wie Sie als Freiburgerin wissen, verfügt die Stadt Freiburg über eine Baumschutzsatzung, und diese Hängebuche ist nach der Freiburger Baumschutzsatzung schon jetzt geschützt. Sie ist nicht gefährdet. Das Land Baden-Württemberg hat dankenswerterweise erklärt, sich um die Pflege und den Erhalt der Hängebuche zu kümmern. Im Vorfeld der heutigen Fragestunde habe ich eben noch mit dem Finanzministerium gesprochen. Ich schaue in Richtung von Frau Staatssekretärin Splett. Sollte die untere Naturschutzbehörde eine Unterschutzstellung dieses Baumes vornehmen, würde sich das Finanzministerium nicht zur Wehr setzen. Die Naturschutzverwaltung wird darum gern noch mal prüfen, ob die Hängebuche wieder auf die Liste genommen werden kann und als Naturdenkmal unter Schutz gestellt wird. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Ja!)
