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Dr. Eva Högl

25.08.2026 Sitzungen 21/39

Ich habe dazu keine Zahlen, weil wir in dem Moment, wo eine Aufenthaltserlaubnis droht, zu enden, sofort auf Wiedervorlage hier haben, dass wir eine Fiktionsbescheinigung ausstellen. Das heißt, wir prüfen dann in dem Moment nicht, ob die Aufenthaltserlaubnis verlängert werden kann, obwohl das das richtige Vorgehen wäre, sondern wir stellen erst mal eine Fiktionsbescheinigung aus, damit die Person nicht ihre Aufenthaltsberechtigung verliert, damit sie möglichst keine Nachteile hat. Ich weiß sehr wohl, dass trotzdem damit Nachteile verbunden sind, weil zum Beispiel nicht bei allen Arbeitgebern – das betrifft auch ausländische Studierende –, nicht bei allen Vermietern und Vermieterinnen, aber auch zum Beispiel bei einer Reise ins Heimatland und Wiedereinreise eine Fiktionsbescheinigung nicht immer vollständig anerkannt wird und deswegen auch zu Nachteilen führt. Ich bin mir dessen bewusst, auch das ist kein guter Zustand.

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