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Dr. Eva Högl

25.08.2026 Sitzungen 21/39

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Im Jahr 2024 gingen 6 200 Einbürgerungsanträge ein, im Jahr 2025 waren es 5 147. Im Jahr 2024 wurden insgesamt 4 367 Verfahren erledigt. Davon endeten 4 041 mit einer positiven Einbürgerungsentscheidung, 17 mit einer Ablehnung und 309 aus sonstigen Gründen, beispielsweise durch die Rücknahme des Antrags oder einen Wegzug. Im Jahr 2025 wurden insgesamt 2 921 Verfahren erledigt. Davon endeten 2 613 mit einer positiven Einbürgerungsentscheidung, 18 mit einer Ablehnung und 290 aus sonstigen Gründen. Der Bestand offener Verfahren kann aufgrund von Beschränkungen bei der statistischen Auswertung aus dem IT-Fachverfahren des Migrationsamtes nicht vollständig automatisiert erhoben werden. Die Erhebung des Fallbestandes erfolgt daher durch manuelle Zählung. Bei den folgenden Angaben handelt es sich deshalb um Näherungswerte. (Präsidentin Antje Grotheer übernimmt den Vorsitz.) Der Bestand offener Verfahren umfasste demnach zum 31. Dezember 2023 circa 9 500, zum 31. Dezember 2024 circa 11 300 und zum 31. Dezember 2025 circa 13 500, wovon sich rund 3 900 Fälle in der vertieften Prüfung befanden. Zu Frage 2: Zur Wahrung der Gleichbehandlung aller Antragstellerinnen und Antragsteller werden Einbürgerungsanträge grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Im Migrationsamt Bremen werden derzeit noch Anträge aus dem dritten Quartal 2023 in die abschließende Bearbeitung genommen. Die durchschnittliche Dauer der vertieften Prüfung eines Einbürgerungsantrags wird nicht statistisch erfasst. Wann ein Verfahren abgeschlossen werden kann, hängt wesentlich vom jeweiligen Einzelfall ab. Verzögerungen können insbesondere entstehen, wenn erforderliche Nachweise fehlen, die Voraussetzungen für die Sicherung des Lebensunterhalts noch nicht abschließend beurteilt werden können oder eine weitergehende Identitätsklärung erforderlich ist. Die betreffenden Verfahren können bis zur Vorlage und Prüfung dieser Belege nicht abgeschlossen werden und werden daher in Absprache mit den Antragstellerinnen und Antragstellern zurückgestellt, um eine zwischenzeitliche Ablehnung des Antrages zu vermeiden. Wesentliche Ursachen des Rückgangs waren ein gestiegener Prüfaufwand in komplexen Verfahren, insbesondere aufgrund der verschärften gesetzlichen Anforderungen zum Nachweis der Lebensunterhaltsicherung des im Juni 2024 in Kraft getretenen Staatsangehörigkeitsmodernisierungsgesetzes und ein nicht in entsprechender Dimension steigerbares Personalvolumen. Zu Frage 3: Das Beschäftigungsvolumen des Migrationsamtes ist seit 2023 von rund 140 VZE auf rund 156 VZE im Juli 2026 gestiegen. Bis zum Jahresende 2026 wird es auf rund 160 VZE erhöht. Dies entspricht gegenüber 2023 einem Zuwachs von 20 VZE. Bezogen auf den Einbürgerungsbereich wurde das Personalvolumen seit 2023 von 14,08 VZE auf 36,51 VZE in 2026 erhöht. In dem Aufwuchs des Einbürgerungsbereichs sind auch 10 VZE enthalten, die dem Migrationsamt seitens des Senators für Finanzen für das Front Office zur Verfügung gestellt wurden. Aufgrund der deutlich angestiegenen Fallzahlen im Migrationsamt sind weitere Maßnahmen der Prozessoptimierung und Digitalisierung in der Entwicklung vorgesehen, um mit dem Personalvolumen zukünftig die Bearbeitungsmenge bewältigen zu können. Dazu zählen OZG-Anträge und der Einsatz von KI. – So weit die Antwort des Senats!

Alle Reden von Dr. Eva Högl Protokoll (PDF) ↗