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Claudia Bernhard

27.01.2026 Sitzungen 21/32

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Der Verein zur Förderung der medizinischen Versorgung Obdachloser im Lande Bremen e.V., MVO, wurde mit dem Ziel gegründet, obdachlosen und wohnungslosen Menschen ein medizinisches Angebot anzubieten. In der Stadtgemeinde Bremen betreibt der Verein mehrere niedrigschwellige medizinische Versorgungsangebote, die sich gezielt an wohnungs- und obdachlose Menschen richten. So wird an drei Standorten mit insgesamt neun Ärztinnen und Ärzten eine ärztliche Sprechstunde angeboten. Spezialisierte medizinische Angebote für papierlose und nicht versicherte Menschen, die häufig ebenfalls von Wohnungslosigkeit betroffen sind, bietet der Verein zur Förderung der gesundheitlichen und medizinischen Versorgung von papierlosen und nicht versicherten Menschen in Bremen e.V., MVP. Die Erreichbarkeit akut obdachloser Menschen wird insbesondere durch aufsuchende Arbeit, enge Kooperationen zwischen medizinischen Akteur:innen, der Wohnungslosenhilfe sowie durch die Anbindung medizinischer Angebote an bestehende Hilfestrukturen sichergestellt. So kann beispielsweise das Arztmobil der Johanniter, das ehrenamtlich organisiert wird, sonntags an der Hohenlohestraße in Bremen aufgesucht werden. Die Bremer Suppenengel bieten neben der Essensausgabe niedrigschwellige und medizinische Hilfe an. Darüber hinaus bietet das Gesundheitsamt für Menschen mit Tuberkulose Beratung und Vermittlung in das medizinische Versorgungssystem. Zu Frage 2: Wohnungs- und obdachlose Menschen gelten als besonders vulnerable Personengruppe. In Bremen bestehen daher sowohl allgemeine als auch anlassbezogene Impfangebote. Dazu gehören Impfangebote in den bereits genannten niedrigschwelligen medizinischen Einrichtungen, dem MVO und dem MVP, sowie saisonale Impfaktionen, insbesondere Grippeschutzimpfungen, durch das Gesundheitsamt Bremen bei der organisierten Veranstaltung „Dein Festmahl“. Zu Frage 3: Die Sozialdienste der Krankenhäuser streben im Vorfeld der Entlassung obdachloser Menschen aus einer stationären Krankenhausbehandlung eine Vernetzung mit der Zentralen Fachstelle Wohnen des Amtes für Soziale Dienste an. Zu diesem Zweck besteht eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Zentralen Fachstelle Wohnen und dem Sozialdienst im Krankenhaus. Sogenannte Überleitungsbögen zur Aufnahme der Patient:innen ohne festen Wohnsitz sollen diesen Vorgang erleichtern. Die Mitarbeitenden der Fachstelle leiten die Anmeldung zunächst an die Notunterkunft weiter, sodass die Patient:innen im Idealfall direkt in die Notunterkunft entlassen werden können. Bei einer ungeplanten Entlassung innerhalb der Sprechzeiten der Zentralen Fachstelle Wohnen kann die betroffene Person persönlich vorsprechen, außerhalb der Sprechzeiten ist nach telefonischer Absprache eine Aufnahme in vier Notunterkünfte möglich. Voraussetzung für dieses Verfahren ist jedoch, dass der Sozialdienst im Krankenhaus über die drohende Obdachlosigkeit in Kenntnis gesetzt wurde. Betroffene erhalten im Anschluss weiterführende Unterstützung mit dem Ziel einer perspektivischen Stabilisierung und, wenn möglich, der Vermittlung in eigenen Wohnraum. Die für Psychiatrie und Sucht zuständigen Krankenhäuser im Lande Bremen sind angehalten, im Rahmen des Entlassmanagements eine Anschlussversorgung und/oder eine Unterkunft für die Patient:innen zu organisieren. Dies wird aufgrund der Wohnungsknappheit und der überfüllten Obdachlosenunterkünfte jedoch immer schwieriger. – So weit die Antwort des Senats!

Alle Reden von Claudia Bernhard Protokoll (PDF) ↗