Sigrid Grönert
Stimmt mein Erinnerungsvermögen, wenn ich feststelle, dass die BREBAU sich damals nicht komplett freiwillig für das Loseverfahren entschieden hat, sondern dass das auch eine gewollte Lösung für das, was vorgefallen war, dargestellt hat? Es läuft jetzt schon einige Jahre, dieses Losverfahren. Wenn sich das bewährt hat, wäre es dann nicht nur konsequent, das auf die GEWOBA zu übertragen? Wenn es sich nicht bewährt hat oder – –? Ist es sinnvoll, dass die BREBAU immer noch daran festhalten muss?
