Sigrid Grönert
Habe ich es dann bislang falsch verstanden, dass die BREBAU an diesem Verfahren festhalten muss? Anhand Ihrer Ausführungen komme ich zu dem Rückschluss, dass die BREBAU völlig frei ist, zu sagen: Wir machen es auch wie die GEWOBA oder wir machen es wie vor 2021 oder 2023, oder wann der Beschluss war. Ist das richtig?
