Kirsten Kreuzer
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Der Senat verfolgt weiterhin das Ziel, das Unterbringungsportfolio strategisch umzubauen und dabei nachhaltige, langfristige Strukturen zu schaffen. Im Mittelpunkt steht dabei neben Effizienz und Wirtschaftlichkeit insbesondere eine bedarfsgerechte, integrationsfördernde Unterbringung. Derzeit werden keine konkreten Planungen in der Überseestadt und in Huchting verfolgt. In Horn-Lehe entsteht aktuell eine neue Wohneinrichtung in der Lilienthaler Heerstraße. Zu Frage 2: Eine verlässliche längerfristige Einschätzung des notwendigen Umfangs an Unterbringungskapazitäten bis 2040 ist aufgrund der dynamischen Entwicklung der Flüchtlingszugänge nicht möglich. Faktoren, die Fluchtbewegungen auslösen können, sind nicht seriös prognostizierbar. Zudem wäre der Bund gemäß § 44 Absatz 2 Asylgesetz verpflichtet, den Ländern monatlich die Zahl der Zugänge von Asylbegehrenden, die voraussichtliche Entwicklung und den voraussichtlichen Bedarf an Unterbringungsplätzen mitzuteilen. Dieser Verpflichtung hinsichtlich der Zugangsprognosen kommt der Bund aus den genannten Gründen nicht mehr nach. Die Akquise geeigneter Standorte für die Unterbringung geflüchteter Menschen ist ein fortlaufender Prozess mit dem Ziel einer möglichst gleichmäßigen Verteilung der Unterkünfte im gesamten Stadtgebiet. Sie erfolgt durch das zuständige Referat bei der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration und wird durch die beauftragte Verwalterin – derzeit die ORION GmbH als hundertprozentige Tochter der BREBAU GmbH – unterstützt. Zu Frage 3: Die Anwohnerinnen und Anwohner, Beiräte und Ortsämter werden regelmäßig im Rahmen öffentlicher Beiratssitzungen über die Planung der Errichtung von Unterkünften durch die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration informiert. Die Beteiligung erfolgt regelhaft, nachdem die haushaltsrechtlichen Grundlagen für eine mögliche Anmietung vorliegen. Darüber hinaus sieht das Baugenehmigungsverfahren umfassende Vorgaben zur Beteiligung des jeweiligen Beirats vor. – So weit die Antwort des Senats!
