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Claudia Bernhard

27.01.2026 Sitzungen 21/32

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Das Gesundheitsamt Bremen hat im Rahmen des Schulimpfprogramms im Schuljahr 2022/2023 864, im Schuljahr 2023/2024 477 und im Schuljahr 2024/2025 420 HPV-Impfungen durchgeführt. Die Arztpraxen im Land Bremen haben im Jahr 2022 7 200, im Jahr 2023 7 806 und im Jahr 2024 8 962 HPV-Impfungen durchgeführt. Zu Frage 2: Eine Unterscheidung zwischen vollständig geimpften Jugendlichen durch das Schulimpfprogramm und durch Impfung in ärztlichen Praxen ist nicht möglich, da hier keine Meldepflicht und entsprechend kein systematischer Datenrücklauf besteht. Ein vollständiger HPV-Impfschutz ist im Allgemeinem nach zwei Impfungen gegeben. Das Gesundheitsamt bietet in den Schulen zwei Impftermine zur Wahrnehmung der Erst- und Zweitimpfung an. Sollte eine vollständige Impfung innerhalb dieser Termine nicht realisierbar sein, weil etwa eine Drittimpfung nötig ist, oder aufgrund von Abwesenheiten wird den zu Impfenden nahegelegt, die Impfung in der Kinder- beziehungsweise Hausarztpraxis zu vervollständigen oder sich zur Impfung im Gesundheitsamt vorzustellen. Das Schulimpfprogramm zielt nicht darauf ab, eine vollständige Impfserie in der Schule zu verabreichen, sondern darauf, bestehende Impflücken zu schließen. Die angebotenen Impfleistungen der Arztpraxen sollen nicht ersetzt werden, sondern das niedergelassene System unterstützen, um Jugendlichen einen vollständigen Impfschutz zu ermöglichen. Zu Frage 3: Der Anteil dauerhaft ungeimpfter oder verspätet geimpfter Jugendlicher kann nicht belastbar quantifiziert werden, da das Schulimpfprogramm ein Angebotsformat ist und Impfungen außerhalb des Schulsettings nicht systematisch rückgemeldet werden. Als wesentliche Hürde im Rahmen des Bremer Schulimpfprogramms zeigen sich fehlende Rückmeldungen der Eltern zur Impfeinwilligung. Darüber hinaus trifft insbesondere die HPV-Impfung auf eine allgemeine Impfskepsis. Häufig wurden bei diesem Impfangebot Fehlinformationen zu möglichen Impfkomplikationen diskutiert. Hier bedarf es nach wie vor einer umfangreichen Aufklärung. Im Land Bremen werden diese Aufklärungsmaßnahmen unter anderem im Rahmen einer RKI-Studie zur Schulung von Ärztinnen und Ärzten zur Impfkommunikation sowie Schulungen von Gesundheitsfachkräften an Schulen zum Thema HPV geleistet. Zudem wird die Impfentscheidung häufig aufgeschoben, da das Gespräch mit den Kindern über das Thema sexuell übertragener Krebserkrankungen für viele Eltern als altersmäßig zu früh und daher schwierig angesehen wird. Auch hier werden die bereits getroffenen Aufklärungsmaßnahmen entgegenwirken. – So weit die Antwort des Senats!

Alle Reden von Claudia Bernhard Protokoll (PDF) ↗