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Dr. Ralph Baumheier

19.05.2026 Sitzungen 21/37

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat möchte ich mich gerne erstens für die Debatte bedanken und gleichzeitig noch mal ein paar Punkte zur Einsortierung der verschiedenen Beiträge aus meiner Sicht leisten. Ich glaube, unser Ziel als Senat ist klar – das ist ja heute in den verschiedenen Beiträgen und in der Fragestunde noch einmal deutlich geworden –: den Wohnungsmarkt in Bremen insgesamt zu stabilisieren und die Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum zu sichern. Das machen wir nicht mit einem Instrument. Dazu haben wir einen ganzen Instrumentenkasten, und eines der Instrumente in diesem Kasten ist das, was heute zur Debatte steht. Ich möchte aber einführend noch einmal auf die anderen wichtigen Teile hinweisen, sonst würde man etwas zu eindimensional draufgucken. Wir haben heute schon über die Wohnraumförderung gesprochen, in verschiedenen Kontexten. Das ist ein Instrument. Wie gesagt, mit einem sehr großen Wohnraumförderprogramm, das der Senat letztes Jahr auf den Weg gebracht hat, tragen wir unseren Teil dazu bei, dass Neubau entstehen kann. Zweiter Punkt ist: Wir haben mit der Landesbauordnung und mit dem Bremer Weg einiges auf den Weg gebracht, mit dem wir Verfahren verschlanken, insgesamt vorankommen wollen und auch da wiederum einen Beitrag dazu leisten, dass mehr Neubau erfolgen kann. Dritter Punkt, auch schon genannt worden: Unsere bremischen kommunalen Wohnungsbaugesellschaften mit insgesamt 50 000 Wohneinheiten in Bremen sind auch ein Beitrag zu dem Thema, Wohnraum in günstiger Form in Bremen vorzuhalten. Ja, das dritte oder das letzte Thema in diesem Kontext, und ich bin in unserem Instrumentenkasten sicherlich noch nicht vollständig durch, ist das heute zur Debatte stehende Ortsgesetz über die Feststellung eines Wohnraummangels im Sinne des Bremischen Wohnraumschutzgesetzes, um damit dann auch die Möglichkeit zu haben, Wohnraum, der zweckentfremdet wurde, wieder dem Wohnungsmarkt zuzuführen. Das ist nicht das alleinige Instrument, wie ich versucht habe, darzustellen, aber es ist ein wichtiges ergänzendes – das haben die Beiträge aus der Koalition auch deutlich gemacht –, mit dem wir durchaus auch einen Weg sehen, zusätzlich Wohnraum zu schaffen. Ich glaube, das ist auch noch mal zu betonen: nicht neuen Wohnraum zu schaffen, aber Wohnraum, der eben zweckentfremdet ist, dem Wohnungswesen wieder zuzuführen und damit insgesamt einen weiteren Beitrag zur Entlastung zu leisten. Dieses grundlegende Ortsgesetz läuft, wie Sie wissen, Ende Mai 2026 aus. Von daher ist es unser Petitum, und das ist aus den Beiträgen der Koalition ja auch deutlich geworden, dass wir dieses noch mal verlängern wollen, um wie gesagt dieses ergänzende wichtige Instrument – aber es ist nicht das alleinige –, zu schaffen, um die Wohnungsbaupolitik des Senats weiter zu unterstützen. Ich glaube, auch die Ausrichtung des Gesetzes auf die gesamte Stadt ist ein Beitrag, nicht nur die wechselseitige Verflochtenheit der Stadtteile deutlicher zu adressieren, sondern auch – –. Ich glaube, Sie hätten uns eher den Vorwurf gemacht, wenn wir ein relativ komplexes, bürokratisches, differenziertes System vorgeschlagen hätten. Von daher ist auch das ein Beitrag, ein schlankes System vorzuschlagen, aber es ist auch sachlich angemessen, wie das Gutachten sagt. Zusammenfassend: Es ist ein Beitrag in unserem Instrumentenkasten und wir finden das eine sinnvolle Maßnahme. Von daher bitte ich um Ihre Zustimmung, dieses Gesetz so auf den Weg zu bringen. – Herzlichen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke)

Alle Reden von Dr. Ralph Baumheier Protokoll (PDF) ↗