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Anton Baron

AfD 11.05.2021 Sitzungen 17/1

Sehr geehrte Frau Präsidentin, Ihnen zunächst einmal herzlichen Glückwunsch! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die AfD-Fraktion hat sich nicht erst in den letzten Wochen Gedanken gemacht, wie das Hohe Haus als Ganzes besser repräsentiert werden kann, sondern auch bereits zu Beginn der letzten Legislaturperiode. Deshalb beantragen wir, dass die Position des Vizepräsidenten aus der Mitte der Oppositionsfraktionen zu stellen ist. Darüber hinaus soll die geplante Position eines zweiten Vizepräsidenten ausnahmslos gestrichen werden. (Beifall) Ich begründe den Antrag wie folgt: Das Amt des Landtagsvizepräsidenten ist ein hohes Amt in der Demokratie, ein wertvolles Amt. Er führt unsere Geschäfte hier und wacht über Recht und Ordnung in diesem Parlament. Zu Beginn der 16. Legislaturperiode wurde nur ein Vizepräsident gewählt. Damals sei es laut Herrn Stoch darum gegangen, zu verhindern, dass die damals größte Oppositionsfraktion, nämlich die AfD, den Posten erhält. (Zurufe) Frau Aras hat in ihrer Ansprache mehrmals von Zusammenarbeit gesprochen. Doch nun haben sich die Fraktionen von Grünen, CDU, SPD und FDP/DVP dem Vernehmen nach darauf verständigt, dass der Landtag künftig wieder zwei Vizepräsidenten haben soll. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt; denn nun heißt es plötzlich von den Grünen, es sei wichtig, die Opposition einzubinden. Das ist sehr interessant. Eigentlich müsste auch die CDU weiterhin an ihrer damaligen Meinung festhalten, dass es – ich zitiere – „keinen Anspruch auf einen Stellvertreterposten“ gibt, sondern nur darauf, „dass es eine angemessene Vertretung geben wird“. Doch wie sieht diese angemessene Vertretung tatsächlich aus, meine Damen und Herren? Wir sehen es als weder geboten (Anton Baron) noch notwendig, dass wir neben dem Vizepräsidenten aus der Mitte der Opposition einen weiteren Vizepräsidenten brauchen. Dies hat sich unserer Meinung nach in den vergangenen fünf Jahren tatsächlich bewährt. Mit der Absicht, einen zweiten Vizepräsidenten zu installieren, wird noch vor dem Start der Koalition ein dritter Kostenaufwuchs eingeplant. Erst ging es um die Einrichtung eines zusätzlichen Ministeriums und zahlreicher Staatssekretäre; ich habe die Zahl 14 gehört. Allein die Mehrkosten dafür würden nach der ersten Schätzung in den nächsten fünf Jahren 2,4 Millionen € betragen – ohne die Kosten für den Umzug, für die Mitarbeiter, für üppige Staatspensionen; diese kommen noch obendrauf. Zweitens ging es um die Verdopplung des IT-Budgets. Drittens geht es nun um die Position eines weiteren Parlamentsvizepräsidenten, die pro Jahr mehr als 100 000 € zusätzlich kostet und somit in fünf Jahren eine halbe Million Euro an Mehrkosten verursacht. Das ist ein ordentlicher Schluck aus der Pulle, den sich die Bürger nicht leisten können. Das kann man den Steuerzahlern dieses Landes, Ihren Wählern, meine Damen und Herren, die alle unter der Coronakrise leiden, wirklich nicht zumuten. (Beifall) Deshalb müsste die CDU unserem Antrag eigentlich zustimmen – allein schon aus Gründen der Sparsamkeit, nicht wahr, Herr Dr. Reinhart? Diese offensichtlichen Pöstchenzuschiebungen, wie wir sie schon in den Koalitionsverhandlungen gesehen haben, schaden dem Ansehen der Demokratie und bestätigen dem kritischen Beobachter, dass sich die Politik den Staat zur Beute gemacht hat. So sieht es also aus, wenn die CDU die Frage der Finanzen und der Sparsamkeit ernst nimmt – um noch einmal die Rede von Herrn Dr. Reinhart von 2016 aufzugreifen. Positiv muss allerdings auch erwähnt werden, dass sich die grünen und schwarzen Bewerber auf den Posten eines Vizepräsidenten unserer Fraktion immerhin vorstellen wollten; die SPD hatte noch nicht einmal den Anstand, diese parlamentarische Gepflogenheit einzuhalten. (Beifall) Meine sehr verehrten Damen und Herren, deshalb können Sie alle – ohne dass ich all Ihre Argumente von 2016 wiederholen möchte – unserem Antrag mit gutem Gewissen nur zustimmen. Vielen Dank. (Beifall)

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