Kai-Lena Wargalla
Wir fragen den Senat: 1. Welche internen Maßgaben, Richtlinien und Kriterien liegen den Entscheidungen des Ordnungsamtes über Geltungsdauer und Nebenbestimmungen von Sondernutzungserlaubnissen nach § 18 des Bremischen Landesstraßengesetzes für die Nutzung des öffentlichen Raumes durch sogenannte Szenetreffs beziehungsweise Akzeptanzorte zugrunde? 2. Welche Bedeutung kommt dabei den inhaltlichen und finanziellen Vorgaben aus den politischen Beschlüssen sowie aus den Zuwendungsbescheiden an die jeweiligen Träger, insbesondere im Hinblick auf sich daraus ergebende Einschränkungen bei Arbeitszeiten und Aufgabenbeschreibungen der Beschäftigten, zu? 3. Inwieweit werden Beiräte, besonders betroffene Anlieger:innen oder andere lokale Akteure in Genehmigungsverfahren für die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für Szenetreffs angehört oder anderweitig eingebunden?
