Dr. Ralph Baumheier
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Abgeordnete! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Mit dem Erwerb der Kaufhof-Immobilie durch die BRESTADT als kommunale Stadtentwicklungsgesellschaft liegt die vollständige Kontrolle über die Entwicklung dieser zentralen Innenstadtfläche in den Händen der Stadt. Die städtebaulich-freiraumplanerische und hochbauliche Konfiguration der Entwicklung soll in einem Qualifizierungsverfahren erfolgen, das auch den in der Machbarkeitsstudie dargestellten breiten Nutzungsmix aufgreift. Zu Frage 2: Eine verbindliche Festlegung ist zu diesem Zeitpunkt nicht möglich und auch nicht zielführend. Zunächst sind weitere Planungsschritte erforderlich, bevor ein konkretes Konzept erstellt werden kann. Nach der Grundsatzentscheidung über die weitere Entwicklung des Objekts sollen die nächsten Planungsschritte mit dem Qualifizierungsverfahren unverzüglich eingeleitet werden. Zu Frage 3: Wie schon in den vorangegangenen Antworten dargelegt, sind zunächst weitere Planungs- und Qualifizierungsschritte erforderlich. In diesem Rahmen werden auch die ökologischen Belange nachhaltig berücksichtigt. – So weit die Antwort des Senats!
