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Dr. Ralph Baumheier

17.03.2026 Sitzungen 21/34

Wie gesagt, das eine sind die zivilrechtlichen Aspekte, die sind dann auf der privaten Seite zu klären. Das, was wir bauordnungsrechtlich zu prüfen haben, ist nach meinem Kenntnisstand, was die grundsätzlichen Dinge angeht, so weit abgeschlossen, sodass wir das da, wenn die Bereitschaft besteht, entsprechende Öffnungen vorzunehmen, dann auch von unserer Seite positiv begleiten können. Wichtig ist aber, dass es auch die Klarheit im Zivilrechtlichen ist, dass dann eben auch die Nutzungsdauer entsprechend klar ist, dass das morgens wieder frei ist. Der Teufel steckt da leider im Detail, aber es ist, glaube ich – –. Die Rahmensetzungen im Rechtlichen sind weitestgehend geklärt.

Alle Reden von Dr. Ralph Baumheier Protokoll (PDF) ↗