Maike Frese
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Seit dem 30. Mai 2025 und noch bis zum Jahresende sind an Freitag- und Samstagabenden sowie an den Abenden vor Feiertagen von 22:00 Uhr bis 4:00 Uhr in der Regel zwei Teams à zwei Personen im Bremer Viertel unterwegs. Die Kosten für das Gesamtprojekt betragen knapp 105 000 Euro. Darin enthalten sind neben den Stundensätzen der Awarenessteams auch Overheadkosten, zum Beispiel für die Projektleitung, die Anmietung eines Ruheraumes, Verbrauchsmaterial, die Nachbetreuung der Fälle sowie für Schulungen der Mitarbeitenden. Zu Frage 2: Im Herbst 2024 wurde durch die damalige Projektbetreuung eine Übersicht der Fälle des vergangenen halben Jahres zu Evaluationszwecken erstellt. Demnach wurden zwischen dem 1. Mai 2024 und dem 31. Oktober 2024 insgesamt 116 Fälle durch das Awarenessteam im Viertel betreut. Unter einem „Fall“ wird eine Situation verstanden, in der das Awarenessteam mit Betroffenen/ Beteiligten interagiert und diese die Unterstützung des Teams annehmen und/oder ein Gespräch mit dem Team führen. Außerdem wurden Situationen als Fall erfasst, die länger von außen durch das Team begleitet wurden, zum Beispiel Fälle, in denen eine offensichtlich orientierungslose/hilflose Person die Unterstützung des Teams ablehnt. In solchen Fällen behält das Team die Person noch über einen Zeitraum im Blick, um sicherzugehen, dass sie keine rettungsdienstlichen Maßnahmen benötigt und es dann im Notfall reagieren könnte. Zu Frage 3: In Abgrenzung zur Arbeit von Sicherheits- und Einsatzkräften arbeiten die Awarenessteams nicht mit Fokus auf Störfaktoren, grenzüberschreitende Personen und Täter, sondern mit Fokus auf die Betroffenen in der Situation. Ziel der Arbeit ist es, ein niedrigschwelliges Unterstützungsangebot bereitzustellen: Die geschulten und sensibilisierten Teams können zum Beispiel einen Rückzugsraum bieten, Erstgespräche über das Erlebte führen, gemeinsam weitere Schritte abwägen oder Betroffene über weiterführende Hilfsangebote und Beratungsstellen Informieren. In Fällen sexualisierter Gewalt bis hin zu Vergewaltigungen ist die sensible Aufklärung der betroffenen Personen über Handlungsoptionen und insbesondere die Möglichkeit der zeitkritischen Spurensicherung durch die Gewaltschutzambulanz am Klinikum Bremen-Mitte durch die Teams möglich. Die Awarenessarbeit kann also auffangen, wofür sonst keine Zeit vorgesehen ist. Zudem ziehen die Awarenessteams auf Wunsch der Betroffenen oder in Notfällen die Rettungs- und Einsatzkräfte hinzu und übergeben dann an diese. Eine Zusammenarbeit zwischen den Awarenessteams und der vorhandenen Schutz- und Sicherheitsstruktur im Viertel kann von großem Vorteil für die Betroffenen sein und für mehr Schutz und Sicherheit sorgen. Darüber hinaus erfüllt die Awarenessarbeit eine präventive Funktion: Indem die Teams sichtbar gegen Gewalt auftreten, frühzeitig ansprechen, eingreifen und mögliche Unterstützungsbedarfe abklären, entschärfen die Teams Gefahrenlagen und beugen Gewalt vor. Die Awarenessteams unterstützen etwa auch orientierungslose Personen sowie Personen, die sich zum Beispiel aufgrund von Alkoholkonsum in einer hilflosen Lage befinden – Situationen, die oft nicht unter den Zuständigkeitsbereich von Rettungs- und Einsatzkräften fallen. Zudem ist es so, dass die Polizei rechtlich dazu verpflichtet ist, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, sobald ihr ein sexueller Übergriff bekannt wird – unabhängig davon, ob die betroffene Person dies möchte. Dies kann im Konflikt mit dem Wunsch stehen, zunächst in Ruhe, gegebenenfalls mit anwaltlicher Unterstützung, über das weitere Vorgehen zu entscheiden. Das Awarenessteam kann eine betroffene Person sensibel unterstützen, über mögliche Handlungsoptionen informieren und zur Gewaltschutzambulanz begleiten, ohne sofort strafrechtliche Maßnahmen einleiten zu müssen. Während das Awarenessteam eine unterstützende, beratende und schützende Rolle einnimmt und dabei stets den Wunsch der betroffenen Person in den Mittelpunkt stellt, ist die Polizei kraft ihres gesetzlichen Auftrags dazu verpflichtet, bei bestimmten Straftaten einzuschreiten und Strafverfolgung einzuleiten. – So weit die Antwort des Senats!
