Sandra Boser
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, herzlichen Dank für Ihre Fragen, die ich für die Landesregierung wie folgt beantworte: (Staatssekretärin Sandra Boser) Nach der aktuellen Fördersystematik erhält jeder Standort einen Sachkostenzuschuss von maximal 5 000 € plus maximal sechs Anrechnungsstunden für eine Teilnehmerzahl von mindestens 25 Schülerinnen und Schülern. Bei großen Standorten mit vielen Teilnehmern kann der Zuschuss bereits jetzt erhöht werden. Bei beruflichen Schulen entfallen die Anrechnungsstunden, dafür sind zusätzlich zum Sachkostenzuschuss von 5 000 € noch Honorarvergütungen für Lehrkräfte von maximal 5 000 €, also eine Gesamtfördersumme von 10 000 €, möglich. Der Schwerpunkt bei den beruflichen Schulen liegt vor allem bei der beruflichen Orientierung, weshalb man sich dort auch auf Honorarvergütungen verständigt hat, mit denen nicht nur Lehrkräfte an die Schulen geholt werden können, sondern auch Lehrpersonen, die sich insbesondere um die berufliche Orientierung an den beruflichen Schulen kümmern. Ansonsten richtet sich dies vor allem an die Fächer Mathematik, Deutsch und Englisch, die dort unterrichtet werden. Damit wird eine größere Flexibilität bei der Gewinnung von Lehrkräften für die Sommerschulkurse ermöglicht. Aufgrund der unterschiedlichen Schulformen und der verschiedenen Kooperationspartner ließ sich die vorgeschlagene Kopfsatzförderung leider nur schwer realisieren. Zudem würde aufgrund von möglichen Ausfällen von Teilnehmern die Planbarkeit für die Schulen leiden. Das heißt, wenn weniger Schüler den Kurs belegten, würden sich die Zuschüsse reduzieren. Bei einem Pauschalbetrag bleibt dieser Betrag bestehen, egal, wie viele Schüler am Ende an dem Kurs teilnehmen. Die bisherige Praxis bietet den Schulen damit die notwendige Verlässlichkeit. Außerdem kommen die Standorte mit dieser etablierten Förderung sehr gut zurecht. Vor diesem Hintergrund ist eine Aufhebung der finanziellen Deckelung derzeit nicht vorgesehen. Vielmehr ist beabsichtigt, dass diese Fördersystematik auch im Jahr 2022 fortgeführt wird. Es ist nicht vorgesehen, dass wir den von Ihnen angesprochenen Bürokratieaufwand anpassen. Um eine Sommerschule einzurichten, wird auch künftig ein Antrag notwendig sein. Damit wird sichergestellt, dass nur auf Qualität geprüfte Angebote zur Verfügung stehen. Dabei gilt es zu beachten, dass schon jetzt das zugrunde liegende Antragsformular auf das Wesentliche reduziert wurde. So sind im Antragsverfahren insbesondere Angaben zur Umsetzung des Angebots, zu den Räumlichkeiten, zum Zeitraum, zur Zielgruppe, zur geplanten Kommunikation, zu den thematischen Schwerpunkten, zur pädagogischen Planung sowie zur Einbindung der Eltern zu machen. Alle diese Angaben stellen sicher, dass die Qualität des Angebots gewährleistet wird und im Falle von jährlich wiederkehrenden Anträgen auch qualitätsverbessernde Maßnahmen eingeführt werden. Auch bei anderen Programmen, z. B. beim Jugendbegleiterprogramm, ist eine regelmäßige Antragstellung üblich. Selbstverständlich werden die Schulen bei der Antragstellung unterstützt.
