Dr. Ralph Baumheier
Grundsätzlich ist es eine unternehmerische Entscheidung. Im Rahmen der durch das allgemeine Gleichstellungsgesetz vorgegebenen Rahmenbedingungen gibt es Varianten des Vorgehens. Die BREBAU ist der Auffassung, dass das nach den Erfahrungen der letzten Jahre insgesamt der bessere Weg ist. Die GEWOBA hat den Umstand, dass sie in Bestandswohnungen55 einen etwas anderen Weg gefunden hat, der aber auch zu diesem Ergebnis beiträgt. Das ist auch rechtlich geprüft worden, auch das entspricht den AGG-Vorgaben. Von daher wäre das theoretisch eine gleichartige Möglichkeit, das ist aber, wie gesagt, die Entscheidung des Unternehmens.
