Torsten Klieme
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Mit dem Erlass 1/2025 wurde eine zentrale Regelung der Handynutzung an Schulen veröffentlicht. In einer ersten Abfrage kurz nach Veröffentlichung des Erlasses wurde dieser von allen Beteiligten, insbesondere den Schulleitungen, begrüßt. Zu Beginn des Schuljahres 2025/2026 fiel eine weitere Rückmeldung aus den Schulen einhellig positiv aus. Die Regelung hat zu Klarheit und Handlungssicherheit in den Schulen geführt. Zu Frage 2: Die Schulen haben auf Grundlage des Handyerlasses ihre schulischen Regelungen zur Handynutzung aktualisiert. Dadurch wurden klare Handlungslinien für die schulischen Abläufe eingeführt, die zu einem positiven Schulklima beitragen. Auswirkungen auf die Konzentrationsfähigkeit von Schüler:innen und weitere Aspekte wurden bislang nicht betrachtet und müssten qualitativ evaluiert werden. Zu Frage 3: Der Erlass 1/2025 stellt einen gemeinsamen Rahmen für die Handynutzung an Schulen dar. Schulen konkretisieren die Regelung des Erlasses in ihren Schulordnungen. Die Schulordnung wiederum wird durch die Schulkonferenz beschlossen, in der die Schüler:innen ein Drittel der Mitglieder stellen. So können sie sich also aktiv in die Weiterentwicklung der Regelungen zur Handynutzung einbringen. Eine Änderung des Erlasses selbst ist derzeit nicht geplant, da sich die Rahmenregelung bewährt hat. Im Zusammenhang mit dem bundesweit diskutierten Umgang mit sozialen Medien plant der Senator für Kinder und Bildung im Herbst 2026 einen Jugendgipfel/Jugendforum, bei dem die Schüler:innen sich unmittelbar in die Debatte mit Meinungen und Positionen einbringen können. Hier wird auch die Frage des Handyverbots absehbar eine Rolle spielen. Im Vorfeld des Jugendgipfels/Jugendforums wird es eine digitale Abfrage zu Fragen des Wohlergehens an den Schulen in Bremen geben, die auch das Thema Mediennutzung umfassen. – So weit die Antwort des Senats!
