bremische-buergerschaft.de ↗

Antje Grotheer

17.03.2026 Sitzungen 21/34

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: BÜNDNIS DEUTSCHLAND, BA-Gruppe) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke, FDP) Stimmenthaltungen? Meine Damen und Herren, interfraktionell wurde vereinbart, jetzt nur noch den folgenden Tagesordnungspunkt ohne Debatte aufzurufen: Personal- und Prozessentlastung im Migrationsamt Antrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke vom 17. März 2026 (Drucksache 21/761 S) Dazu als Vertreterin des Senats Senatorin Dr. Eva Högl. Die Beratung ist eröffnet. Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke, FDP) Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? (CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND, BA-Gruppe) Meine Damen und Herren, wir sind damit für heute am Ende der Tagesordnung angelangt. Ich bedanke mich und schließe die Sitzung. (Schluss der Sitzung um 18:30 Uhr) Schriftlich vom Senat beantwortete Anfragen aus der Anfrage 9: Wann kommt das Windenergie-Pilotvorhaben in der Hansalinie? Anfrage der Abgeordneten Philipp Bruck, Dr. Emanuel Herold und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 19. Februar 2026 Wir fragen den Senat: 1. Welche konkreten nächsten Schritte mit welchem Zeitplan plant der Senat zur Realisierung einer Windenergieanlage im dritten Bauabschnitt des Gewerbeparks Hansalinie nach dem positiven Vorbescheid für dieses wichtige Pilotvorhaben zur Vereinbarkeit von Windenergie und gewerblicher Nutzung? 2. Welcher zeitliche Rahmen ist für das weitere Genehmigungs- und Umsetzungsverfahren vorgesehen, welche Risiken sieht der Senat dabei, und wie will er diesen begegnen? 3. Wie stellt der Senat die erforderlichen Mittel sicher, um nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens eine schnelle Realisierung zu ermöglichen? Antwort des Senats: Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet: Im Zusammenhang mit der Überprüfung der Realisierung von Windenergieanlagen in und im Umfeld von Wirtschaftsstandorten ohne maßgebliche Einschränkung der gewerblichen Entwicklungsperspektive werden durch die WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH derzeit zwei unterschiedliche Projekte konkret weiterverfolgt, die jeweils eigene Zielsetzungen und Rahmenbedingungen aufweisen. Diese Projekte tragen die Arbeitstitel „WEA3“ und „Amöbe“. Bei beiden Projekten wird die Errichtung einer genehmigungsfähigen Windenergieanlage mit einem Rotordurchmesser von circa 160 Metern, einer Gesamthöhe von rund 200 Metern und einer Leistung von etwa fünf Megawatt untersucht. Daneben wird auch die Übertragbarkeit der am Standort des nachhaltigen Gewerbegebiets Lunedelta in Bremerhaven getroffenen Regelungen zur Integration von Windenergieanlagen an Wirtschaftsstandorten geprüft. Im Gewerbegebiet Lunedelta wurde für die anzusiedelnden Unternehmen die Möglichkeit geschaffen, auf den eigenen Betriebsgrundstücken Windenergieanlagen mit einer Leistung von etwa 1 000 Kilowatt zu errichten. Beim sogenannten Projekt WEA3 im zweiten Bauabschnitt der dritten Baustufe des Gewerbeparks Hansalinie stand zunächst die grundsätzliche Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen für das Nebeneinander von Windenergie und gewerblicher Nutzung im Vordergrund. Nach mehrjähriger Verfahrensdauer liegt seit Januar 2026 ein immissionsschutzrechtlicher Vorbescheid nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz vor. Dieser Vorbescheid basiert auf den Ergebnissen einer Vielzahl von Gutachten zu unterschiedlichen Aspekten, die im Zuge der Errichtung und des Betriebs der Windenergieanlage zu berücksichtigen sind. Der Vorbescheid selbst sieht aufgrund der derzeit noch nicht vermarkteten Flächen keine einschränkenden Auflagen vor. Die für den Vorbescheid relevanten Gutachten weisen allerdings deutlich auf die einschränkenden Auswirkungen auf Genehmigungen für spätere gewerbliche Vorhaben in der Nachbarschaft hin. Eine detaillierte inhaltliche Auswertung des Vorbescheides, die damit verbundenen Konsequenzen sowohl für den Betrieb der Windenergieanlage als auch für die Nutzbarkeit der aktuell in Erschließung befindlichen Gewerbeflächen bei einer Realisierung der Windenergieanlage befinden sich derzeit in Prüfung. Die vorliegenden Gutachten zeigen, dass Einschränkungen sowohl für den Betrieb der Windenergieanlagen als auch für die anzusiedelnden Gewerbebetriebe zu erwarten sind, insbesondere unter der Annahme eines Null-Prozent-Risikos der Genehmigungsstellen: • Die Vorgaben im Hinblick auf Sicherheitsabstände bei einem zu berücksichtigenden Eisabfall betreffen eine Fläche von 3,6 Hektar, die nur eingeschränkt gewerblich nutzbar wäre. • Unter Berücksichtigung der Vorgaben im Hinblick auf das Risiko des Abbruchs von Rotorblättern, eines möglichen Turmversagens und des Motorbrands wären Nutzungseinschränkungen für circa 8,5 Hektar der aktuell in Erschließung befindlichen Gewerbefläche zu erwarten. • „Abschaltzeiträume“ für die Betreiber der Windenergieanlagen sind als Auflage zu erwarten. • Die für den Betrieb der Windenergieanlage zu berücksichtigenden Schallleistungspegel überschreiten die Nachtrichtwerte für die im Bebauungsplan ausgewiesene gewerbliche Nutzung insgesamt. Nutzungseinschränkungen für die anzusiedelnden Unternehmen würden für die gesamte derzeit in der Erschließung befindliche Gewerbefläche bestehen. Wenn keine Reduktion der Lärmpotenziale für die anzusiedelnden Gewerbebetriebe erfolgen soll, müsste die Betreibende der Windenergieanlage Ertragseinbußen durch die zu berücksichtigende Leistungsbegrenzung der Anlage hinnehmen. Die Wirtschaftlichkeit der Anlage wäre dann beeinträchtigt. • Durch den Schattenwurf der sich drehenden Rotorblätter erfolgen Einschränkungen für die Bauvorhaben der Gewerbebetriebe (zum Beispiel Ausrichtung von Bürofenstern). • Mögliche Auswirkungen auf die in der dritten Baustufe des Gewerbeparks Hansalinie vorgesehene Nutzung beziehungsweise Widmung der öffentlichen Straßen wurden noch nicht abschließend bewertet. Parallel wird die Beauftragung einer externen fachlichen Konzeptstudie vorbereitet, um die im Verfahren gewonnenen Erkenntnisse systematisch aufzubereiten und für weitergehende Fragestellungen zur Windenergie in Gewerbegebieten nutzbar zu machen. Unabhängig hiervon verfolgt die WFB ein weiteres Projekt im Umfeld des Gewerbeparks Hansalinie im planerischen Außenbereich der Stadt Bremen am sogenannten Standort Amöbe. Für dieses Projekt werden derzeit die Voraussetzungen für die Durchführung einer erforderlichen Änderung des Flächennutzungsplans geprüft. Dabei handelt es sich um ein Bauleitplanverfahren nach dem Baugesetzbuch mit Öffentlichkeitsbeteiligung und Umweltverträglichkeitsprüfung. Durch die Lage an einem Vogelschutzgebiet und auf einer Kompensationsfläche für das Gewerbegebiet ist die Notwendigkeit umfangreicher Untersuchungen im Rahmen des Verfahrens zu erwarten. Erst nach einem positiven Abschluss der Änderung des Flächennutzungsplans kann das verbindliche immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren nach BundesImmissionsschutzgesetz beginnen. Ein konkreter Zeitplan sowohl für eine Realisierung als auch für das weitere Genehmigungs- und Umsetzungsverfahren sowie der konkrete Umgang mit den ermittelten Risiken kann vor diesem Hintergrund derzeit nicht benannt werden. Zu Frage 3: Die Projektentwicklung erfolgt im Rahmen des wirtschaftsfördernden Auftrags der WFB im Eigenvermögen der Gesellschaft. Die Finanzierung der Planungs- und Entwicklungsschritte wird projektbezogen sichergestellt. Aussagen zu möglichen Investitions- oder Finanzierungsstrukturen für eine spätere Realisierung durch die WFB können erst nach Abschluss der planungs- und genehmigungsrechtlichen Verfahren sowie nach Vorliegen belastbarer wirtschaftlicher Grundlagen getroffen werden. Anfrage 10: Warum wurden Unibad und hanseWasser Hallenbad bei Sanierungsanträgen nicht berücksichtigt? Anfrage der Abgeordneten Ole Humpich, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 19. Februar 2026 Wir fragen den Senat: 1. Wie hoch beziffert der Senat die aktuellen Sanierungsbedarfe an Unibad und hanseWasser Hallenbad jeweils? 2. Aus welchen Gründen wurden Mittel aus der sogenannten Sportmilliarde beziehungsweise dem Programm für Schwimmbäder ausschließlich für ohnehin geplante Sanierungsmaßnahmen beantragt, ohne relevante Bäderstandorte wie Unibad und hanseWasser Hallenbad in die Prüfung einzubeziehen? 3. In welchem Umfang können andere Bäderstandorte den Wegfall von Unibad und hanseWasser Hallenbad kompensieren, und welche zusätzlichen Wegezeiten ergeben sich für Schulen, Vereine und Öffentlichkeit? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Der Senat kann die aktuellen Sanierungsbedarfe für das Unibad nicht beziffern. Mit Senatsbeschluss vom 11. Juni 2024 wurde die endgültige Schließung des Unibads beschlossen. Eine Investition in die Ermittlung der Sanierungsbedarfe an dieser Stelle ist weder vertretbar noch zielführend. Der aktuelle Sanierungsbedarf für das hanseWasser Hallenbad wird seitens der Bremer Bäder GmbH auf etwa acht bis zehn Millionen Euro geschätzt. Zu Frage 2: Die zur Verfügung stehenden Mittel aus der sogenannten Sportmilliarde sowie aus weiteren Förderprogrammen für Schwimmbäder sind begrenzt. Vor diesem Hintergrund musste eine Priorisierung der Maßnahmen erfolgen. Die Auswahl der beantragten Projekte orientiert sich am Bäderkonzept 2035. Dieses sieht vor, die vorhandenen Ressourcen gezielt auf Standorte zu konzentrieren, die langfristig eine tragfähige Bäderstruktur mit ausreichend Wasserflächen gewährleisten können. Ein besonderer Fokus liegt dabei unter anderem auf dem Neubau des Standorts Vegesack sowie auf der Sanierung und Stärkung bestehender Bäder mit größeren Wasserflächen. Das hanseWasser Hallenbad verfügt demgegenüber über eine vergleichsweise kleine Wasserfläche. Vor dem Hintergrund der begrenzten finanziellen Mittel und der strategischen Ausrichtung des Bäderkonzepts war es daher erforderlich, die verfügbaren Mittel auf prioritäre Standorte zu konzentrieren. Eine Sanierung aller sanierungsbedürftigen Bäderstandorte ist unter den gegebenen finanziellen Rahmenbedingungen nicht möglich. Mit der Senatsvorlage „Temporärer Weiterbetrieb des Unibads bis zum 31. Januar 2026 und Übergabe an die Bremer Bäder GmbH“ wurde die Schließung des Unibads beschlossen. Der Betrieb wurde jedoch wegen der Verzögerung im Westbad bis Ende Juni verlängert. Zu Frage 3: Die bisherigen Nutzerinnen und Nutzer des hanseWasser Hallenbads erhalten seitens der Bremer Bäder GmbH Ausweichangebote im Hallenbad Huchting, Schloßparkbad, OTeBaD sowie im neuen Westbad. Die bisher im hanseWasser Hallenbad genutzten Vormittagszeiten für den Schwimmunterricht der weiterführenden Schulen können vollständig kompensiert werden, sofern über 35 Prozent der Zeiten in das Westbad verlegt werden. Dies ist allerdings mit längeren Fahrtzeiten für die Schülerinnen und Schüler verbunden. Derzeit verbleibt ein Defizit von insgesamt 79,75 Bahnstunden am Nachmittag. Diesbezüglich befindet sich die Bremer Bäder GmbH bereits im Austausch mit der AG Badnutzende, bestehend aus DLRG, Landesschwimmverband, Landes-Kanu-Verband und Landestauchsportverband. Eine Auswertung der Bremer Bäder GmbH hat gezeigt, dass aktuell nur im Südbad eine Nutzungsauslastung durch die Vereine in deren Nutzungszeiten erreicht wird, die der vertraglich vereinbarten Minimalnutzung entspricht. In den übrigen Bädern bleibt die tatsächliche Nutzung – teilweise sehr deutlich – hinter den vereinbarten Mindestwerten zurück. Vor diesem Hintergrund lässt sich festhalten, dass beim Vereinssport auch ein Auslastungsproblem vorliegt. Auch dies fließt in den erwähnten Austausch zur zukünftigen Verteilung der Wasserflächen mit ein. Anfrage 11: Durch generationengerechten Wohnungstausch in Bremen eine „stille Wohnraumreserve“ heben? Anfrage der Abgeordneten Sigrid Grönert, Kerstin Eckardt, Dr. Oğuzhan Yazıcı, Dr. Wiebke Winter und Fraktion der CDU vom 24. Februar 2026 Wir fragen den Senat: 1. Sollte der Senat im Bestand der kommunalen Wohnungsbaugesellschaften Bremens eine „stille Wohnraumreserve“ sehen, von welcher Größenordnung wird ausgegangen, und wie ist der Senat zu dieser Feststellung gelangt? 2. Wie viele Mieterinnen und Mieter der BREBAU und GEWOBA haben in den vergangenen fünf Jahren einen Wohnungstausch angefragt (bitte differenziert nach Haushaltsgröße, Altersstruktur sowie dem Ziel des Tauschs [Verkleinerung beziehungsweise Vergrößerung] darstellen und angeben, wie viele dieser Anfragen erfolgreich umgesetzt wurden und aus welchen Gründen Wohnungstausche gegebenenfalls nicht realisiert werden)? 3. Welche Anreize zur Förderung für einen Wohnungstausch bieten die BREBAU und GEWOBA derzeit, und welche zusätzlichen Maßnahmen oder Verbesserungsmöglichkeiten sieht der Senat vor dem Hintergrund von Erfahrungen aus anderen Städten, um einen Wohnungstausch noch wirkungsvoller zu unterstützen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Aus Sicht des Senats sind „stille Wohnraumreserven“ begrenzt. Selbst wenn Wohnungen rechnerisch unterbelegt erscheinen, werden sie nicht automatisch frei. Umzüge sind freiwillig und häufig an Quartier, Versorgung und persönliche Lebenslagen gebunden. Bei sehr niedrigem Leerstand, wie in Bremen gegeben, fehlt es oft an passenden Angeboten, und ein Umzug bleibt aus. Nach Auskunft der Wohnungsbaugesellschaften gibt es zwar „stille Wohnraumreserven“, diese stellen jedoch keine relevante Größenordnung dar. Die GEWOBA hat dazu eine Auswertung eigener Bestands- und Mieterdaten zum Stichtag 3. Februar 2026 vorgenommen. Betrachtet wurden Wohnungen mit vier oder mehr Zimmern, davon gibt es im Bremer Bestand rund 2 000. In dieser Gruppe wurden rund 250 Haushalte identifiziert, bei denen die Hauptmieterin beziehungsweise der Hauptmieter 65 Jahre oder älter ist, das sind rund zwölf Prozent. Das ist eine datenbasierte Annäherung an potenziell unterbelegte Wohnungen, aber kein kurzfristig mobilisierbarer Wohnraum. Die BREBAU weist darauf hin, dass bauliche Potenziale als eine weitere stille Reserve im Bestand laufend geprüft und – wenn umsetzbar – etwa im Zuge größerer Sanierungen gehoben werden, zum Beispiel durch Dachgeschossausbau. Für kurzfristig verfügbare Reserven spricht nach BREBAU-Angaben jedoch ein effektiv kleiner Leerstand von nur 0,93 Prozent. Zudem hängen Wohnungswechsel von individuellen Wünschen ab und lassen sich daher nicht als feste „Reserve“ verlässlich beziffern. Zu Frage 2: Bei der GEWOBA ist eine vollständige Rückschau über fünf Jahre wegen datenschutzrechtlicher Löschfristen nicht möglich. Deshalb kann die GEWOBA nur die aktuell vorliegenden Suchbewegungen sowie Zahlen für 2025 berichten. Aktuell suchen 859 GEWOBABestandsmieter:innen innerhalb der GEWOBA eine andere Wohnung. Davon suchen 338 Haushalte mit einer bis zwei Personen eine kleine Wohnung, 79 Dreipersonenhaushalte eine mittelgroße und 159 Haushalte ab vier Personen eine große Wohnung. Bei 283 Interessent:innen liegt keine Angabe zur Haushaltsgröße vor. Für 2025 gilt: Von 360 umgezogenen Haushalten sind 179 in eine größere Wohnung gewechselt (Wohnfläche ist um mindestens zehn Quadratmeter angestiegen), 36 in eine kleinere (Wohnfläche ist um mindestens zehn Quadratmeter gesunken), und bei 145 hat sich die Wohnfläche nicht signifikant verändert. Bei der BREBAU können für den angefragten Zeitraum keine Zahlen zu Anfragen, Alters- und Haushaltsstrukturen sowie Umsetzungen übermittelt werden, weil diese Daten nicht vorgehalten werden. Hinzu kommt, dass sich der Zeitraum mit dem praktizierten Losverfahren deckt. Die BREBAU betont zugleich, dass Wohnungswechselwünsche im Rahmen der Kundenbetreuung – soweit sie vorgetragen werden – nach Möglichkeit begleitet wurden. Zu Frage 3: Die GEWOBA bietet ihren Mieter:innen Beratung und Hilfestellung bei der Wohnungssuche innerhalb der Gesellschaft an. Zugleich verweist die GEWOBA auf rechtliche und praktische Rahmenbedingungen bei Wohnungsübergaben: Wohnungen werden bei Neuvermietung renoviert übergeben, und die Rückgabe muss entsprechend vorbereitet werden; das kann Wohnungstausche in der Praxis verlangsamen oder erschweren. Die BREBAU steht Mieter:innen serviceorientiert für Anliegen zur Wohnsituation zur Verfügung und prüft konkrete Wünsche individuell. Spezifische, gezielte Programme oder Anreize zur Förderung von Wohnungstauschen sieht die BREBAU nach eigener Aussage derzeit nicht vor. In der Gesamtschau zeigt sich, dass „stille Wohnraumreserven“ bei den kommunalen Wohnungsbaugesellschaften nur in begrenztem Umfang aktivierbar sind – vor allem wegen sehr niedrigen Leerstands, freiwilliger und individueller Umzugsentscheidungen, teils fehlender rückwirkender Datengrundlagen und organisatorischer beziehungsweise rechtlicher Rahmenbedingungen wie Losverfahren und Übergabeanforderungen. Andere Städte beschäftigen sich ebenfalls intensiv mit diesem Themenfeld. Die Erkenntnisse aus dem kommunalen Austausch mit Düsseldorf und Freiburg – in beiden Städten wurden digitale Wohnungstauschbörsen eingerichtet – sind ernüchternd, da trotz großer Werbemaßnahmen für die digitalen Plattformen nur wenige Wohnungstausche realisiert werden konnten. Der Mitteleinsatz stand folglich in keinem Verhältnis zu dem Ertrag, weswegen der Senat das Thema Wohnungstauschbörse nicht aktiv weiterverfolgt hat. Anfrage 12: Müllproblem in Gröpelingen – wann handelt der Senat Bovenschulte? Anfrage der Abgeordneten Hartmut Bodeit, Dr. Wiebke Winter und Fraktion der CDU vom 24. Februar 2026 Wir fragen den Senat: 1. Welche Maßnahmen hat der Senat Bovenschulte ergriffen, um die illegalen Müllablagerungen im Stadtteil Gröpelingen wirksam einzudämmen? zur Bekämpfung illegaler Müllkippen beschlossen, welche dieser Maßnahmen wurden bislang umgesetzt, und mit welchem konkreten Erfolg? 3. Welche spezifischen Maßnahmen sind für den Stadtteil Gröpelingen geplant, um die Bürger im Umgang mit wilden Müllkippen zu unterstützen, und welche Aktivitäten entfaltet die Quartiersmanagerin vor Ort in diesem Zusammenhang? Antwort des Senats: Die Fragen 1 und 3 werden zusammen beantwortet: Es wird eine Vielzahl an Maßnahmen umgesetzt, um illegale Ablagerungen zu reduzieren. Spezifisch für den Stadtteil Gröpelingen gehören dazu regelmäßige gemeinsame Sicherheits- und Sauberkeitsrundgänge in den Bereichen Ohlenhof und Lindenhof der Bremer Stadtreinigung – DBS –, des Ordnungsdienstes und der Polizei, sowie die bedarfsgerechte Reinigung im Gröpelinger Zentrum. Kleinere Ablagerungen werden im Zuge der bedarfsgerechten Reinigung eingesammelt. Illegale Abfallablagerungen ohne erkennbare Verursacherhinweise werden einmal pro Woche von stark belasteten Straßen auch ohne vorherige Meldung abgefahren. Die Quartiersmanagerin beteiligt sich neben zahlreichen anderen Institutionen an der „Sicherheitspartnerschaft Gröpelingen“, auch an der entsprechenden Unter-AG, die das Thema illegale Müllkippen fokussiert. Das Programm „Wohnen in Nachbarschaften“ bietet bei Bedarf Projektfinanzierungen, die unter anderem im Rahmen von Elternbildung Familien aufklären und korrektes Entsorgen schulen. Aus diesen Aktivitäten ist auch eine breite Beteiligung, zum Beispiel bei „Bremen räumt auf“, hervorgegangen. Zu Frage 2: Die Bremer Stadtreinigung wird durch Kompetenzerweiterungen und Aufbau eines Kontrolldienstes mit den entsprechenden Rechten gestärkt werden, um die Abfallüberwachung zu verbessern, illegale Abfallablagerungen effektiver zu bekämpfen und die Stadtsauberkeit zu erhöhen. Derzeit befinden sich die notwendigen Änderungen der Rechtsvorschriften in der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Nach der Beteiligung der Deputation für Umwelt, Klima und Landwirtschaft und des Senats könnten die Änderungen Mitte 2026 in der Bürgerschaft beschlossen werden. Weiterhin werden parallel die Prozesse zur Entsorgung von illegalen Ablagerungen größer als 100 Liter auf öffentlichen Flächen durch DBS zusammen mit der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft optimiert. Weitere sichtbare Erfolge werden im zweiten Halbjahr 2026 erwartet. Anfrage 13: Unfälle von älteren Menschen infolge von Glatteis Anfrage der Abgeordneten Kerstin Eckardt, Dr. Wiebke Winter und Fraktion der CDU vom 25. Februar 2026 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Unfälle infolge von Glatteis betrafen in den Wintermonaten Dezember 2025 bis dato Februar 2026 Personen ab 65 Jahren in der Stadtgemeinde Bremen, die zu schweren Verletzungen oder Krankenhausaufenthalten führten? 2. Welche Erkenntnisse liegen dem Senat darüber vor, an welchen Orten (zum Beispiel Gehwege, Haltestellen des ÖPNV, Kreuzungen, Zuwege zu Pflege- und Senioreneinrichtungen) Seniorinnen und Senioren besonders häufig von Glatteisunfällen betroffen waren und gefährdet sind? 3. Welche konkreten Maßnahmen ergreift der Senat, um insbesondere ältere Menschen zukünftig bei Glatteislagen besser zu schützen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Für die Auswertung wurden die Verkehrsunfälle im gesamten Stadtgebiet Bremen für den Zeitraum vom 1. Dezember 2025 bis zum 28. Februar 2026 betrachtet. Es wurden die Marker „winterglatt“ und „Verkehrsunfälle“ unter Beteiligung von Senior:innen der Altersgruppe 65+ gesetzt. Insgesamt wurden 715 Unfälle unter Beteiligung der Altersgruppe 65+ durch die Polizei Bremen erfasst. Hiervon wurde bei 114 Unfällen der Marker „winterglatt“ gesetzt. Bei fünf Unfällen kam es in der Folge zu einem Personenschaden. Über die Anzahl der hierbei Verletzten kann zurzeit aufgrund eines technischen Problems bei der Polizei Bremen keine valide Aussage getroffen werden. Aufschluss über schwere Verletzungen oder Krankenhausaufhalte können grundsätzlich durch das offizielle System zur Verschlüsselung von Diagnosen in der ambulanten und stationären Versorgung in Deutschland getroffen werden, die sogenannte ICD-10-GM (German Modification). ICD10-Codes von Unfällen infolge von Glatteis sind nicht vorgesehen. Damit stehen dem Senat für die Krankenhäuser der Stadtgemeinde Bremen keine statistisch auswertbaren Informationen zu Unfällen infolge von Glatteis zur Verfügung. Laut dem Rettungsdienst der Stadt Bremen weisen Mitarbeiter:innengespräche nur sehr vereinzelt auf witterungsbedingte Stürze infolge von Glatteis in den Wintermonaten Dezember 2025 bis dato Februar 2026 hin. Ein entsprechendes statistisches Merkmal wird hierbei jedoch nicht erhoben, sodass dem Senat auch hierzu keine statistisch auswertbaren Informationen zur Verfügung stehen. Zu Frage 2: In der polizeilichen Verkehrsunfallstatistik werden die Örtlichkeiten lediglich nach Straßennamen und wenn möglich nach Hausnummern erfasst. Alle anderen hier angefragten Örtlichkeiten werden statistisch nicht erfasst. Zu Frage 3: Die Bremer Stadtreinigung übernimmt den Winterdienst von Mitte Oktober bis Anfang April. Ist es glatt, rücken die großen Streufahrzeuge aus und befreien zunächst die Hauptverkehrsstraßen, die Straßenabschnitte mit Buslinienverkehr und wichtige Plätze von Schnee und Eis. Innerhalb von drei bis vier Stunden werden die wichtigsten Straßen gestreut. Ebenso vorrangig bearbeiten die Handkolonnen und kleinen Streufahrzeuge Ampelanlagen, Überwege, Brückenanlagen, relevante Haltestellen im Innenstadtbereich. Zudem sind private Anlieger:innen verantwortlich, Schnee zu räumen und zu streuen. Anlieger:innen müssen den Gehweg und die Fläche entlang des angrenzenden Grundstücks, einschließlich der Treppen, eis- und schneefrei halten. Das dargestellte System hat sich bewährt. Anpassungen sind daher nicht vorgesehen. Anfrage 14: Verzögerungen beim Zeppelintunnel und Auswirkungen auf die Querspange Ost Anfrage der Abgeordneten Michael Jonitz, Dr. Wiebke Winter und Fraktion der CDU vom 4. März 2026 Wir fragen den Senat: 1. Welche konkreten Ursachen liegen der anhaltenden Verzögerung bei der vollständigen Fertigstellung des Zeppelintunnels zugrunde, obwohl der Tunnel für den Straßenbahnbetrieb bereits seit August 2025 freigegeben ist? 2. Welche Auswirkungen hat die Bauverzögerung am Zeppelintunnel auf den weiteren Zeitplan der Querspange Ost sowie auf die ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten dieses Infrastrukturprojekts? 3. Welche konkreten Maßnahmen hat der Senat bislang ergriffen, um weitere Verzögerungen zu vermeiden und zusätzliche Verkehrsbeeinträchtigungen für die Bürgerinnen und Bürger so gering wie möglich zu halten? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die Projektleitung des Vorhabens liegt bei der DB InfraGO. Nach den vorliegenden Informationen seitens der DB InfraGO soll die Verzögerung im Bauablauf, hier insbesondere bei den Arbeiten an Fahrbahn und Nebenanlagen, unterschiedliche Gründe haben. Zum einen sollen Baumaßnahmen Dritter innerhalb des Baufeldes länger als geplant gedauert haben. Zum anderen sorgte der langanhaltende Winter für nicht kalkulierte Verzögerungen bei temperaturabhängigen Arbeiten wie beispielsweise dem Asphalteinbau oder Markierungsarbeiten. In Hinblick auf die vorgezogene Freigabe der Straßenbahnachse ist anzumerken, dass diese fester Bestandteil der Bauablaufplanung war und damit planmäßig erfolgte. Zu Frage 2: Der Bau des Projekts „Linie 2 verbindet“ – welches früher Querspange Ost genannt wurde – ist insbesondere im Bereich der Steubenstraße aufgrund der dort geplanten Trogbauwerke, die unter einer Vollsperrung hergestellt werden müssen, direkt an den Abschluss der Arbeiten am Zeppelintunnel gebunden. Dies ist im Planfeststellungsbeschluss entsprechend festgelegt worden. Die Arbeiten zu den Trogbauwerken in der Steubenstraße können dort erst beginnen, wenn der Zeppelintunnel auch wieder für den Kfz-Verkehr freigegeben ist. Die Freigabe des Zeppelintunnels ist aktuell für Ende März 2026 vorgesehen. Der Auftrag für die Trogbauwerke wurde in diesem Jahr bereits vergeben. Zu Frage 3: Über das Amt für Straßen und Verkehr, das die Belange der Stadtgemeinde Bremen in dem Projekt vertritt, steht der Senat in engem Kontakt mit der verantwortlichen DB InfraGO. Gemeinsam sind beide Parteien bestrebt, die Beeinträchtigungen für die Bürger:innen so gering wie möglich zu halten. Trotz der nicht abwendbaren Beeinträchtigungen durch andere Baumaßnahmen und deren verkehrlichen Auswirkungen konnten durch die Baustellenkoordination bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung weitergehende Beeinträchtigungen im Bauablauf verhindert werden. Anfrage 15: Was ist der Sachstand bei den Planungen zum Umbau des Helsingborger Platzes? Anfrage des Abgeordneten Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 6. März 2026 Wir fragen den Senat: 1. Was ist der derzeitige Planungsstand sowie der Stand der Ausführungsplanungen beim Umbau des Helsingborger Platzes in BremenNord? 2. Inwieweit existiert ein verbindlicher Zeitplan für die weiteren Planungs-, Ausschreibungs- und Bauphasen, und wann ist nach dem aktuellen Stand mit dem Beginn der Bauarbeiten zu rechnen? 3. Welche Haushaltsmittel sind für das Projekt vorgesehen, und in welcher Höhe wurden entsprechende Gelder im Haushalt bereitgestellt beziehungsweise gebunden? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Im Rahmen der Planungen zur Umgestaltung des Helsingborger Platzes zu einem Quartiersplatz wurden die Leistungsphasen 1 bis 3 abgeschlossen und die Leistungsphase 4 begonnen. Die Präsentation des Arbeitsstandes im Stadtteil ist am 26. Februar 2025 im Quartiersforum in Marßel erfolgt. Am 3. September 2025 ist zudem die straßenrechtliche Teilentwidmung des Helsingborger Platzes und eines Teils der Helsingborger Straße rechtsbeständig geworden. Diese Teilentwidmung ist eine rechtliche Grundlage für die weitere Fortsetzung der Maßnahme. In den nun anstehenden Leistungsphasen 4 und 5 liegt der Fokus auf der freiraumplanerischen Umgestaltung des Helsingborger Platzes zu einem attraktiven Quartiersplatz mit Spielbereich. Ebenfalls Gegenstand der Planung wird die mögliche Eingriffstiefe in den Straßenraum der teilentwidmeten Helsingborger Straße sein. Im Rahmen der Planung wurde besonderer Wert auf die Einbindung der lokalen Akteure gelegt. So wurde im Rahmen einer Bewohnerbeteiligung im Dezember 2024 eine Vorauswahl von Spielelementen für den Spielbereich getroffen. Die Bewohnerbeteiligung erfolgte durch Fragebögen an vier umliegenden Kitas und Schulen. Sie wurde ergänzt durch eine persönliche Befragung an der Gesamtschule Landskronastraße und am Kinder- und Familienzentrum Helsinkistraße. Die Ergebnisse dieser Beteiligung sind im Jahr 2025 in die Planunterlagen eingeflossen. In diesem Zusammenhang ist als nächster Schritt die weitere Abstimmung mit dem Amt für Soziale Dienste vorgesehen, um die Platzgestaltung mit dem Spielraumförderkonzept abzugleichen. Zu Frage 2: Nach aktuellem Zeitplan ist die Leistungsphase 4 für das zweite Quartal 2026 vorgesehen. Der Beginn der Bauarbeiten ist für das zweite Quartal 2027 eingeplant. Zu Frage 3: Gemäß der vorliegenden Kostenberechnung wurden 510 000 Euro aus dem Programm „Wohnen in Nachbarschaften“ für die Maßnahme eingeplant. Anfrage 16: Wie geht es mit dem hanseWasser Hallenbad weiter? Anfrage der Abgeordneten Ole Humpich, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 9. März 2026 Wir fragen den Senat: 1. Mit welchem Ergebnis wurde geprüft, ob der Betrieb des hanseWasser Hallenbades ganz oder teilweise durch andere Träger fortgeführt werden könnte? 2. Seit wann liegt dem Senat die Interessenbekundung des SV Werder Bremen hinsichtlich des Erwerbs der Immobilie vor, und in welcher Form und auf welcher Ebene haben hierzu Gespräche stattgefunden? 3. Welche weiteren Akteure haben Interesse an einer Übernahme, Nutzung oder Entwicklung der Immobilie signalisiert, und wie ist das weitere Verfahren? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Im Rahmen von Gesprächen mit den Verbänden (Landessportbund, Landesschwimmverband, Landestauchsportverband, Landes-Kanu-Verband und DLRG) zur Zukunft des hanseWasser Hallenbades, kam die Überlegung eines übergangsweisen Betriebs durch den Bremer Sport-Club auf. Ein Betrieb durch den Bremer Sport-Club ist aufgrund des baulichen Zustands des hanseWasser Hallenbades nur als kurzfristige Zwischenlösung denkbar und würde aufgrund des notwendigen Betriebskostenzuschusses nicht kostenneutral erfolgen. Angesichts des störungsanfälligen technischen Notbetriebs und der geschätzten Investitionskosten von acht bis zehn Millionen Euro bestehen erhebliche Unsicherheiten hinsichtlich des vorliegenden Sanierungsrisikos. Zu Frage 2: Das schriftliche Kaufangebot des SV Werder Bremen ist auf den 16. Februar 2026 datiert. Zuvor fand ein Gespräch auf Arbeitsebene zwischen der Senatorin für Inneres und Sport, der Bremer Bäder GmbH, dem Sportamt, dem Bremer Sport-Club und Werder Bremen statt. Ein Verhandlungsmandat wurde vom Aufsichtsrat beschlossen. Zu Frage 3: Im Rahmen der Ressortabfrage durch Immobilen Bremen zu potenziell interessierten Nutzerinnen und Nutzern innerhalb der Freien Hansestadt Bremen wurde von keinem Ressort Interesse an der Übernahme der Immobilie zurückgemeldet. Anfrage 17: Wo steht Bremen bei der Straßensanierung in BremenNord? Anfrage des Abgeordneten Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 11. März 2026 Wir fragen den Senat: 1. Welchen Zustand weisen die einzelnen Abschnitte der Stader Landstraße, der Lesumer Heerstraße und Unter den Linden in Bremen-Nord auf (bitte abschnittsweise mit Zustandsnote angeben), und wie bewertet der Senat den Gesamtzustand und die Verkehrssicherheit der Straßen? 2. Für wann sind jeweils Notreparaturmaßnahmen sowie umfassende Sanierungen der jeweiligen Straßen geplant, und bis wann sollen die Sanierungsarbeiten abgeschlossen sein? 3. Mit welchen Kosten wird jeweils gerechnet, und welche Finanzmittel sind wann in welchem Umfang für die Notreparaturen sowie für umfassende Sanierungsarbeiten an den Straßen eingeplant? Antwort des Senats: Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet: „Zustandsnoten“ für einzelne Straßen und -abschnitte liegen dem Senat nicht vor. In einzelnen Abschnitten weisen die benannten Straßen eingeschränkte Gebrauchsfähigkeiten auf, sie sind jedoch in einem verkehrssicheren Zustand. Bis dato wurden zahlreiche Winterschäden beseitigt, indem Schlaglöcher/Fehlstellen mit Heißmaterial und Kaltmischgut geschlossen wurden. Bei einer Häufung von Schäden auf kurzen Abschnitten wurden und werden flächige Reparaturen vorgenommen (Erneuerung der Asphaltdecke). Diese Bereiche werden anhand der vorliegenden Schadensbilder und der Verkehrsbelastung der jeweiligen Straßen priorisiert. Restarbeiten sollen bis Ostern abgeschlossen werden. Größere Sanierungsbereiche sollen bis Herbst dieses Jahres durchgeführt worden sein. Die hierfür benötigten Ausschreibungen sind in Vorbereitung. Zu Frage 3: In den Haushaltsjahren 2026/2027 wurden neben den regulären Haushaltsmitteln in Höhe von rund 234 Millionen Euro in 2026 und 19,5 Millionen Euro in 2027 weitere 15 Millionen Euro für die Sanierung von Straßen – unter anderem auch in Bremen-Nord – mit Finanzierung aus den LuKIFG-Mitteln beschlossen. Damit stehen im Vergleich zu den Vorjahren in 2026 mehr Mittel für die Erhaltung zur Verfügung. Gleichwohl ist durch die steigenden Baupreise bedingt nicht automatisch ein größerer Sanierungsumfang möglich. Sammelübersicht der Vorlagen ohne Aussprache Absprache beschlossene Tagesordnungspunkte ohne Debatte. Nr. Vorlage Behandlung Umsetzung des Verkehrsentwicklungsplans Bremen Große Anfrage der Fraktion der CDU (Drucksache 21/93 S) die Vorlagen zur abschließenden Beratung 3. an die städtische Deputation für Mobilität, Dazu Bau und Stadtentwicklung. Mitteilung des Senats vom 23. Januar (Drucksache 21/111 S) Strategie für Werkstatt Bremen, den Martinshof und die Werkstatt Nord Dafür: CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND, BA6. gGmbH Gruppe Antrag der Fraktion der CDU Dagegen: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vom 7. November 2023 Die Linke (Drucksache 21/63 S) Stimmenthaltung: FDP Forderung nach einer zeitgemäßen Strategie für Werkstatt Bremen, den Martinshof und die Werkstatt Nord 7. Bericht der städtischen Deputation für Bericht der Deputation Kenntnis. Soziales, Jugend und Integration vom 29. Oktober 2024 (Drucksache 21/407 S) Ortsgesetz zur Änderung des Ortsgesetz. Ortsgesetzes über die öffentliche 13. Ordnung Dafür: SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE Mitteilung des Senats vom 1. Juli 2025 GRÜNEN, Die Linke, BÜNDNIS (Drucksache 21/568 S) DEUTSCHLAND, BA-Gruppe Dagegen: FDP Nr. Vorlage Behandlung Ortsgesetz zur Neuregelung der stadtbremischen Gebühren und der Ortsgesetz. stadtbremischen Nutzungsordnung für Unterbringungen nach dem 21. Dafür: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Aufnahmegesetz Linke, BÜNDNIS DEUTSCHLAND, BA-Gruppe Mitteilung des Senats vom 24. Februar Dagegen: FDP Stimmenthaltung: CDU (Drucksache 21/740 S) Bebauungsplan 2519 B „Kellogg“ für ein Gebiet in Bremen-Walle, Ortsteil Überseestadt, zwischen Auf der Muggenburg, ehemaliges Produktionsgebäude Kellogg und der Weser auf dem ehemaligen Kellogg22. Areal sowie Teilbereiche der Straßen den Bebauungsplan 2519 B. Auf der Muggenburg, Hoerneckestraße und Stephanikirchenweide (Teilfläche B) Mitteilung des Senats vom 3. März (Drucksache 21/746 S) Anpassung der Aufwandsentschädigungen der nicht der Bürgerschaft (Landtag) angehörenden Mitglieder der Mitteilung der Präsidentin Kenntnis. Mitteilung der Präsidentin der Bremischen Bürgerschaft vom 5. März (Drucksache 21/750 S) Bericht Nr. 27 des Ausschusses für Petitionen und Bürgerbeteiligung Bericht und Antrag des Ausschusses 24. die Behandlung der Petitionen wie vom für Petitionen und Bürgerbeteiligung Ausschuss empfohlen. vom 10. März 2026 (Drucksache 21/752 S) Antje Grotheer Präsidentin der Bremischen Bürgerschaft

Alle Reden von Antje Grotheer Protokoll (PDF) ↗