Dr. Eva Högl
Natürlich vorher. Die Personen bekommen rechtzeitig die Aufforderung, sich zu melden, um gegebenenfalls ihre Aufenthaltserlaubnis zu verlängern. Ich sage Ihnen aber auch ganz offen: Es gelingt nicht immer. Manchmal läuft sie ab, und dann wird es auch schwierig, die Fiktionsbescheinigung rechtzeitig zu erhalten. Das heißt, wir haben auch manchmal ein Gap zwischen Ende der Aufenthaltserlaubnis und Erstellung der Fiktionsbescheinigung. Genau deshalb habe ich jetzt auch noch mal zugesehen, dass dieses Gap nicht entsteht, dass wir noch mal mit einer gemeinsamen Kraftanstrengung zumindest da keine Lücke entstehen lassen.
