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Muhterem Aras

01.07.2021 Sitzungen 17/8

Meine Damen und Herren, Sie haben Herrn Abg. Baron gehört. Es ist für den nominierten Kandidaten ein zweiter Wahlgang beantragt. Ich würde vorschlagen, dass wir zunächst die Vereidigung der gewählten Mitglieder und danach den zweiten Wahlgang durchführen; denn wir brauchen auch Vorbereitungszeit. Daher würde ich jetzt mit Punkt 5 der Tagesordnung weitermachen und danach den zweiten Wahlgang durchführen. (Abg. Anton Baron AfD: Aber können Sie das gleich abstimmen lassen?) – Wir machen den zweiten Wahlgang. Wir ziehen jetzt die Vereidigung vor. Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf: Vereidigung von Mitgliedern des Verfassungsgerichtshofs Sehr geehrte Richterinnen und Richter des Verfassungsgerichtshofs, der Landtag hat Sie gemäß Artikel 68 der Landesverfassung in Verbindung mit § 2 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof zu Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Verfassungsgerichtshofs für das Land Baden-Württemberg gewählt. Sie haben erklärt, dass Sie die Wahl angenommen haben. Nach § 4 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshofs haben die Mitglieder und ihre Stellvertreter vor Antritt ihres Amtes vor dem Landtag einen Eid zu leisten. Ich verlese den gesetzlich vorgeschriebenen Eid: Ich schwöre, dass ich als gerechter Richter alle Zeit die Verfassung des Landes Baden-Württemberg getreulich wahren und meine richterlichen Pflichten gegenüber jedermann gewissenhaft erfüllen werde. So wahr mir Gott helfe. Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden. (Präsidentin Muhterem Aras) Meine Damen und Herren, Sie haben die Eidesformel gehört. Ich darf Sie bitten, einzeln in der im Gesetz vorgegebenen Reihenfolge zu mir auf das Podium zu treten, die rechte Hand zu heben und die Worte zu sprechen: „Ich schwöre es“ und – soweit gewünscht – „so wahr mir Gott helfe.“ Bitte, Herr Gneiting. Jürgen Gneiting: Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe. (Beifall)

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