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Dr. Andreas Bovenschulte

27.01.2026 Sitzungen 21/32

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Der aktuelle Mietvertrag für die Bremer Philharmoniker hat eine Vertragslaufzeit vom 1. März 2022 bis 30. November 2039. Der aktuelle Mietvertrag des Zentrums für Kunst läuft vom 1. Juni 2022 und endet am 31. Mai 2037. Somit haben beide Verträge sogenannte Festmietzeiten. Beide Verträge beinhalten Optionsrechte für mehrere Verlängerungen. Der Vertrag der Bremer Philharmoniker kann nach Ablauf der Festmietzeit zweimal um jeweils sechs Jahre verlängert werden. Nach Ablauf der Optionszeit verlängert sich das Mietverhältnis jeweils um ein Jahr. Der Mietvertrag für das Zentrum für Kunst kann ebenso über ein Optionsrecht verlängert werden. Das Zentrum für Kunst kann dreimal um jeweils fünf Jahre verlängert werden. Mit beiden Verträgen haben sich Vermieter und Mieter jeweils auf den sogenannten Verbraucherpreisindex verständigt. Dieser besagt, wenn sich der vom Statistischen Bundesamt festgestellte „Verbraucherpreisindex für Deutschland“ – Basisjahr 2015 gleich 100 – gegenüber dem Stand per 1. Oktober 2024 um mindestens zehn Prozent verändert, so verändert sich die Miete um den gleichen Betrag. Ein Optionsrecht auf Flächenerweiterung besteht für keinen der Verträge. Zu Frage 2: Die Gesamtausgaben aus den gefragten Kostengruppen im Wirtschaftsjahr 2025 beliefen sich auf 1 681 430 Euro. Die Ausgaben für Miet- und Betriebskosten der Immobilie beliefen sich auf insgesamt 793 450 Euro, die effektiven Personalausgaben auf 390 180 Euro. Eine einmalige EFRE-Förderung in den Jahren 2023 und 2024 – ausgereicht über die Bremer Aufbau-Bank – zum Zwecke des Aufbaus der Veranstaltungstechnik und der Digitalisierung in Höhe von circa 178 000 Euro schaffte eine deutliche Entspannung der Kosten in den Anfangszeiten. Die notwendigen investiven Ausgaben im Jahr 2025 betragen circa 141 050 Euro. Das Zentrum für Kunst benötigte für Sachausgaben im Jahr 2025 356 748 Euro. Demgegenüber stehen Einnahmen aus Erlösen durch Ticketing, Raumvermietung und Spendenakquise. Zu Frage 3: Die Einnahmen aus den Bereichen Vermietung und Ticketerlösen betrugen 2024 knapp 41 000 Euro und 2025 knapp 34 000 Euro. Demgegenüber stehen die ursprünglichen Planzahlen in Höhe von 127 000 Euro inklusive der erwarteten Einnahmen aus Gastronomie. Seit dem Haushaltsjahr 2024/2025 wurden die Planungen an realistische Erwartungen gemäß den bis dahin gemachten Erfahrungen auf 50 000 Euro unabhängig von Spendenzuflüssen angepasst. Eine Steigerung im Rahmen der wirtschaftlichen Vermietungen wird als nicht realisierbar angesehen. Die räumlichen Kapazitäten sind durch die originäre Zweckbestimmung – die Förderung und Beherbergung der freien Kunstszene – bereits vollständig ausgeschöpft; die Nachfrage aus der Szene übersteigt das vorhandene Angebot kontinuierlich. Zudem lässt die personelle Ausstattung keine Ausweitung kommerzieller Formate wie Firmenfeiern oder Incentives zu. Da die Betreuung dieser zusätzlichen Veranstaltungen zulasten der kulturellen Kernaufgaben ginge, ist eine weitere wirtschaftliche Priorisierung weder operativ leistbar noch mit dem kulturpolitischen Auftrag vereinbar. Zur Erhöhung von Eigenmitteln wird daher vorrangig versucht, die im Zentrum für Kunst entstehenden Produktionen stärker im Haus zu präsentieren und deren wirtschaftliches Potenzial durch eine angemessene, dynamische Ticketpreisgestaltung sowie durch professionelle Vermarktung besser auszuschöpfen. Voraussetzung hierfür ist eine kontinuierliche Arbeit an Qualität, Außenwirkung und Publikumsansprache. Eine gastronomische Verpachtung lohnt sich wirtschaftlich für Gastronomen nicht und ist daher nicht möglich. Neue Ansätze für eine gastronomische Versorgung der Gäste werden derzeit geprüft, hierzu zählt vorrangig die Bereitstellung von gastronomischen Angeboten durch einen zu gründenden Förderverein. – So weit die Antwort des Senats! Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Alle Reden von Dr. Andreas Bovenschulte Protokoll (PDF) ↗