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Mark Rackles

11.11.2025 Sitzungen 21/29

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Abgeordnete! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Mit den jährlichen Kapazitätsplanungen im Rahmen des Einschulungsverfahrens und des Übergangsverfahrens besteht ein grundsätzlicher Überblick über die zur Verfügung stehende Anzahl von Klassenverbänden in den jeweiligen Schulen. Aufgrund der stark angestiegenen Schüler:innenzahlen wurden in den vergangenen Schuljahren nach Erfordernis auch Funktions- und Fachräume auch als Klassenräume genutzt. Die stark gestiegenen Schülerinnenzahlen, insbesondere im Primarbereich, haben dazu geführt, dass die ausgewiesenen Kapazitätsbedarfe der Schulstandortplanung zeitlich nicht vollständig umgesetzt werden konnten. Je nach Erfordernis haben die Schulen deutlich mehr Klassenverbände aufgenommen, als ursprünglich geplant. Neben dem Neubau von zusätzlichen Schulstandorten und der Errichtung von Mobilbauten an bestehenden Standorten haben nahezu alle Schulen bestehende Raumnutzungen optimiert und den Erfordernissen angepasst. Diese Maßnahmen im Bestand hatten Vorrang gegenüber den aufwendigeren und kostenintensiveren Mobilbauten. Die Schulen haben eigenverantwortlich die Kapazitätserhöhungen im Bestand ermöglicht, teilweise verbunden mit baulichen Anpassungen und geänderten Organisationsmodellen. Ein zentraler Überblick ist nicht gegeben, da es sich um eine temporäre Herausforderung handelt. Aktuell werden mit allen Schulen die vorhandenen Raumpläne mit den tatsächlichen Nutzungen abgeglichen, um einen Gesamtüberblick über die tatsächliche räumliche Ausstattung der Schulen zu erhalten. Zu Frage 2: Ein wichtiger Baustein für die langfristige Bereitstellung von räumlichen Kapazitäten sind die nunmehr vorliegenden aktualisierten Daten der Bevölkerungsvorausberechnung. Diese werden als erster Schritt derzeit im Hause auf die jeweiligen Stadtteile hin ausgewertet. Die Prognose gilt es dann auf entsprechende Schüler:innenzahlen in den jeweiligen Beschulungsjahrgängen umzurechnen. Daraus wird dann eine mittel- bis langfristige Prognose erarbeitet, die mit den jährlichen, kurzfristigen Kapazitätserfordernissen und den perspektivischen Planungen in Einklang gebracht werden müssen. Dazu werden regelmäßige Abgleiche aller Parameter vorgenommen, um so eine gesamte Übersicht über die erforderliche perspektivische Steuerung zu erhalten. Zu Frage 3: Um den Raumbedarfen an Schulen effektiv zu begegnen, ist es entscheidend, ein zentrales Monitoringsystem einzuführen. Dieses System soll es ermöglichen, die Raumsituation an den Schulen kontinuierlich zu erfassen und auszuwerten und im Abgleich mit der Schülerzahlentwicklung Engpässe frühzeitig zu erkennen, um gezielte Maßnahmen zur Kapazitätssteuerung einzuleiten. Bislang wurden für die jeweiligen Verfahren – Einschulung beziehungsweise vier nach fünf – durch die Schulen die jährlichen Raumnutzungspläne übermittelt. Diese sind insbesondere für die Widerspruchsbearbeitung und mögliche Klageverfahren zum Ende des jeweiligen Aufnahmeverfahrens erforderlich und werden jährlich aktualisiert und an den Senator für Kinder und Bildung übermittelt. Aus den Raumkonzepten der Schulen lässt sich derzeit nur die Raumauslastung für die Einzelschule ableiten, eine Gesamtübersicht muss händisch zusammengestellt werden. – So weit die Antwort des Senats!

Alle Reden von Mark Rackles Protokoll (PDF) ↗