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Dr. Ralph Baumheier

27.01.2026 Sitzungen 21/32

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Abgeordneter! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Der grüne Pfeil mit Gültigkeit nur für den Radverkehr, das Verkehrszeichen 721, wird grundsätzlich als ein Instrument bewertet, das die Leichtigkeit und Attraktivität des Radverkehrs erhöht. Dies gilt insbesondere durch reduzierte Wartezeiten an Lichtsignalanlagen. Gleichzeitig bestehen sicherheitsbezogene Zielkonflikte. So wird nach Untersuchungen im Rahmen einer Pilotstudie der Bundesanstalt für Straßenwesen zum Grünpfeil mit Beschränkung auf den Radverkehr oftmals die vorgeschriebene Anhaltepflicht von der überwiegenden Mehrheit der Radfahrenden nicht befolgt. Konflikte mit querendem Fußverkehr sind zwar bislang selten aufgetreten, sind aber abhängig von der örtlichen Gestaltung und Einsehbarkeit nicht auszuschließen. Mögliche Konflikte mit dem fließenden Verkehr werden vor der Einrichtung überprüft. Es wird daher im Einzelfall entschieden, ob ein grüner Pfeil zur Steigerung der Attraktivität im Radverkehr angeordnet werden kann. Zu Frage 2: In Bremen ist das Verkehrszeichen 721 bislang ausschließlich an der Kreuzung Osterfeuerberger Ring/Holsteiner Straße angebracht. Über die generell gültigen Aussagen der bundesweiten Pilotstudie der Bundesanstalt für Straßenwesen hinaus gibt es keine spezifischen Erkenntnisse zum Unfallgeschehen oder der Akzeptanz an diesem konkreten Ort. Zu Frage 3: Die Anordnung eines grünen Pfeils für Radfahrende ist eine Einzelfallentscheidung, in der Sicherheitsbelange abzuwägen sind. Die Anordnung kann daher nur erfolgen, wenn alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dieser Umstand führt dazu, dass trotz grundsätzlich positiver Bewertung des Grünpfeils dieser bislang nur im geringen Maße umgesetzt werden kann. Zielzahlen sind nicht vorgegeben. – So weit die Antwort des Senats!

Alle Reden von Dr. Ralph Baumheier Protokoll (PDF) ↗