Jan Fries
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Die Anfragen 1 und 3 werden gemeinsam beantwortet: Für die geplante Toilettenanlage werden die jährlichen Kosten im Durchschnitt von etwa 150 000 Euro über einen Zeitraum von 25 Jahren geschätzt. In dieser Summe sind alle wichtigen Ausgaben wie Personal, Miete, Betrieb, Umlagen, Sanierung und Rückstellung für den späteren Rückbau bereits abzüglich der erwarteten Einnahmen enthalten. Die Kalkulation berücksichtigt auch eine jährliche Kostensteigerung von 2,5 Prozent und einen sogenannten Barwertfaktor. In der Deputationsvorlage vom November 2025 sind die konkreten Kosten für die Jahre 2026 bis 2029 aufgeführt: Sie steigen von 98 000 Euro im Jahr 2026 auf 115 000 Euro im Jahr 2029. Zusätzlich finden sich die Details zur Wirtschaftlichkeit und den Kostensteigerungen in Teil B der Vorlage. Die durchschnittlichen jährlichen Kosten von 150 000 Euro ergeben sich als gerundeter Mittelwert aus dieser langfristigen Berechnung. Somit wurden keine Kosten bezeichnet, die von der Deputationsvorlage im November 2025 abweichen. Für den Bau der Anlage ist eine Investition von 1 Million Euro aus Mitteln des Länder-und-KommunalInfrastrukturfinanzierungsgesetzes vorgesehen. Zu Frage 2: Die Toilettenanlagen in der Obernstraße und im ehemaligen Galeria Kaufhof-Gebäude unterscheiden sich in ihren Betreiberkonzepten: Die Anlage im Galeria-Gebäude stellt die BRESTADT GmbH interimsweise kostenlos zur Verfügung, damit das Gebäude belebt wird. Zusätzlich erhält die Bremer Stadtreinigung (DBS) eine Pauschale, um die Reinigung und Betreuung zu übernehmen. Dadurch entstehen für den Betrieb dieser Anlage im Jahr 2026 bei der DBS Kosten von rund 120 000 Euro. Diese setzen sich aus Personal-, Material-, Strom- und Wasserkosten zusammen. Im Gegensatz dazu werden für die Obernstraße Betriebskosten über 25 Jahre von durchschnittlich 350 000 Euro beziehungsweise konkret im Jahr 2027 von 300 000 Euro angenommen, denen prognostizierte Nutzungsentgelte von 200 000 Euro gegenüberstehen. Die Anlage in der Obernstraße wird längere Öffnungszeiten haben, es fällt eine Miete an, und es werden Umlagen, Rückstellungen und Sanierungskosten berücksichtigt. – So weit die Antwort des Senats!
