Dr. Ralph Baumheier
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Abgeordneter! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet: Vorrangiges Ziel des Senats im Rahmen seiner Brückenstrategie ist es, zunächst zügig den Ersatzneubau der Bürgermeister-Smidt-Brücke voranzubringen. Grundsätzlich sind allerdings für viele Brücken Ersatzneubauten in den nächsten kommenden 20 Jahren erforderlich. Daher hat die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung vor rund einem Jahr angekündigt, die Gründung einer eigenen Brückenbaugesellschaft zu prüfen. Vorrangiges Ziel war es, eine verlässliche Struktur für die Umsetzung großer Brückenneubauten zu schaffen sowie flexibler bei der Gewinnung hoch spezialisierter Fachkräfte, insbesondere im Bereich Brückenbau, zu werden. Durch die Entscheidungen auf Bundesebene mit dem Gesetz zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen, dem sogenannten LuKIFG, haben sich zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten ergeben, die intensiv geprüft werden. Der unmittelbare Finanzierungsdruck ist damit geringer geworden. Zudem sind bei einer zunächst erfolgenden Konzentration auf den Ersatzneubau Bürgermeister-Smidt-Brücke die Stärkung interner Strukturen und der gezielte Aufbau zusätzlicher personeller Kapazitäten zunächst ausreichend, um Planung und Umsetzung zu beschleunigen. Daher wird die Gründung einer Brückenbaugesellschaft aktuell nicht forciert. Perspektivisch bewertet die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung mit Blick auf die notwendigen weiteren Brückenerneuerungen eine Brückenbaugesellschaft aber weiterhin als grundsätzlich sinnvoll, vorrangig ist aber aktuell eben die schnellstmögliche Erneuerung der Bürgermeister-Smidt-Brücke. Hierzu prüft die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung sorgfältig, welches Organisations- und Vergabemodell das Vorhaben am effizientesten und mit Tempo voranbringen kann. Hierzu werden interne Strukturen gestärkt und gezielt zusätzliche Kapazitäten aufgebaut, um Planung und Umsetzung zu beschleunigen. Es geht daher nicht vorrangig um eine neue Brückenbaugesellschaft als Organisationsform an sich, sondern um Tempo, Qualität und Verlässlichkeit beim Brückenersatzneubau. Zu Frage 3: Die Finanzierung der nächsten Schritte zum Ersatzneubau der Bürgermeister-Smidt-Brücke ist wie folgt vorgesehen: Bereits für die ersten notwendigen Schritte – insbesondere für die Startmaßnahmen und das Gründungsgutachten als Grundlage der weiteren Planung – stehen mit der ersten Tranche der Förderung aus dem Länder-und-KommunalInfrastrukturfinanzierungsgesetz notwendige Finanzmittel in Höhe von zwei Millionen Euro zur Verfügung. Die Finanzierung von zwei zusätzlichen Stellen im Ressort wurde durch den Senat bereits im Dezember 2025 beschlossen. – So weit die Antwort des Senats!
