Dr. Henrike Müller
Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Abgeordneter! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Da Die Bremer Stadtreinigung erst seit 2018 besteht und die Rekommunalisierung teilweise unterjährig erfolgt ist, können keine vergleichbaren Werte ab 2016 ermittelt werden. Der Anteil der Tariferhöhungen an der Steigerung der Personalkosten zum Vorjahr liegt 2019 bei drei Prozent, 2020 bei acht Prozent, 2021 bei 40 Prozent, 2022 bei 27 Prozent, 2023 bei null Prozent sowie 2024 bei 47 Prozent. Nicht berücksichtigt sind automatische Stufenaufstiege und Veränderungen bei der Umlage der Overheadkosten. Im Jahr 2018 waren 122 Vollzeitäquivalente in der Sparte Abfallwirtschaft besetzt. Bis zum Jahr 2024 stiegen diese auf 179 an. Zu Frage 2: Die Ist-Kosten im Bereich Kundenservice und Gebührenvollzug sind von 2019 bis 2024 von 3,5 auf 4,8 Millionen Euro pro Jahr gestiegen. Im Zeitraum 2018 bis 2024 wurden im Bereich Kundenservice und Gebührenvollzug 4,5 sowie im Vertragsmanagement 2,5 Vollzeitäquivalente geschaffen. Davon sind drei Stellen als Entgeltgruppe 6, eine Stelle als Entgeltgruppe 8, zwei Stellen als Entgeltgruppe 9 und eine Stelle als Entgeltgruppe 11 bewertet. Zu Frage 3: Wirtschaftliches Handeln ist der oberste Anspruch der Bremer Stadtreinigung. Dabei wird laufend geprüft, inwieweit die Kosten eingespart und die Effizienz gesteigert werden kann. Sie hat deshalb unternehmensweit das strategische Projekt „Kostenkompass“ initiiert. Hierbei wurden auf der Basis 2024 sämtliche Kosten analysiert und in Rahmen von Workshops mit den Fachabteilungen Kosteneinsparungspotenziale identifiziert. Die erkannten Potenziale werden in Abhängigkeit der Umsetzungsmöglichkeiten kurz,- mittel- oder langfristig gehoben. Zudem tragen Digitalisierungsprojekte wie etwa der digitale Abfallkalender zu Kosteneinsparungen bei. – So weit die Antwort des Senats!
