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Kirsten Kreuzer

19.05.2026 Sitzungen 21/37

Die Listen von Immobilien Bremen werden regelmäßig überprüft, auch von Immobilien Bremen selbst, und Empfehlungen abgegeben, was möglich ist und was nicht. Trotzdem kommt es regelmäßig vor, dass aufgrund vom Baugesetzbuch und anderen Dingen, auch vor allen Dingen der Beschaffenheit von Gebäuden es teilweise nicht möglich ist, daraus eine Unterkunftsverpflichtung herzustellen. Das hängt auch immer davon ab: Möchte man Wohnraum schaffen, also Wohnraum, der länger als nur ein paar Jahre bleibt, genutzt wird in Apartmentform mit eigenen Küchen, eigenen Bädern. Dazu eignet sich dann nicht jedes Gebäude, wie man sich vorstellen kann. Gerade Gebäude, die schon länger leer stehen und eigentlich einer Grundsanierung oder fast eines Abrisses bedürfen, wären auch entsprechend kostspielig. Das muss man alles miteinander abwägen und dann natürlich noch mit dem Zeitfaktor, zu welchem Zeitpunkt wären diese Gebäude dann auch wirklich verfügbar und natürlich auch noch in der Abwägung darüber – –. Wir waren zum Beispiel auch schon mal in ehemaligen Schulen mit der Landesunterbringung. Dass Schulgebäude natürlich auch wieder dahin zurück gehen sollen, in die Verwendung, in der sie eigentlich mal waren, nämlich als Schulen – auch das ist dann immer in Abstimmung mit den anderen Senatsressorts.

Alle Reden von Kirsten Kreuzer Protokoll (PDF) ↗