Thore Schäck
Ein öffentliches Beteiligungsverfahren ist sicherlich auch bei der Entfernung von zwei Sitzbänken nicht notwendig, man könnte ja aber zumindest diejenigen, die unmittelbar davon betroffen sind, einmal informieren, beispielsweise auch das Café, das dort entstanden ist, und wenn man sie nicht mit einbindet, zumindest vorab informieren. Ist denn zumindest das passiert, oder auch das nicht?
