Michael Jonitz
Wir fragen den Senat: 1. Mit welchem Investitionsbedarf rechnet der Senat für die Bremer Weserbrücken in den kommenden fünf Jahren und für die anstehenden Neubauten der Wilhelm-Kaisen-Brücke, der Karl-Carstens-Brücke und der Bürgermeister-Smidt-Brücke – jeweils getrennt nach Brücke, Maßnahme und Jahr? 2. Welche Bundesmittel stehen in diesem Fünfjahreszeitraum und für die Neubauten für die genannten Brücken zur Verfügung, und wofür genau sollen diese Mittel eingesetzt werden – zum Beispiel Planung, Sanierung, Ersatzneubau, Verkehrssicherung, Bauausführung? 3. Wie plant der Senat Bovenschulte, den über die Bundesmittel hinausgehenden Finanzierungsbedarf zu decken – zum Beispiel Landesmittel, kommunale Mittel, Kredite, Sondervermögen –, und welche konkreten Schritte/Zeithorizonte sind dafür vorgesehen?
