Claudia Bernhard
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Abgeordneter! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Eine vollständige Gesamtauswertung der Patientinnen und Patienten, die selbst in der Zentralen Notaufnahme am Klinikum BremenMitte vorstellig werden, im Vergleich zu Einweisungen durch Rettungsdienst oder niedergelassene Ärzte, konnte aufgrund der kurzen Frist nicht erfolgen. Die Hochrechnung für das Jahr 2025 zeigt folgende Verteilung: 57 Prozent der Patientinnen und Patienten haben sich selbst vorgestellt, 19 Prozent wurden durch den Rettungsdienst eingeliefert, und 15 Prozent wurden durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte eingewiesen. Zu Frage 2: In den letzten drei Jahren war die durchschnittliche Verteilung der Patientinnen und Patienten auf die Dringlichkeitsstufen wie folgt: Von durchschnittlich 74 644 Fällen jährlich wurden 2 513 Fälle in der Kategorie „sofortige Behandlung erforderlich“ eingestuft, was einem Anteil von 3,4 Prozent entspricht. Weitere 7 859 Patientinnen und Patienten wurden der Kategorie „hohe Dringlichkeit“ zugeordnet, was etwa 10,4 Prozent ausmacht. In die Kategorie „mittlere Dringlichkeit“ fielen 21 459 Fälle und damit 28,7 Prozent der Patientinnen und Patienten. Den größten Anteil bildete die Kategorie „niedrige Dringlichkeit“ mit 36 289 Fällen beziehungsweise 48,75 Prozent. Darüber hinaus wurden 3 664 Fälle der Stufe „keine Dringlichkeit“ zugeordnet, was einem Anteil von 4,9 Prozent entspricht. Weiterhin erhielten 2 861 Fälle, die die Notaufnahme aufsuchten, keine Zuordnung in eine Dringlichkeitskategorie, was etwa 3,8 Prozent der Patientinnen und Patienten entspricht. Während die absoluten Fallzahlen der Patientinnen und Patienten mit niedriger oder gar keiner Dringlichkeit in den letzten drei Jahren gestiegen sind, ist ihr Anteil am Gesamtaufkommen der Zentralen Notaufnahme jedoch von 55,6 Prozent in 2023 auf 51,6 Prozent leicht gesunken. Zu Frage 3: Da für das Klinikum Bremen-Mitte keine direkte Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung besteht, ist die direkte Weiterleitung an den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst von Patientinnen und Patienten, die keinen akuten behandlungsbedürftigen Notfall darstellen, nicht möglich. In der Regel kann die Behandlung trotzdem in der Zentralen Notaufnahme im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten erfolgen. Zu berücksichtigen ist dabei jedoch, dass akut schwer erkrankte Patientinnen und Patienten stets Vorrang haben und es dadurch zu langen Wartezeiten kommen kann. Alternativ wird über geeignete ambulante Versorgungsmöglichkeiten aufgeklärt, beispielweise eine zeitnahe Vorstellung beim Hausarzt beziehungsweise bei der Hausärztin oder die Inanspruchnahme des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes. – So weit die Antwort des Senats!
