Dr. Ralph Baumheier
Sie sind in dem Sinne eingeplant, als es sich ja bei dem Parkhaus insgesamt um ein öffentlich zugängliches Parkhaus handeln wird. Es wird nicht im engeren Sinne eine Quartiersgarage sein, aber es wird auch dort die Möglichkeit geben, dann auch durchaus Dauerparkplätze anzumieten, das schon, aber bei der Gesamtbetrachtung des zugrunde liegenden Gutachtens, das ich gerade erwähnt hatte, sind die Bedarfe perspektivisch mit eingeflossen. Das ist das, was ich dazu sagen kann, ja.
