Dr. Ralph Baumheier
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, lieber Herr Abgeordneter! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Grundsätzlich müssen an den Bauwerken zuerst Ertüchtigungsmaßnahmen durchgeführt werden, um die Bauwerke für das Ziellastniveau statisch nachweisen zu können. Die baulichen Maßnahmen können konkret erst ausgeplant werden, wenn die Nachrechnungen so weit abgeschlossen sind, dass sich diese erforderlichen Maßnahmen daraus ableiten lassen. Insofern können hier nur Kostenschätzungen in Abhängigkeit des absehbaren Maßnahmenumfangs angegeben werden. Für die angefragten Bauwerke betragen die ersten Kostenschätzungen der Ertüchtigungen und der Instandsetzungsmaßnahmen wie folgt: Bürgermeister-Smidt-Brücke insgesamt rund 4,3 Millionen Euro, WilhelmKaisen-Brücke insgesamt rund zehn Millionen Euro, St.-Pauli-Brücke insgesamt rund vier Millionen Euro, Karl-Carstens-Brücke insgesamt rund sieben Millionen Euro. Für die anstehenden Ersatzneubauten können derzeit noch keine näheren Kosten und Investitionsbedarfe benannt werden. Zu Frage 2: Der Senat hat ein Verfahren zur Entwicklung einer Gesamtstrategie zur Verwendung des Länderanteils nach dem Länder-undKommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz, LuKIFG, aufgesetzt. Im Rahmen der senatsseitigen Beschlussfassung zu einer ersten Mitteltranche für 2026/2027 sind für kurzfristige Investitionen, die sogenannten Sofortmaßnahmen, im Bereich der Modernisierung der Basisinfrastrukturen Mittel in Höhe von rund zwei Millionen Euro für Startaktivitäten/Gründungsgutachten zum Neubau der BürgermeisterSmidt-Brücke vorgesehen. Die weitergehende Verwendung von LuKIFGMitteln für mittel- und langfristige Maßnahmen ist derzeit Gegenstand der Beratungen im Senat. Angesichts der Gesamtlaufzeit von zwölf Jahren bietet sich der Einsatz der Mittel für die Planung, Instandsetzung, Ertüchtigung und insbesondere den Neubau der Bürgermeister-SmidtBrücke an. Zu Frage 3: Da eine Zuordnung der Bundesmittel auf die einzelnen Brückenbaumaßnahmen noch nicht benannt werden kann, wird auf die aktuelle Aufstellung der Wirtschaftspläne beziehungsweise der Finanzplanung verwiesen. Hierbei sind für die Erhaltung von Großbrücken, unter anderem Bürgermeister-Smidt-Brücke, Wilhelm-Kaisen-Brücke, St.- Pauli-Brücke, für die Planjahre 2026 bis 2029 insgesamt circa 26,85 Millionen Euro angesetzt. – So weit die Antwort des Senats!
