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Dr. Andreas Bovenschulte

25.08.2026 Sitzungen 21/39

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: In den zurückliegenden zwei Jahren 2024 und 2025 wurden aus dem Innovationstopf „Lebendige Quartiere“ insgesamt 325 409,80 Euro bewilligt und 558 377,18 Euro ausgezahlt. 2024 waren es 149 756,91 Euro und Bewilligungen und 383 266,99 Euro Auszahlungen. 2025 waren es 175 652,89 Euro Bewilligungen und 175 110,19 Euro Auszahlungen. In einem Jahr kann die Summe der abgerufenen Mittel von der Summe der Bewilligungen teils deutlich abweichen, da einige Projekte eine zwei Jahre umfassende Laufzeit haben und außerdem immer wieder ungeplante Verzögerungen bei den Umsetzungen auftreten. Die im Jahr 2026 noch verfügbaren Mittel im Innovationstopf betragen 232 500,83 Euro. Zu Frage 2: Die Förderrichtlinie sieht folgende Schwerpunkte vor: Gefördert werden investive wie auch konsumtive Vorhaben vor Ort, die erstens eine Verbesserung der Lebenssituation von Kindern, Jugendlichen und Familien sowie älteren Menschen und Alleinstehenden im Quartier darstellen und zweitens in Stadtteilen und Quartieren in der Stadtgemeinde Bremen wirken, im Quartier unterstützt werden und möglichst ressortübergreifend getragen sind. (Vizepräsident Ralph Saxe übernimmt den Vorsitz.) In den zwei zurückliegenden Jahren 2024 und 2025 wurden Projekte in den folgenden thematischen Schwerpunkten gefördert: Kinder und Jugend 22 Prozent, Sport 15 Prozent, Arbeit 13 Prozent, Soziales 13 Prozent, Politische Bildung und Beteiligung 12 Prozent, Kultur 11 Prozent, Sicherheit und Sauberkeit 9 Prozent sowie ökologische Nachhaltigkeit 5 Prozent. Die Förderungen entsprechen voll und ganz den inhaltlichen Schwerpunkten, die in der Richtlinie formuliert wurden. Es zeigt sich nicht nur eine besondere Themenfreiheit der Förderschwerpunkte Kinder und Jugend, Sport, Arbeit, Soziales, Politische Bildung und Beteilung, Kultur, Sicherheit und Sauberkeit sowie ökologische Nachhaltigkeit, sondern auch, dass häufig Projekte unterstützt wurden, die einen themen- und ressortübergreifenden Anspruch erfüllen. Zu Frage 3: Alle Informationen zum Innovationstopf „Lebendige Quartiere“ sind auf der Website der Senatskanzlei online abrufbar. Neben den allgemeinen Informationen zur Grundlage und dem Förderzweck stehen dort die Förderrichtlinie, das Antragsformular und die Senatsvorlage zum Herunterladen zur Verfügung. Auf die Fördermöglichkeiten des Innovationstopfes wird außerdem im Rahmen der Bekanntmachung des Landesprogramms „Lebendige Quartiere“ hingewiesen. Um eine gezielte lokale Verankerung der Fördermöglichkeiten des Innovationstopfes zu gewährleisten, werden die lokalen Netzwerke in den Stadtteilen über die Quartiersmanagements, Ortsämter, Beiräte und weitere Multiplikatoren regelmäßig informiert. Es sind keine weiteren Maßnahmen geplant, um die bestehende Bekanntheit zu erhöhen. – So weit die Antwort des Senates!

Alle Reden von Dr. Andreas Bovenschulte Protokoll (PDF) ↗