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Antje Grotheer

19.05.2026 Sitzungen 21/37

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer das Ortsgesetz über die Feststellung eines Wohnraummangels nach § 1 Satz 2 des Bremischen Wohnraumschutzgesetzes beschließen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. (Dafür: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND, FDP, BA-Gruppe) Stimmenthaltungen? Meine Damen und Herren, mit der Beendigung dieses Tagesordnungspunkts sind wir am Ende der heutigen Sitzung angelangt. Kommen Sie gut nach Hause! Wir sehen uns morgen. Ich schließe die Sitzung. (Schluss der Sitzung um 19:23 Uhr) Schriftlich vom Senat beantwortete Anfragen aus der Anfrage 9: Zu schnell, zu nah – welche Konsequenzen zieht Bremen aus der aktuellen Verkehrsunfallstatistik? Anfrage der Abgeordneten Ralph Saxe, Dr. Emanuel Herold und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 15. April 2026 Wir fragen den Senat: 1. Welche Ableitungen zieht der Senat aus den Ergebnissen der jüngsten Verkehrsunfallstatistik, insbesondere in Bezug auf die erheblich gestiegene Zahl der Unfälle aufgrund nicht angemessener Geschwindigkeit sowie zu geringer Abstände? 2. Welche Handlungsmöglichkeiten ergeben sich in Bezug auf die steigende Zahl der Unfälle mit E-Scootern sowie die hohe Zahl der Verunglückten mit Pedelecs? 3. Welche Maßnahmen sollen an den Unfallschwerpunkten ergriffen werden, also der Stephanibrücke, insbesondere aber auch an den neuen Brennpunkten, dem Autobahnzubringer Überseestadt sowie der Nordstraße/Hansator? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahmen werden regelmäßig durchgeführt. Insbesondere der verstärkte Einsatz der Enforcement Trailer und der weitere Ausbau der Überwachungstechnik, besonders in Form von Abstandsüberwachungsanlagen, werden die Verkehrssicherheit erhöhen und können damit besonders schwere Verkehrsunfälle verhindern. Ergänzend werden Geschwindigkeitsmessungen mit Anhaltekontrollen durch die Polizei durchgeführt. Bremen nimmt zudem an bundes- und europaweiten Kontrollen, wie erst kürzlich den Kontrollwochen Geschwindigkeit im Rahmen von ROADPOL (European Roads Policing Network) teil. Zu Frage 2: E-Scooter-Fahrende sind nur an circa ein Prozent der Gesamtunfälle beteiligt. Den größeren Anteil haben die Rad- und PedelecFahrenden mit fast sechs Prozent der gesamten Verkehrsunfälle. Dessen ungeachtet werden auch E-Scooter-Fahrende kontrolliert. Im Stadtbild ist zu beobachten, dass die Nutzer:innen dafür nicht zugelassene Straßenteile befahren, entgegen der Fahrtrichtung fahren, Lichtzeichenanlagen missachten oder auch zu zweit den E-Scooter nutzen. Deshalb muss auch bei E-Scooter-Fahrenden ein Bewusstsein für die Gefahren, die daraus resultieren, geschaffen werden. Mit Aufklärungsarbeit und entsprechender Verfolgung wird auf diese Risiken hingewiesen werden. Dafür reagiert die Polizei im Streifendienst entsprechend und setzt hier auch auf bundesweite Aktionen. In diesem Jahr haben sich die Länder darauf verständigt, ihre gemeinsame Verkehrssicherheitsaktion „sicher.mobil.leben“ auf Zweiräder auszurichten, weil die Verkehrsunfallentwicklung hier bundesweit ähnlich ist. In Bremen werden bei dieser Aktion neben Motorrädern besonders Rad-, Pedelec- und E-Scooter-Fahrende in den Blick genommen. Zu Frage 3: Sowohl die Stephanibrücke als auch der Autobahnzubringer Überseestadt, hier die Auffahrt Fly-over, liegen in der Zuständigkeit der Autobahn GmbH, weil es sich hier um Bundesstraßen handelt. Die Autobahn GmbH hat die Leitung und Geschäftsführung der Verkehrsunfallkommission für Autobahnen und Landstraßen inne. Die Polizei Bremen unterstützt diese Arbeit mit zwei Mitarbeitenden und den Daten aus der Verkehrsunfallstatistik. Im Zuge des Jahresabschlusses der Polizei Bremen wurden die genannten drei Unfallhäufungsstellen festgestellt. Die Daten für die beiden zuvor erwähnten Unfallhäufungsstellen werden der Autobahn GmbH für die nächste Sitzung zur Verfügung gestellt. In gleicher Verfahrensweise wurde die Unfallhäufungsstelle Nordstraße/Ecke Hansator festgestellt. Diese Unfallhäufungsstelle liegt im Stadtbereich Bremen und somit in der Zuständigkeit der Verkehrsunfallkommission Bremen. Die Unfallhäufungsstelle wurde in der Kommission im April vorgestellt und befindet sich seitdem in der Bearbeitung. Das festgestellte Hauptproblem sind Verkehrsunfälle im Längsverkehr. Darunter fallen insbesondere Fehler beim Fahrstreifenwechsel und Auffahrunfälle. Bisher ist nicht erkennbar, dass zu hohe Geschwindigkeiten ursächlich wären. Gezielte Maßnahmen können aus der vorliegenden Datenlage allerdings noch nicht abgeleitet werden. Es werden zurzeit weitere Ermittlungen durchgeführt. Anfrage 10: Neue Möglichkeiten aus der Novelle der Straßenverkehrsordnung – welche Chancen ergeben sich für Bremen? Anfrage der Abgeordneten Ralph Saxe, Dr. Emanuel Herold und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 15. April 2026 Wir fragen den Senat: 1. Welche sich aus der Neufassung der Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie den geänderten Verwaltungsvorschriften ergebenden Möglichkeiten möchte der Senat vorrangig nutzen? 2. Wo sollten Lücken zwischen Tempo-30-Zonen geschlossen werden, und wo ist dies bereits geschehen? 3. Wann, auf welchem Wege und in welcher Form werden die Beiräte über die sich aus der StVO-Novelle ergebenden Möglichkeiten informiert? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Es findet derzeit eine rechtssichere, einheitliche und priorisierte Umsetzung von Tempo-30-Strecken und Fußgängerüberwegen im Rahmen der erweiterten Möglichkeiten der novellierten Straßenverkehrsordnung statt. Die Anordnung von Fußgängerüberwegen ist nicht weiter an das Erfordernis einer besonderen örtlichen Gefahrenlage gekoppelt. Derartige Verkehrseinrichtungen sind jedoch weiterhin nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Bei den Tempo-30-Strecken handelt es sich um fünf Anwendungsfälle: 1. Tempo 30 an hochfrequentierten Schulwegen 2. Tempo 30 an Spielplätzen 3. Lückenschlüsse zwischen Tempo-30-Strecken 4. Tempo 30 an Behinderteneinrichtungen 5. Tempo 30 an Fußgängerüberwegen Zu Frage 2: Bestehende Lücken zwischen Tempo-30-Strecken können erweitert auf bis zu 500 Meter Länge geschlossen werden. Erklärtes Ziel des Senats ist es, zusammenhängende und nachvollziehbare Geschwindigkeitsregelungen zu schaffen, um sowohl die Verkehrssicherheit zu erhöhen als auch die Akzeptanz bei den Verkehrsteilnehmenden zu verbessern. Hierzu wurden bestehende Lücken nach Kenntnis der Verwaltung identifiziert sowie hinsichtlich ihrer verkehrlichen und rechtlichen Umsetzbarkeit bewertet. Lücken bis zu 300 Metern Länge wurden bereits im Zuge der vorgenommenen Anordnungen geschlossen. Elf weitere Lücken von 300 bis 500 Metern Länge sind der Verwaltung bekannt und werden im laufenden Jahr geschlossen. Für Lücken mit mehr als 500 Metern Länge mangelt es an der gesetzlichen Anordnungsgrundlage. Die vollständige Erfassung sämtlicher Lücken im Stadtgebiet wird im Rahmen einer Straßenbefahrung erfolgen, die aufgrund der notwendigen Ausschreibung und Auswertung nicht vor 2027 beginnen kann. Zu Frage 3: Am 22. August 2025 fand eine digitale Informationsveranstaltung statt, in der die Ortsamtsleitungen und Beiratssprecherinnen und -sprecher über die Änderungen in der Straßenverkehrsordnung und der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift dazu sowie das Vorgehen des Mobilitätsressorts und des Amtes für Straßen und Verkehr informiert wurden. Die Schwerpunkte Tempo 30 und Fußgängerüberwege wurden in diesem Termin eingehend erläutert. Anfrage 11: Lückenschluss in Sicht – wann und wie gelingt die bessere Anbindung der Überseestadt für den Radverkehr? Anfrage der Abgeordneten Ralph Saxe, Dr. Emanuel Herold und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 15. April 2026 Wir fragen den Senat: 1. Wie schätzt der Senat im Moment die Qualität der Radverkehrsanbindung der Überseestadt allgemein und insbesondere in Richtung Bahnhofsvorstadt/Bahnhof ein? 2. Welche Maßnahmen aus dem Integrierten Verkehrskonzept sind hierzu bereits umgesetzt, welche werden kurz- bis mittelfristig realisiert? 3. Wann werden die im Verkehrskonzept und der Machbarkeitsstudie genannten Ausweisungen der Fahrradstraßen Am Kaffee-Quartier sowie Johann-Jacobs-Straße geprüft? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die Qualität der Radverkehrsanbindung der Überseestadt hat sich verbessert, aber es gibt noch Optimierungsbedarf. Hierzu liegt als Leitfaden eine Machbarkeitsstudie vor, an deren Umsetzung die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung gemeinsam mit der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation arbeitet. Zu Frage 2: Aus dem Integrierten Verkehrsentwicklungskonzept Überseestadt wurden folgende Maßnahmen umgesetzt beziehungsweise baulich begonnen: R.1 „Ausbau Geh- und Radweg an der Konsul-Smidt-Straße vor Schuppen III“ R.2 „Verlängerung Weserufer-Radweg – Stufe I bis An der Muggenburg“ R.4 „Fuß- und Radwegbrücke über Europahafen Planung“. Hier wurde eine Machbarkeitsstudie durchgeführt. R.9 „Neubau Durchwegung Hafenstraße – Schulze-Delitzsch-Straße“ und R.14 „Radwegverbindung Überseestadt – Bahnhofsvorstadt“ als Machbarkeitsstudie sowie für Fahrradparken in der Überseestadt Darüber hinaus wurde die Überseepromenade am südwestlichen Ende der Überseestadt als Fuß- und Radweg bis auf Höhe Waller Sand verlängert. Des Weiteren steht das neue Fahrradverleihsystem Bre.Bike inklusive fester Station mit Lastenrädern in der Überseestadt zur Verfügung. Zu den in Planung befindlichen Maßnahmen zählen: • Neubau Durchwegung Hafenstraße – Heimatviertel • neue Radverkehrsführung entlang der Hafenstraße • Machbarkeitsstudie „Wesersprung West“ • Umgestaltung der Cuxhavener Straße • Machbarkeitsstudie für eine Fuß-, Rad- und Straßenbahnbrücke über den Europahafen und Machbarkeitsstudie Doppelknoten Doventor Zu Frage 3: Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie „Radwegverbindung Überseestadt – Bahnhofsvorstadt“ wurden von den Deputationen für Wirtschaft und Arbeit sowie für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung im September 2022 zur Kenntnis genommen. 2023 wurden Vorzugsrouten für den Radverkehr entlang der Straßen Am Kaffee-Quartier und JohannJacobs-Straße in der Überseestadt festgelegt. Eine weiterführende Untersuchung der Verkehrsführung am Hilde-AdolfPark bestätigte im Jahr 2023 die Wichtigkeit der Führung des Radverkehrs über den östlichen Teilbereich Am Kaffee-Quartier, fortgeführt über die Johann-Jacobs-Straße. Im Wesentlichen werden Maßnahmen zur Stärkung des Radverkehrs innerhalb bestehender Quartiersentwicklungen mitgedacht und dementsprechend sukzessive umgesetzt. Die Umsetzung einer Fahrradstraße in der Johann-Jacobs-Straße wird in der zweiten Jahreshälfte 2026 angestrebt. Anfrage 12: Kontrolle von Osterfeuern in Bremen Anfrage der Abgeordneten Frank Imhoff, Marco Lübke, Dr. Wiebke Winter und Fraktion der CDU vom 22. April 2026 Wir fragen den Senat: 1. An welchen Tagen und in wie vielen Fällen kontrollierte das Ordnungsamt im April 2026 Osterfeuer in der Stadt Bremen, und in wie vielen Fällen wurden dabei Beanstandungen festgestellt und/oder Ordnungsmaßnahmen eingeleitet? 2. Wie viele Teams und Personen waren an diesen Kontrollen mit welchem zeitlichen Aufwand beteiligt, und wie viele Osterfeuer wurden dabei mehrmals kontrolliert? 3. Welche Kosten sind durch die Kontrollen entstanden, und wie werden die zusätzlichen Arbeitsstunden an Feiertagen und in den Abendstunden vergütet? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Der Ordnungsdienst kontrollierte Osterfeuer an drei Tagen. Im Rahmen der Vorkontrollen am Gründonnerstag wurden 40 Osterfeuer überprüft. Bei Durchführung der Osterfeuer erfolgten am Ostersamstag 22 und am Ostersonntag, 5. April 2026, 19 Kontrollen. In neun Fällen wurden Beanstandungen festgestellt; in zwei Fällen wurden Ordnungsmaßnahmen eingeleitet. Zu Frage 2: Bei den Vorkontrollen waren drei Teams im Einsatz, davon zwei Teams mit jeweils zwei Einsatzkräften sowie ein Team mit drei Einsatzkräften. Die Kontrollen erfolgten von 12:00 bis 18:00 Uhr sowie von 16:00 bis 21:00 Uhr. Für die Kontrollen am Ostersamstag und Ostersonntag waren jeweils drei Teams mit je drei Einsatzkräften in der Zeit von 16:00 bis 1:00 Uhr im Dienst. Insgesamt wurden fünf Osterfeuer mehrmals kontrolliert. Zu Frage 3: Die Personalkosten für die Kontrollen der Osterfeuer beliefen sich insgesamt auf 3 892,06 Euro. Die Arbeitsstunden werden tariflich ab 21:00 Uhr mit einem Nachtzuschlag in Höhe von 20 Prozent vergütet. An Feiertagen erhalten die Mitarbeitenden einen Zuschlag von 35 Prozent. Diese Zuschläge sind in den ausgewiesenen Personalkosten enthalten. Anfrage 13: Zukunft der Bremer Spielhäuser Anfrage der Abgeordneten Olaf Zimmer, Miriam Strunge, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion Die Linke vom 29. April 2026 Wir fragen den Senat: 1. Wie schätzt der Senat die Arbeit der elf Spielhäuser in den sozial benachteiligten Stadtteilen ein, die in den betroffenen Quartieren – teils auch über Kooperationen – unter anderem Sportangebote, Ferien- und Nachmittagsbetreuungen, Elternberatungen und Spielekreise anbieten? 2. Welche Zukunft beziehungsweise Ausrichtung sieht der Senat für die elf Bremer Spielhäuser, die ein wichtiger Baustein für den sozialen Zusammenhalt in sozial benachteiligten Stadtteilen sind? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die elf Spielhäuser befinden sich in Trägerschaft von KiTa Bremen und bieten ein offenes freizeitpädagogisches Bildungsangebot für Kinder und Jugendliche im Alter von 5 bis 14 Jahren und liegen an oder auf öffentlichen Spielplätzen in Bremen. Darüber hinaus gibt es Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit von anderen Trägern, die ähnliche Aufgaben erfüllen. Entstanden sind die Spielhäuser Ende der Siebzigerjahre als pädagogisch betreute Spielplatzhäuser. Früher dem Amt für Soziale Dienste zugeordnet, gehören sie seit der Gründung des Eigenbetriebs zu KiTa Bremen. Neben niedrigschwelligen Bildungsangeboten für Kinder leisten sie einen wichtigen Beitrag zum sozialen Zusammenhalt in den Stadtteilen. Die Spielhäuser bieten ein offenes Angebot für Kinder und Familien. Durch ihre einfache, kostenfreie und unverbindliche Zugänglichkeit – ohne Anmeldung und nach dem Prinzip der offenen Tür – fördern sie Bildungszugänge sowie soziale und kulturelle Teilhabe. Im Mittelpunkt steht die „offene Tür“ am Nachmittag für Kinder und Jugendliche von 5 bis 14 Jahren. Darüber hinaus bieten viele Standorte am Vormittag Angebote für Kinder im Vorschulalter, Familien und Eltern sowie Kooperationen mit anderen Institutionen an. In den Bremer Sommer-, Herbst- und Osterferien organisieren die Spielhäuser zudem ein täglich wechselndes kostenfreies Ferienprogramm für Kinder aus dem jeweiligen Einzugsgebiet. Spielhäuser verfügen in der Regel über kein eigenes Außengelände, sondern befinden sich gut zugänglich auf öffentlichen Spielplätzen. Diese Lage schafft niedrigschwellige und unverbindliche Treffpunkte, stärkt das Recht auf Spiel und Freizeit und fördert Lebendigkeit im Quartier. Die Vernetzung im Stadtteil ist daher ein zentraler Bestandteil der Arbeit. Auf diese Weise leisten die Spielhäuser einen wichtigen präventiven Beitrag im sozialen Umfeld. Zu Frage 2: Die Angebote der Spielhäuser ergänzen formale Bildungsangebote durch informelle Lernsettings. Insbesondere bei bildungsbiografischen Übergängen begleiten und unterstützen sie Kinder und ihre Familien kontinuierlich. Mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder gewinnt zudem die Zusammenarbeit mit benachbarten Schulen an Bedeutung. Perspektivisch sollen projektbezogene Kooperationen und ergänzende Angebote im Ganztag ausgebaut werden. Entsprechende Konzepte werden derzeit entwickelt und erprobt. Anfrage 14: Ausgabe von Schweinefleisch im Kinder- und Familienzentrum Marßel Anfrage der Abgeordneten Miriam Strunge, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion Die Linke vom 4. Mai 2026 Wir fragen den Senat: 1. Bei welchen und wie vielen Mahlzeiten wurde im Kinder- und Familienzentrum Marßel Schweinefleisch ohne entsprechende Kennzeichnung für Kinder angeboten, und welche Konsequenzen wurden daraus gezogen? 2. Welche generellen Regelungen gibt es bei KiTa Bremen zum Umgang mit Schweinefleisch, mit religiösen oder mit anderen kulturellen Essensvorschriften, und gelten diese auch für das Kinder- und Familienzentrum Marßel, oder gibt es hier andere Vorgaben? 3. Trifft es zu, dass die Ausgabe von Schweinefleisch absichtlich und aus rassistischen Motiven erfolgte? Antwort des Senats: Zu Frage 1: KiTa Bremen hat ein Prüfverfahren unter Beteiligung der Innenrevision eingeleitet, das aktuell noch läuft. Aus diesem Grund kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage darüber getroffen werden, wie viele Mahlzeiten ohne entsprechende Kennzeichnung den Kindern angeboten wurde. Es liegen zwar erste Erkenntnisse vor, dass Schweinefleisch entgegen den Ernährungsgrundsätzen von KiTa Bremen eingekauft worden ist, aber es konnte bisher noch nicht abschließend ermittelt werden, in welcher Form und Häufigkeit es verarbeitet wurde. Neben dem eingeleiteten Prüfverfahren wurden auch personalrechtliche Konsequenzen gegen mutmaßlich beteiligte Mitarbeitende gezogen und die Verpflegung temporär auf einen Caterer umgestellt. Das explizite Verbot der Verwendung von Schweinefleisch wurde erneuert und an alle relevanten Stellen im Betrieb kommuniziert. Alle Einrichtungsleitungen von KiTa Bremen werden in den regionalen Dienstbesprechungen nochmals auf die Einhaltung des Verpflegungskonzeptes und die Bedeutung der Prüfverfahren (Lieferscheine und Rechnungen) hingewiesen. Darüber hinaus hat die senatorische Behörde zusätzlich den Sachverhalt im Rahmen der letzten AG 78 (29. April 2026) aufgriffen und alle Bremer Träger entsprechend sensibilisiert. Zu Frage 2: Religiös und kulturell begründete Ernährungsgewohnheiten werden in den Einrichtungen von KiTa Bremen anerkannt und im Rahmen der organisatorischen Möglichkeiten berücksichtigt. Grundlage ist der Anspruch, allen Kindern eine ausgewogene und altersgerechte Verpflegung zu gewährleisten und zugleich unterschiedlichen familiären Hintergründen gerecht zu werden. Kinder aus muslimischen Familien erhalten kein Schweinefleisch sowie keine daraus hergestellten Produkte, etwa Gelatine. Auch verarbeitete Lebensmittel mit entsprechenden Bestandteilen werden ausgeschlossen. Die konkrete Ausgestaltung erfolgt in enger Abstimmung mit den Eltern. Zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten Nährstoffversorgung werden, soweit möglich, gleichwertige Alternativen angeboten, insbesondere Geflügel oder Rind. Damit bleibt die Versorgung mit zentralen Nährstoffen wie Eiweiß, Eisen und Vitamin B12 gewährleistet. Halalfleisch ist nicht Bestandteil des regulären Verpflegungsangebots. In begründeten Einzelfällen, etwa bei besonderen Anlässen, kann hiervon abgewichen werden. Entsprechende Angebote werden transparent gekennzeichnet. Lehnen Eltern den Verzehr von Fleisch grundsätzlich ab, erfolgt eine vegetarische Verpflegung. Diese basiert in der Regel auf Milchprodukten und Eiern und wird so ausgestaltet, dass der Nährstoffbedarf im Kindesalter gedeckt ist. Auf Ebene der einzelnen Einrichtungen besteht ein Entscheidungsspielraum hinsichtlich der Ausgestaltung des Speiseangebots. Die Kindertageseinrichtungen entscheiden im Rahmen ihrer Organisations- und Gestaltungsbefugnis eigenverantwortlich darüber, ob Schweinefleisch sowie daraus hergestellte Produkte Bestandteil des Verpflegungsangebots sind oder vollständig ausgeschlossen werden. Dabei sind die jeweiligen konzeptionellen, pädagogischen sowie organisatorischen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Entsprechende Angebote werden transparent gekennzeichnet. Bezogen auf das Kinder- und Familienzentrum Marßel gab und gibt es die Vorgabe, dass weder Schweinefleisch noch daraus hergestellte Produkte, wie zum Beispiel Gelatine, verwendet werden durften beziehungsweise dürfen. Zu Frage 3: Zu möglichen rassistischen Motiven liegen derzeit keine belastbaren Erkenntnisse vor. Da der Vorfall bei der Polizei angezeigt wurde und sowohl strafrechtliche als auch dienstrechtliche Schritte eingeleitet wurden, können aufgrund des laufenden Verfahrens derzeit keine weiteren Details öffentlich kommuniziert werden. Auch intern wird der Fall eingehend geprüft. Zum jetzigen Zeitpunkt können noch keine weiteren Aussagen getroffen werden, auch damit keine weiteren Spekulationen befördert werden, die die Mitarbeitenden von KiTa Bremen und die Familien weiter verunsichern würden. Der Senator für Kinder und Bildung verfolgt das Ziel, zum Schutz der Kinder, ihrer Familien und der Mitarbeitenden den Sachverhalt vollständig aufzuarbeiten, damit KiTa Bremen das Vertrauen der Familien in die Einrichtung zurückgewinnt. Anfrage 15: Raser und Poser weiter auf dem Boulevard – Ergebnisse des Verkehrsversuchs noch immer nicht da? Anfrage der Abgeordneten Kerstin Eckardt, Dr. Wiebke Winter und Fraktion der CDU vom 6. Mai 2026 Wir fragen den Senat: 1. Aus welchen Gründen hat der Senat die Ergebnisse der Evaluation des Verkehrsversuchs im Bereich des Kommodore-Johnsen-Boulevards bislang nicht vorgelegt, obwohl die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung in der 15. Sitzung des Ausschusses für Petitionen und Bürgerbeteiligung eine Veröffentlichung bereits für Herbst 2025 in Aussicht gestellt hatte? 2. Welche Erkenntnisse liegen dem Senat über mögliche ursächliche Zusammenhänge zwischen dem Auftreten von „Raser- und Poser“- Aktivitäten im Bereich des Kommodore-Johnsen-Boulevards und einem dort gelegenen Gastronomiebetrieb – insbesondere im Hinblick auf hierdurch ausgelöste Besucher- und Verkehrsströme – vor, und inwieweit wurden entsprechende Anwohnerbeschwerden bei der Konzeption sowie bei der laufenden Auswertung des Verkehrsversuchs berücksichtigt? 3. Inwieweit sieht der Senat vor dem Hintergrund entsprechender Anwohnerbeschwerden, eines ablehnenden Votums des zuständigen Beirats sowie der im Rahmen des Verkehrsversuchs gewonnenen Erkenntnisse Anlass, die Situation im Umfeld des genannten Gastronomiebetriebs – insbesondere im Hinblick auf Außensitzplätze und Stellplatznachweise – zu überprüfen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Hierbei handelt es sich um ein Missverständnis. Die Evaluation des Verkehrsversuchs im Bereich des Kommodore-Johnsen-Boulevards lief bis Herbst 2025, danach erfolgten Auswertung und Einordnung der gewonnenen Erkenntnisse. Hierzu ist das Ressort mit dem Petitionsausschuss im Austausch. Die Ergebnisse der ressortübergreifenden Gesamtauswertung werden dem Petitionsausschuss wie geplant im Juni 2026 vorgestellt. Zu Frage 2: Über mögliche ursächliche Zusammenhänge zwischen dem Auftreten von „Raser- und Poser“-Aktivitäten im Bereich des KommodoreJohnsen-Boulevards und einem dort gelegenen, von der Fragestellerin nicht näher spezifizierten Gastronomiebetrieb können keine fundierten Schlüsse gezogen werden. Der Anlass für die Durchführung des Verkehrsversuchs in der Überseestadt bestand in den Beschwerden über eine erhebliche Lärmbelastung durch Raser und Poser, die von Anwohner:innen im Kommodore-Johnsen-Boulevard und in der Überseepromenade geäußert wurden. Zu Frage 3: Dem Senat liegen verschiedene Beschwerden für den Kommodore-Johnsen-Boulevard aus den vergangenen Jahren vor. Hierbei handelte es sich vor allem um Beschwerden über eine erhebliche Lärmbelastung, die diversen Quellen zugeordnet werden können. Der Ordnungsdienst kontrolliert diesen Bereich regelmäßig und schreitet bei Ordnungsstörungen entsprechend ein. Im Zuge des bauordnungsrechtlichen Genehmigungsverfahrens werden für den Betrieb von Außengastronomieflächen, sogenannten Freisitzen vor Gaststättenbetrieben nach § 2 Absatz 1 Nr. 2 BremLBO, Betriebszeiten angeordnet. Sollten die Betreibenden diese Betriebszeiten wiederholt nicht einhalten, wird ordnungsrechtlich eingeschritten. Anfrage 16: Schlagloch- und Stolperfalle Senat Bovenschulte – wann werden die Oberneulander Landstraße und die Mühlenfeldstraße saniert? Anfrage der Abgeordneten Michael Jonitz, Simon Zeimke, Dr. Wiebke Winter und Fraktion der CDU vom 12. Mai 2026 Wir fragen den Senat: 1. Wie bewertet der Senat den baulichen Zustand der Oberneulander Landstraße und der Mühlenfeldstraße im Hinblick auf Verkehrssicherheit, Barrierefreiheit, Zustand der Fahrbahn, Rad- und Fußwege sowie Entwässerung, und welche kurzfristigen Unterhaltungsmaßnahmen (zum Beispiel Ausbesserungen, Flickarbeiten) wurden in den letzten fünf Jahren durchgeführt beziehungsweise sind für 2026/2027 vorgesehen? 2. Welche mittelfristigen Sanierungs- oder Neugestaltungsmaßnahmen plant der Senat für die Oberneulander Landstraße und die Mühlenfeldstraße, und wie sehen die zeitliche Planung und Priorisierung dieser Maßnahmen aus? 3. Welche Haushaltsmittel sind für diese Maßnahmen eingestellt oder vorgesehen, in welchen Jahren sollen sie abgeflossen sein, und wie bewertet der Senat die Angemessenheit der Mittel im Verhältnis zum ermittelten Sanierungsbedarf? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die Oberneulander Landstraße wie auch die Mühlenfeldstraße werden regelmäßig kontrolliert, um Schäden schnellstmöglich zu beseitigen. Beide Straßen befinden sich damit aus Sicht des Senats grundsätzlich in einem verkehrssicheren Zustand. Er erkennt gleichwohl an, dass es sich dabei nicht um einen standardisierten Aufbau mit entsprechenden Nebenanlagen beziehungsweise Entwässerungseinrichtungen handelt. Für die Oberneulander Landstraße ist dieses Jahr eine größere Erneuerungsmaßnahme im Bereich des Ökumenischen Gymnasiums vorgesehen. Zu Frage 2: Für die Oberneulander Landstraße ist die oben genannte Maßnahme geplant. Die Erneuerung im Bereich der Schule ist zur Ferienzeit, voraussichtlich in den Herbstferien, vorgesehen. Für die Mühlenfeldstraße sind keine größeren Maßnahmen vorgesehen. Zu Frage 3: Den einzelnen Erhaltungsbezirken werden Haushaltsmittel für das gesamte Aufgabenspektrum der Erhaltung zugewiesen. Diese orientieren sich an der Länge des vorhandenen Straßennetzes. Die Erhaltungsmittel werden zumeist für kleinteilige Erhaltungsmaßnahmen wie zum Beispiel Schlaglochbeseitigungen eingesetzt und so die Aufrechterhaltung der Betriebs- und Verkehrssicherheit gewährleistet. Über die Verhältnismäßigkeit der Mittel wird eine Bewertung erst infolge des bereits angekündigten Straßenzustandsberichtes, der Festlegung einer zweckmäßigen Zielstellung, wie dem angestrebten Erhaltungszustand, sowie einer ergänzenden und differenzierten Betrachtung zwischen Erhaltungs- und Neubaumaßnahmen möglich sein. Anfrage 17: Schlagloch- und Stolperfalle Senat Bovenschulte – wann wird die Borgfelder Landstraße saniert? Anfrage der Abgeordneten Michael Jonitz, Theresa Gröninger, Dr. Wiebke Winter und Fraktion der CDU vom 12. Mai 2026 Wir fragen den Senat: 1. Wie bewertet der Senat den baulichen Zustand der Borgfelder Landstraße, Abschnitt zwischen Borgfelder Heerstraße und Wümme, im Hinblick auf Verkehrssicherheit, Barrierefreiheit, Zustand der Fahrbahn, Rad- und Fußwege sowie Entwässerung, und welche kurzfristigen Unterhaltungsmaßnahmen (zum Beispiel Ausbesserungen, Flickarbeiten) wurden in den letzten fünf Jahren durchgeführt beziehungsweise sind für 2026/2027 vorgesehen? 2. Welche mittelfristigen Sanierungs- oder Neugestaltungsmaßnahmen plant der Senat für die Borgfelder Landstraße, Abschnitt zwischen Borgfelder Heerstraße und Wümme, und wie sehen die zeitliche Planung und Priorisierung dieser Maßnahmen aus? 3. Welche Haushaltsmittel sind für diese Maßnahmen eingestellt oder vorgesehen, in welchen Jahren sollen sie abgeflossen sein, und wie bewertet der Senat die Angemessenheit der Mittel im Verhältnis zum ermittelten Sanierungsbedarf? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die Borgfelder Landstraße wird regelmäßig kontrolliert, um Schäden schnellstmöglich zu beseitigen. Die Borgfelder Landstraße befindet sich damit aus Sicht des Senats grundsätzlich in einem verkehrssicheren Zustand. Großflächige Erhaltungsmaßnahmen sind derzeit nicht geplant. Zu Frage 2: Der Senat verweist auf die Antwort zu Frage 1. Zu Frage 3: Den einzelnen Erhaltungsbezirken werden Haushaltsmittel für das gesamte Aufgabenspektrum der Erhaltung zugewiesen. Diese orientieren sich an der Länge des vorhandenen Straßennetzes. Die Erhaltungsmittel werden zumeist für kleinteilige Erhaltungsmaßnahmen wie zum Beispiel Schlaglochbeseitigungen eingesetzt. Auf dieser Grundlage ist die Aufrechterhaltung der Betriebs- und Verkehrssicherheit gewährleistet. Über die Verhältnismäßigkeit der Mittel wird eine Bewertung erst infolge des bereits angekündigten Straßenzustandsberichts, der Festlegung einer zweckmäßigen Zielstellung, wie dem angestrebten Erhaltungszustand, sowie einer ergänzenden und differenzierten Betrachtung zwischen Erhaltungs- und Neubaumaßnahmen möglich sein. Anfrage 18: Gespräche zwischen dem Senat und der Lufthansa Anfrage der Abgeordneten Susanne Grobien, Theresa Gröninger, Dr. Wiebke Winter und Fraktion der CDU vom 12. Mai 2026 Wir fragen den Senat: 1. Welche Gespräche haben der Senat (auf Bürgermeister-, Senatoren- und Staatsräteebene) sowie die Geschäftsführung der Flughafen Bremen GmbH Entscheidungsträgern der Lufthansa Group im Hinblick auf deren Pläne für den Flughafen Bremen geführt? 2. Wann, wo, zwischen wem und mit welchem wesentlichen Inhalt fanden diese Gespräche jeweils statt, welche Erkenntnisse wurden daraus seitens des Senats und der Geschäftsführung im Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit und Anbindung des Flughafens Bremen gewonnen, welche Schlussfolgerungen wurden daraus gezogen, und welche Schritte wurden daraufhin eingeleitet? 3. Inwiefern, wann und mit welchem Ergebnis waren diese Pläne, Einschätzungen, Erkenntnisse und Maßnahmen Thema in Aufsichtsratssitzungen der Flughafen Bremen GmbH und ihrer Tochtergesellschaften? Antwort des Senats: Vorbemerkung des Senats: Der Flughafen Bremen steht auch unter Einbindung der Gremien in einem kontinuierlichen ganzjährigen Dialog mit verschiedenen Fluggesellschaften wie der Lufthansa als den wesentlichen Kunden. Regelmäßige Gesprächsgegenstände sind dabei neben sehr kurzfristigen operativen Themen wie beispielsweise dem Umgang mit kurzzeitigen Störungen, wetterbedingten Anpassungen, Streiks, Verspätungen und vielem mehr natürlich auch die mittel- und langfristigen Planungen. In diesen Gesprächen, die nicht immer festen Regularien und Abläufen folgen, sondern auch im Rahmen von Veranstaltungen, Messen und Ähnlichem stattfinden, geht es immer wieder darum, bestehende Flugpläne zu optimieren, neue Routenpotenziale zu analysieren und strategische Weichenstellungen vorzunehmen. Aktuell sorgt die vorgezogene Auflösung der Lufthansa-Tochtergesellschaft CityLine für erhebliche Turbulenzen und unmittelbare Konsequenzen am Bremer Standort, wozu auf der führenden Ebene Schriftwechsel und auch direkte Austausche erfolgen. Grundsätzlich hat sich dabei gezeigt, dass der Mutterkonzern das abrupte Aus der Regionaltochter mit drastisch gestiegenen Kerosinkosten und den Folgen vorangegangener Tarifstreiks begründet. Spezifische Themen, die sich allein auf Bremen beziehen, spielten bei der Konzern-Grundsatzentscheidung ganz offensichtlich keine oder bestenfalls eine sehr untergeordnete Rolle. Nach der Veröffentlichung der Beendigung der CityLine wurden die Kontakte nochmals intensiviert. Hier gab es zu keiner Zeit konkrete Aussagen zu Streckenstilllegungen, innerhalb des Lufthansa-Konzerns kursierten lediglich Gerüchte aller Art. Die Auswirkungen für den Flughafen Bremen und die Region durch den nun angekündigten Wegfall der Frankfurt-Route zum 1. Juli 2026 und damit die internationale Erreichbarkeit wiegen schwer, auch wenn als wichtigste Drehkreuz-Alternativen die Verbindungen nach München sowie Flüge nach Wien und Zürich verbleiben. Der Flughafen Bremen prüft derzeit in Gesprächen auch mit alternativen Airlines, wie die entstandene Lücke im Flugplan geschlossen und der erlittene Kapazitätsverlust ausgeglichen werden kann. Zu Frage 1: Die operative Verantwortung für den Flughafen Bremen liegt bei seiner Geschäftsführung sowie dem zuständigen Fachressort, der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation. Der Bürgermeister hat in der Vergangenheit Kontakt zum Vorstandsvorsitzenden der Lufthansa gehabt, wenn es um ganz konkrete Auswirkungen für den Standort Bremen ging. Es gab Gespräche in Zeiten von Corona sowie rund um die Schließung der Lufthansa Aviation Training (LAT) am Flughafen Bremen. Nach der Berichterstattung zur Streichung der Lufthansa-Verbindung Bremen – Frankfurt hat der Bürgermeister sich zusammen mit der Wirtschaftssenatorin mit einem gemeinsamen Schreiben direkt an den Vorstandsvorsitzenden gewandt und zudem in einem Telefonat um das Überdenken der Bremen betreffenden Entscheidung gebeten. Zwischen dem Flughafen und der Lufthansa besteht ein regelmäßiger Austausch, insbesondere mit der Lufthansa Airport Relation Management zweimal monatlich. In den letzten Monaten gab es hier keine Hinweise darauf, dass die Strecke Bremen – Frankfurt gefährdet sein könnte. Ebenso wurden auf den regelmäßigen Treffen bei Konferenzen wie der Routes Europe, der Routes World oder der ITB Berlin zuletzt Anfang März dieses Jahres, seitens Lufthansa auch auf Nachfrage gegenüber dem Flughafen keine Andeutungen auf Änderungen hinsichtlich der Verbindung Bremen – Frankfurt gemacht. Erst in der 17. Kalenderwoche dieses Jahres kamen Gerüchte aus dem Lufthansa-Konzern auf, dass diese Verbindung gefährdet sein könnte. Auch die regelmäßigen Gespräche im Rahmen von Veranstaltungen des Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) mit Ansprechpartner:innen des Bereiches Politik-Kommunikation und Luftfahrtkonferenzen ergaben zu keiner Zeit Hinweise darauf, dass es zu einer Streichung der Frankfurt-Strecke kommen könnte. Der Tenor der Lufthansa war immer, dass alles geprüft wird und noch nichts entschieden wurde. Am 30. April 2026 gab es einen Austausch zwischen dem LufthansaBereich Regulatory Affairs Infrastructure und der Bremer Luftfahrtbehörde. Bei diesem Treffen informierten die Mitarbeitenden des Bereichs Regulatory Affairs Infrastructure über die Gefahr der Streckenstreichung und regten die Vorbereitung eines Schreibens des Hauses an Lufthansa an. Dazu ist es durch die Bekanntgabe der Streckenstreichung Bremen – Frankfurt durch Lufthansa nicht mehr gekommen. Seitens der Lufthansa lagen nicht nur keine Informationen vor, dass die Strecke akut gefährdet sei, sondern es lagen auch keine Angebote vor, wie eine mögliche Streichung gegebenenfalls verhindert werden könnte. Es gab hierzu keinerlei Absprachen mit Flughafen oder Wirtschaftsressort. Die Gespräche auf unterer Ebene mit der Luftfahrtbehörde dienten zur Abstimmung über die notwendigen und festgelegten Entgelte, die durch bestimmte Kriterien determiniert sind. Am 15. Mai 2026 hat die Senatorin für Stadtentwicklung, Bau und Mobilität sich gemeinsam mit der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation in einem Brief an die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie sowie den Bundesminister für Verkehr für den Erhalt der LufthansaFlugverbindung Bremen – Frankfurt eingesetzt und beide Ministerien gebeten, gegenüber der Deutschen Lufthansa AG nachdrücklich auf die Bedeutung dieser Verbindung für den Wirtschafts-, Technologie- und Logistikstandort Bremen hinzuwirken. In dem Schreiben wird die zentrale Bedeutung der Strecke für den Wirtschafts-, Technologie- und Logistikstandort Bremen sowie für die gesamte nordwestdeutsche Metropolregion dargelegt – insbesondere für die international ausgerichtete Raumfahrt- und Verteidigungsindustrie, die Automobil- und Zulieferbranche sowie die rund 5 000 Passagierinnen und Passagiere, die die Verbindung Woche für Woche nutzen, um über das Drehkreuz Frankfurt 46 weltweite Ziele zu erreichen. Zu Frage 2: Um den Standort des Flughafens Bremen hat sich die AirportStadt auf einer Gesamtfläche von circa 200 Hektar als Gewerbegebiet mit einem starken Schwerpunkt Luft- und Raumfahrt entwickelt. Dementsprechend gibt es heute zahlreiche wirtschaftliche Verflechtungen zwischen Betrieben in der Airport-Stadt und den Betrieben auf dem Flughafengelände (einschließlich des Geländes der Airbus Group). Darüber hinaus ist der Flughafen aufgrund der wirtschaftlichen Verflechtungen der Unternehmen und wegen des hohen Exportanteils der Bremer Wirtschaft von zentraler Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Bremen insgesamt und darüber hinaus, denn viele Fluggäste kommen aus der Metropolregion Bremen/Oldenburg im Nordwesten. Schon vor dem Beginn der letzten Krisen mit der weltweiten Coronapandemie, dem Krieg in der Ukraine und seinen Folgen, unter anderem der Energiekrise und den massiven inflationsbedingten Kostensteigerungen, haben die Flughafen Bremen GmbH und ihre Tochtergesellschaften die wirtschaftliche Sanierung des Gesamtunternehmens zur Bewältigung der im Jahr 2019 eingetretenen wirtschaftlichen Unternehmensschieflage eingeleitet. Ziel war und ist es, den Flughafen Bremen mit einem attraktiven und wettbewerbsfähigen Angebot vor allem als Anbindung des Wirtschaftsstandortes an die großen europäischen Drehkreuze zu sichern. Neben eigenen erforderlichen Sanierungsmaßnahmen und Sanierungsbeiträgen der Stadtgemeinde Bremen, zum Beispiel in Form von Kostenübernahmen für den Brandschutz am Flughafen, wurde die Leistungsfähigkeit des Flughafens durch ein kontinuierliches Investitionsprogramm für die Erneuerung und Ertüchtigung der Flughafeninfrastruktur erhöht. Als Ergänzung zu den seit 2020 umgesetzten Sanierungsmaßnahmen wurde zuletzt in 2025 das sogenannte Erbbaurechtsmodell umgesetzt, welches vorsah, die betriebsnotwendigen Grundstücke an die Freie Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde) zu verkaufen und durch die Bestellung eines Erbbaurechts den Flughafen weiterhin in die Lage zu versetzen, den Betrieb des Flughafens sicherzustellen. Seit 2025 läuft das Sanierungsprogramm BRE:start, das eng vom Aufsichtsrat begleitet wird, und bereits jetzt erste Erfolge erzielt hat. Die laufenden Gespräche mit der Lufthansa und anderen Airlinekunden gaben keine konkreten Hinweise zur Wettbewerbsfähigkeit des Bremer Flughafens. Vielmehr wurde die Attraktivität des Standorts anerkannt, die gute Zusammenarbeit auf operativer Ebene gelobt. Kritisiert wurden stets die aus ihrer Sicht hohen staatlichen Kosten in Deutschland (Luftverkehrssteuer, Luftsicherheit, Deutsche Flugsicherung). Da der Flughafen infolge der zurückgegangen Passierzahlen nach Corona nicht kostendeckend arbeitete, wurde seitens der Geschäftsleitung und des Aufsichtsrats die dringende Notwendigkeit der Sanierung immer wieder gegenüber den Arbeitnehmer:innen betont. Im Kontext der Lufthansa-Flugstreichungen wurde der Aufsichtsratsvorsitzende und damit auch die Fachaufsicht des Wirtschaftsressorts am späten Nachmittag des 8. Mai 2026 seitens der Geschäftsführung informiert. Am nächsten Morgen gab es vertiefte Gespräche mit Wirtschafssenatorin und Bürgermeister, um das weitere Vorgehen zu evaluieren. Neben Gesprächen mit der IHK wurden durch Bürgermeister Dr. Bovenschulte und Senatorin Vogt eine Reihe von Gesprächen mit Bremer Unternehmen geführt. Infolge dieser Gespräche wurde am 11. Mai 2026 ein gemeinsamer Brief an den Lufthansa-Vorstand geschickt, in dem darum gebeten wurde, die Entscheidung aufgrund der enormen Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Norddeutschland noch einmal zu überdenken. Auch der Aufsichtsrat war infolge der Information im engen Austausch miteinander. Die IHK hat ihrerseits einen Brief an den Lufthansa-Vorstand geschickt. Hier haben alle Akteure aus Politik und Wirtschaft vorbildlich zusammengewirkt. Der Bürgermeister hat sich in Abstimmung mit dem Wirtschaftsressort gleich am Montag um ein Gespräch mit dem Lufthansa-Vorstand Herrn Spohr bemüht, das dann am Mittwoch, dem 13. Mai 2026, stattgefunden hat. Vereinbart wurde, dass gemeinsam nach einer Lösung gesucht werden soll. Hierzu wurden bereits für die Woche ab dem 18. Mai 2026 konkrete Gespräche mit der Lufthansa-Geschäftsführung verabredet. Zu Frage 3: Die jeweils aktuelle wirtschaftliche Entwicklung ebenso wie neue Chancen und Risiken werden in regelmäßigen monatlich stattfindenden Monitoringsitzungen zwischen Geschäftsführung (GF) und Teilen des Aufsichtsrates (AR) besprochen. Das AR-Monitoring ist keine Aufsichtsratssitzung, sondern ein monatliches Meeting mit der Arbeitgebendenseite und der GF, um die Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen des Programms BRE:start eng zu begleiten. In diesen Sitzungen, die vom Aufsichtsratsvorsitzenden initiiert wurden, geht es vornehmlich um die Berichterstattung zum Fortgang des BRE:startProgramms. Die Flughafen Bremen GmbH informierte beim AR-Monitoringtermin vom 27. April 2026 mit Blick auf die weltpolitische Lage und insbesondere den Irankonflikt wie folgt: Die voraussichtlichen Auswirkungen des Konfliktes sind unter anderem: 1. Airlines: deutlich steigende Kerosinpreise -> Erhöhung der Ticketpreise und Reduzierung des Flugangebotes 2. Wirtschaft: steigende Produktionskosten -> Reduzierung der Dienstreisen 3. Benzin- und Ölpreise im privaten Bereich -> geringeres Haushaltsbudget der Kund:innen -> Verzicht auf beziehungsweise weniger Reisen 4. Zieldestinationen im Nahen Osten und im Umkreis werden nicht mehr angeflogen beziehungsweise werden nicht mehr von Touristen gebucht. 5. allgemein hohe Kosten (Luftverkehrssteuer, Luftverkehrssicherungsgebühren) in Deutschland, die die Wettbewerbsfähigkeit im europäischen Vergleich gefährden Die konkreten Folgen des Irankonfliktes können derzeit nicht abgeschätzt werden. Deshalb wurden Szenarien diskutiert. Diese berücksichtigen bereits die Umsetzung der BRE:start-Maßnahmen bis 2026. Es werden mehrere Szenarien vorgestellt: Dazu gehören der aktuelle Status quo (mit Grounding der CityLine), darüber hinausgehende Flugstreichungen der Airlines und Kerosinmangel an einigen Zielflughäfen. Der Flughafen hält es nicht für ausgeschlossen, dass Lufthansa perspektivisch deutschlandweit Frequenzen reduziert oder ganze Relationen streicht. Eine bis dato nicht angekündigte Streichung der Frankfurt-Strecke mit derzeit fünf täglichen Flügen würde das Jahresergebnis relevant verschlechtern. Die Flughafen Bremen GmbH schlägt daher vor, prophylaktisch über die bremische Politik und mit Unterstützung der international agierenden Unternehmen durch Gespräche auf höchster Ebene die Lufthansa von einer möglichen Reduzierung von Destinationen und Frequenzen abzuhalten. Da seitens der anwesenden Aufsichtsratsmitglieder als plausibel angesehen wurde, dass diese Risiken in Verbindung mit den allgemein hohen Kosten in Deutschland auch für die Lufthansa entscheidungsrelevant sein könnten, wurde der Flughafen in der Sitzung beauftragt, eine Vorbereitung für flankierende Gespräche des Landes herzustellen. Die Flughafen Bremen GmbH hatte für die kommende Aufsichtsratssitzung zugesagt, die Situation im Detail darzustellen und ein mögliches Vorgehen vorzuschlagen, auf deren Grundlage die Politik agieren kann. Das politische Argument der Rolle Bremens im militärischen O-Plan Deutschland sollte die Argumentation zusätzlich unterstützen. Die Auswirkungen der allgemeinen Lage im Luftverkehr mit den sehr hohen Standortkosten in Deutschland können nur in geringem Umfang kompensiert werden. Sollte sich die Weltlage nicht verbessern, sind Maßnahmen, die deutlich über BRE:start hinausgehen, für eine nachhaltige Sanierung notwendig. Den anwesenden Mitgliedern des Aufsichtsrates wurden im Monitoringtermin Informationen übermittelt, die aufzeigten, wie sich die Veränderung der Marktbedingungen auf die Umsatzerlöse auswirken könnten. Zugleich wurde dargelegt, dass sowohl die Zahlungsfähigkeit als auch das Eigenkapital aktuell weiter gegeben sind, der Handlungsdruck jedoch deutlich erhöht ist und dass die Flughafengesellschaft künftig so aufgestellt werden müsse, dass sie nachhaltig die Aufwendungen und Investitionen finanzieren kann. Als konkrete Absicht wurde sodann festgehalten, den gesamten Aufsichtsrat spätestens in der nächsten regulären Sitzung umfänglich zu informieren und auch vorzubereiten, zu welchem Zeitpunkt, auf welcher Ebene und mit welchen Ansprechpersonen das Land die Gespräche des Flughafens begleiten kann. Angedacht waren seitens des Wirtschaftsressorts solche Gespräche ab der 21. Kalenderwoche. Zum Zeitpunkt der Monitoringsitzung lagen keine konkreten Hinweise auf die Streckenstreichung vor und wurde aufgrund der guten Auslastung auch von der Geschäftsführung nicht als akutes Risiko gesehen, das eine sofortige Aktion notwendig gemacht hätte. Sammelübersicht der Vorlagen ohne Aussprache Absprache beschlossene Tagesordnungspunkte ohne Debatte. Nr. Vorlage Behandlung Änderung des Ortsgesetzes über die Errichtung der Anstalt Die Bremer Stadtreinigung, Anstalt öffentlichen Rechts, und des Ortsgesetzes über die 17. Entsorgung von Abfällen in der das Ortsgesetz. Stadtgemeinde Bremen Mitteilung des Senats vom 28. April (Drucksache 21/791 S) Bericht Nr. 29 des Ausschusses für Petitionen und Bürgerbeteiligung Bericht und Antrag des städtischen 20. die Behandlung der Petitionen wie vom Ausschusses für Petitionen und Ausschuss empfohlen. Bürgerbeteiligung vom 11. Mai 2026 (Drucksache 21/798 S) Viertes Ortsgesetz zur Änderung des Ortsgesetz. Aufnahmeortsgesetzes 21. Mitteilung des Senats vom 12. Mai Dafür: SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke, FDP, BA-Gruppe (Drucksache 21/799 S) Stimmenthaltung: BÜNDNIS DEUTSCHLAND Antje Grotheer Präsidentin der Bremischen Bürgerschaft

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