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Dr. Ralph Baumheier

19.05.2026 Sitzungen 21/37

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Abgeordnete! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Die wohnungspolitischen Planungen des Bremer Senats basieren auf der Vertiefungsstudie zur sozialen Wohnraumversorgung aus dem Jahr 2025, die im Rahmen der Wohnraumbedarfsprognose Bremen 2031 erstellt wurde. In Bremen sind rund 3 400 Sozialwohnungen über den 1. und 4. Förderweg gemäß § 9 Wohnraumfördergesetz gefördert. Seit 2009 wurden etwa 2 200 Wohnungen im Neubau und durch Modernisierungsförderung mit höheren Einkommensgrenzen gefördert. Für etwa 57 Prozent der Sozialwohnungen gilt die niedrigere, für 43 Prozent die höhere Einkommensgrenze. Rechnerisch sind rund 123 000 Haushalte anspruchsberechtigt für einen Wohnberechtigungsschein, bei Einpersonenhaushalten fast die Hälfte. In der Realität benötigen jedoch bei Weitem nicht alle rechnerisch berechtigten Haushalte eine geförderte Wohnung, da sich ein Großteil auf dem Bestandsmarkt versorgen kann. Die Aufgabe des sozialen Wohnungsbaus ist es, das Angebot zielgerichtet zu erweitern und bedarfsgerecht im Stadtgebiet zu verteilen. Aktuell erhalten Transferleistungsempfängerinnen und -empfänger überproportional Zugang zu gefördertem Wohnungsbau: Etwa 80 Prozent der Wohnberechtigungsscheine werden für Transferhaushalte ausgestellt, auch wenn diese nur 42 Prozent der Anspruchsberechtigten ausmachen. Es besteht dennoch ein Bedarf für die sogenannte Schwellen- oder Mittelschicht, die zwar keine der vorher beschriebenen Unterstützungen mehr erhält, aber dennoch über ein eher niedriges Einkommen verfügt. Um die Versorgungsquote zu halten, sind bis 2030 jährlich etwa 200 neue geförderte Wohnungen nötig, von 2030 bis 2040 rund 300 pro Jahr, weil dann viele Bindungen auslaufen. Die Schätzung fokussiert Haushalte und Transferempfängerinnen und -empfänger mit niedrigem Einkommen. Haushalte mit mittlerem Einkommen werden als separate Gruppe mit weiterem Bedarf identifiziert. Andere Gruppen bleiben unberücksichtigt. Zu Frage 2: Der soziale Wohnungsbau allein kann die Lücke zwischen Bezahlbarkeit des Wohnens und dem Bedarf danach nicht schließen, muss es aber auch nicht. Mit der sogenannten Subjektförderung bestehen weitere Instrumente wie das Wohngeld und die Kosten der Unterkunft, die in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen haben. Zudem sind die Mieten der städtischen Wohnungsbaugesellschaften auch im freifinanzierten Bereich noch zum bezahlbaren Wohnraum hinzuzuzählen. Zu Frage 3: Die Finanzierungsmittel sind im Wohnraumförderprogramm verblieben. Ein konkretes Ersatzprojekt für das Projekt „Fünf Freunde“ besteht nicht, sondern die in der Vornotierungsliste der Wohnraumförderung bestehenden Projekte der Stadtgemeinde Bremen werden, insbesondere zur Erfüllung der Sozialwohnquote in den geplanten Quartieren, in das Programm aufgenommen. – So weit die Antwort des Senats!

Alle Reden von Dr. Ralph Baumheier Protokoll (PDF) ↗