Maike Frese
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Es gibt in mehreren deutschen Großstädten Ramadanbeleuchtungen. Als eines der wichtigsten Feste im Islam wollen die Städte damit unter anderem Respekt zeigen, „Vielfalt aktiv leben“ und den Zusammenhalt stärken. Bezugnehmend auf verschiedene Presseartikel sind für 2026 „Happy Ramadan“-Leuchtschriften, islamische Leuchtsymbole und Illuminierungen von öffentlichen Gebäuden in den Städten Frankfurt am Main, Köln, Berlin und München geplant. Die konkreten Umsetzungen unterscheiden sich jedoch. Frankfurt am Main: Im Jahr 2026 wird im dritten Jahr infolge feierliche Ramadanbeleuchtung organisiert und installiert. Die Beleuchtung in der Innenstadt geht auf einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zurück. Die Kosten werden vollständig aus dem städtischen Haushalt finanziert. Frankfurt am Main organisiert und finanziert die Ramadanbeleuchtung selbst. Köln: Die Stadt erteilt lediglich die Genehmigung zur Sondernutzung für die Straßenbeleuchtung – einzelne Straßenzüge –. Die Planung, der Aufbau und die Finanzierung werden vollständig von dem privaten Verein The Ramadan Project e. V. über Spenden und Crowdfunding getragen. München: Ein Ausschuss des Stadtrats hat – erstmalig – Ende 2024 eine städtische Beleuchtung beschlossen. Auch dieses Jahr wird wieder mindestens ein städtisches Gebäude illuminiert. Die Stadt übernimmt die Organisation und Finanzierung; aktuell wird über eine Ausweitung der täglichen Beleuchtungszeiten von zwei auf bis zu acht Stunden diskutiert. In Berlin gab es 2025 erstmalig eine Beleuchtung zu Ramadan. Auch im Jahr 2026 soll mindestens ein öffentliches Gebäude illuminiert werden. Zu Frage 2: Bei der Beleuchtung in der Bremer Innenstadt handelt es sich primär um eine allgemeine Winterbeleuchtung. Die Winterbeleuchtung kostet im Betrieb jährlich rund 70 000 Euro. Sie besteht aus etwa 100 000 LED-Lichtern und wird mit Ökostrom betrieben. Diese Beleuchtung soll in der dunklen Jahreszeit die Wirtschaft in der Innenstadt stärken und durch eine Aufwertung des öffentlichen Raumes Passantenfrequenzen erhöhen. Die Kosten teilen sich mehrere Gruppen: Anlieger, Grundstückseigentümer in den sogenannten Business Improvement Districts, zum Beispiel das BID Ansgari und das BID Sögestraße, sowie Vereine und Interessengemeinschaften wie die CityInitiative Bremen Werbung e. V., die weite Teile der Beleuchtung koordinieren und finanzieren. Neben der winterlichen Straßenbeleuchtung gibt es eine weitere bekannte Lichtertradition in der Innenstadt: die Aufstellung des Chanukkaleuchters. Hierbei handelt es sich um einen rund sechs Meter hohen neunarmigen Leuchter, der alljährlich anlässlich des jüdischen Lichterfestes, Chanukka, auf dem Bremer Marktplatz oder dem Domshof aufgestellt wird. Im Gegensatz zur Winterbeleuchtung ist dies ein rein religiöses Projekt. Die Jüdische Gemeinde veranlasst, plant und bezahlt den Leuchter aus eigenen Mitteln. Der Senat unterstützt das Projekt ideell und administrativ, indem er auf Gebühren für den Platz verzichtet und symbolisch an der Eröffnung, etwa durch das Entzünden der Lichter durch den Bürgermeister, teilnimmt. Zu Frage 3: Eine Ramadanbeleuchtung in Bremen wäre grundsätzlich möglich. Dabei könnten die praktischen Erfahrungen und Beispiele aus anderen Großstädten herangezogen werden, um verschiedene Modelle der Umsetzung und Finanzierung fundiert zu bewerten. Aufgrund der angespannten Haushaltslage und des Grundsatzes der Gleichbehandlung aller Religionsgemeinschaften bietet sich hierbei primär die Prüfung eines zivilgesellschaftlichen Trägermodells an. Ähnlich wie in Köln könnte ein privater Verein oder eine Initiative die Planung und Finanzierung über Spenden übernehmen. Die Stadt Bremen könnte ein solches Vorhaben wiederum administrativ unterstützen, beispielsweise durch die Prüfung einer Befreiung von Sondernutzungsgebühren für den öffentlichen Raum. Da der diesjährige Fastenmonat bereits Mitte Februar 2026 begonnen hat und entsprechende Genehmigungsvorläufe einzuhalten sind, wäre eine tatsächliche Umsetzung frühestens für den Ramadan im Jahr 2027 realistisch. – So weit die Antwort des Senats!
