Gernot Gruber
Frau Ministerin, ich bin Ihnen dankbar, dass Sie angekündigt haben, konkrete Maßnahmen und Sektorenziele für das Integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept zu erarbeiten und vorzulegen. Meine Frage ist: Zu der Liste, die Minister Untersteller im Jahr 2019 schon erarbeitet hat, gab es eine Bürgerbeteiligung. Sind Sie dazu bereit, den Zwischenstand dieser Liste dem Parlament oder dem Umweltausschuss zur Verfügung zu stellen? Ministerin für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Thekla Walker: Ja, wenn es möglich ist, werde ich sie Ihnen zur Verfügung stellen. Klar. Warum nicht? Ich habe Ihnen auch schon gesagt: Mein Ziel ist es, (Abg. Ruben Rupp AfD: Atomstrom aus Frankreich zu beziehen!) mit allen demokratischen Fraktionen im Haus am Thema Klimaschutz intensiv zu arbeiten. Dafür brauchen wir auch den Austausch über das, was vorliegt, und das, was wir jetzt schon an Erkenntnissen haben. Das ist aus meiner Sicht kein Problem. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Jetzt liegen also erste Maßnahmen vor. Diese sind notwendig. Es sind Ziele definiert, von denen aus wir jetzt intensiv weiterarbeiten. Dazu kommt – das wurde auch schon gesagt –, dass wir in diesem Klimaschutzgesetz, in dieser Novelle, jetzt auch einen Sachverständigenrat vorgesehen haben, bestehend aus Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus Baden-Württemberg, die natürlich in den verschiedenen klimaschutzrelevanten Themen wissenschaftlich arbeiten. Sie sollen die Maßnahmen, die wir hier ergreifen, bewerten. Sie sollen uns Hinweise geben. Sie können sich auch, ohne dass wir sie beauftragen, selbst befassen und Kritik üben oder Vorschläge machen, die von uns noch nicht gekommen sind. Das ist das Ziel des Ganzen. Wir wollen an diesem Thema natürlich in einer konstruktiv-kritischen Atmosphäre arbeiten. Jeden Hinweis, jedes Konzept, das zielführend ist, schauen wir uns an. Wir schauen, wie wir das in den kommenden Schritten, die wir riode – 11. Sitzung – Donnerstag, 22. Juli 2021 beim Klimaschutz gehen, integrieren können. Das ist für mich ganz klar. (Vereinzelt Beifall bei den Grünen) Zum Schluss würde ich sagen: Insgesamt ist das jetzt ein erster notwendiger Schritt, den wir gehen. Der zweite ist im Moment in Vorbereitung. Wir haben neue Ziele. Wir haben eine neue Lage. Es gibt auch noch mal eine Rechtsprechung durch das Bundesverfassungsgericht. Deswegen finde ich es auch richtig, sich im zweiten Schritt Zeit zu nehmen und sich ganz genau anzuschauen, wie die einzelnen Maßnahmen jetzt angepasst werden. Wir können nicht einfach das, was schon erarbeitet wurde, auf Wiedervorlage nehmen. Meine Damen und Herren, zum Schluss möchte ich, da ich das Bundesverfassungsgericht gerade angesprochen habe, daran erinnern: Der Staat hat die Pflicht, Klimaneutralität herzustellen. Das hat das Verfassungsgericht aus dem Grundgesetz abgeleitet. Wir sind verpflichtet, vorausschauend und in grundrechtsschonender Weise die Maßnahmen über die Zeit zu verteilen. Mit dieser ersten Novelle wollen wir dem Auftrag des Verfassungsgerichts auch hier in Baden-Württemberg gerecht werden. Ich freue mich auf die konstruktive Zusammenarbeit mit Ihnen allen. Danke schön. (Beifall bei den Grünen und der CDU sowie des Abg. Gernot Gruber SPD)
