Dr. Ralph Baumheier
Ja, ich versuche, die Frage noch mal aufzugreifen. Wir haben die Situation, dass wir an einigen Stellen in der Einkommensgrenzensituation in den letzten Jahren tatsächlich die Situation hatten, dass wir dort einen Handlungsbedarf gesehen haben, dass dort diejenigen, die so knapp über der Grenze waren, dann tatsächlich nicht mit dem Wohnraumförderbescheid umgehen konnten. Dies haben wir jetzt in dieser Anpassung entsprechend arrondiert und damit, da haben Sie recht, den Berechtigtenkreis erweitert. Aber wie schon mehrfach gesagt, wir sind auch dabei, den Angebotskreis zu erweitern, und es ist neben der Objektförderung, die wir durch die Wohnraumförderung machen, auch nicht zu vergessen das Thema der Subjektförderung, sprich, des Wohngeldes und der KDU (Kosten der Unterkunft), die auch ihren Beitrag dazu leisten, dass die Möglichkeit besteht für die Haushalte, entsprechend am Wohnungsmarkt zu partizipieren, wohlwissend – und da gebe ich Ihnen recht –, der ist eng. Wir sind aber im Rahmen unserer Möglichkeiten dabei, ihn zu erweitern.
