Dr. Ralph Baumheier
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Die Erfassung der Kulturorte ist mittlerweile abgeschlossen. Die Veröffentlichung des Kulturflächenkatasters ist nach der Sommerpause 2026 geplant. Die zugrundliegenden Daten stammen aus der ersten Jahreshälfte 2025 und wurden unter Einbeziehung der bremischen Kulturszene erhoben. Eingebunden waren unter anderem die Verbände der Kulturszene, die Kulturorte entsprechend der Erhebung vertreten. Zudem sind die Einträge mit dem Senator für Kultur abgestimmt. Zu Frage 2: Es wird in Zukunft eine regelmäßige Erhebung der Kulturorte stattfinden, vergleichbar mit der Erhebung von Einzelhandelsdaten. Der Turnus hierfür wird aktuell zwischen den Ressorts abgestimmt. Die Federführung für die Erhebung liegt bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung und erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem Senator für Kultur sowie den Kulturverbänden auf Basis der Beteiligungs- und Förderberichte des Senats. Zu Frage 3: Das Kataster wurde als Grundlage für die Erarbeitung des Berichts zur Kulturflächenentwicklung erarbeitet und dient der Stadtgemeinde Bremen als Übersicht bestehender Kulturorte. Eine rechtsverbindliche Wirkung im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren entfaltet es nicht. Es soll als Indikator dienen, um mögliche Vorhabenkonflikte frühzeitig zu erkennen. In der Bauleitplanung soll das Kataster als Belang kultureller Bedürfnisse gleichwohl Berücksichtigung finden. Eine automatisierte Schnittstelle zwischen dem BauleitplanInformationssystem und dem Kulturflächenkataster ist derzeit noch nicht vorgesehen. – So weit die Antwort des Senats!
