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Dr. Ralph Baumheier

17.03.2026 Sitzungen 21/34

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, willkommen zurück! (Heiterkeit – Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Bleiben Sie doch gleich stehen!) Ja, ich bleibe einmal stehen, aber ich muss zwischendurch immer die Antworten austauschen! (Heiterkeit) Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Bei den Straßenbahnen lagen in Kalenderwoche eins drei Fehlermeldungen vor, in der Kalenderwoche zwei lagen sechs, in der Kalenderwoche drei lagen zehn, in der Kalenderwoche vier lagen neun und in der Kalenderwoche fünf lagen vier Fehlermeldungen vor. Die Anzahl der Fehlermeldungen bei Hubliften bildet allerdings nicht ab, wie viele Fahrzeuge mit defekten Hubliften im Fahrbetrieb unterwegs sind. Zu Frage 2: Aufgrund der bestehenden Fahrzeugreserve werden im Busbereich keine Fahrzeuge mit defekten Hubliften oder Hubliftstörungen im Fahrbetrieb eingesetzt. Vereinzelte Ausfälle können im Betrieb auftreten. Diese Busse werden bis zum Beheben des Fehlers nicht mehr eingesetzt. Bei den Bussen lagen in Kalenderwoche eins keine Fehlermeldungen vor. In der Kalenderwoche zwei lagen drei, in der Kalenderwoche drei lagen 27, in der Kalenderwoche vier lagen elf und in der Kalenderwoche fünf lagen sechs Fehlermeldungen vor. Zu Frage 3: In Bremen erfolgt die Bewertung von Bushaltestellen für einen barrierefreien Umbau auf Grundlage eines strukturierten Kriterienkatalogs. Ziel ist es, die vorhandenen Ressourcen so einzusetzen, dass eine größtmögliche Verbesserung der Barrierefreiheit für mobilitätseingeschränkte Menschen erreicht wird. Bei der Erstellung entsprechender Bewertungsgrundlagen wurden bisher grundsätzlich keine vollständigen Haltestellenpaare betrachtet, sondern jeweils einzelne Teilhaltestellen separat beurteilt. Diese Vorgehensweise ermöglicht eine differenzierte Betrachtung der jeweiligen stadträumlichen und verkehrlichen Bedeutung jeder einzelnen Fahrtrichtung. In die fachliche Bewertung fließen insbesondere folgende Kriterien ein: die Anzahl der ein- und aussteigenden Fahrgäste, die Funktion der Haltestelle als wichtiger Umsteigepunkt beziehungsweise Knotenpunkt im Liniennetz, die Nähe der Haltestelle zu Alten- und Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern, medizinischen Versorgungseinrichtungen oder zu Kindertagesstätten sowie Schulen und mögliche Synergien mit anderen laufenden oder geplanten Baumaßnahmen. – So weit die Antwort des Senats!

Alle Reden von Dr. Ralph Baumheier Protokoll (PDF) ↗