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Özlem Ünsal

19.08.2025 Sitzungen 21/26

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Bremen hat sich zusammen mit anderen Bundesländern dafür eingesetzt, dass die Ermächtigungsgrundlage für die Aufstellung einer Mietenbegrenzungsverordnung nach § 556d Absatz 2 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, kurz BGB, verlängert wird. Auch für die Stadtgemeinde Bremen soll damit erneut eine Mietenbegrenzungsverordnung erlassen werden. Die bisherige Regelung gilt bis zum 30. November 2025 und läuft dann entsprechend aus. Die neue Verordnung soll sich direkt anschließen. Das Verfahren zum Beschluss der Mietenbegrenzungsverordnung wurde schon vorab vorbereitet und wird jetzt, nachdem die Ermächtigungsgrundlage des BGB nach Beschluss im Bundeskabinett, im Bundestag und im Bundesrat in Kraft getreten ist, durchgeführt werden. Zu Frage 2: Die neue Mietenbegrenzungsverordnung für die Stadtgemeinde Bremen soll bis zum Außerkrafttreten der Ermächtigungsgrundlage – das wird voraussichtlich am 31. Dezember 2029 der Fall sein – gelten. Zu Frage 3: Der Senat kann die Argumentation des Bundes grundsätzlich nachvollziehen, im Sinne einer Ausgewogenheit der Vermieter-MieterRechte einige Einschränkungen im Bundesrecht vorzusehen. Ungeachtet der gefassten bundesrechtlichen Regelung zur Mietpreisbremse hat sich der Senat auf Bundesratsebene aber bereits aktiv für einen stärkeren Schutz der Mieterinnen und Mieter im Hinblick auf Mietverhältnisse für möblierte Wohnungen oder Kurzzeitmietverhältnisse eingesetzt. So hat Bremen im Rahmen des Bundesratsverfahrens zum Gesetzentwurf zur Verlängerung der Mietpreisbremse, zur Änderung von Regelungen des Rechts der Wohnraummiete sowie zur Änderung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn – Bundesratsdrucksache 5/25 – aktiv die Initiativen aus Hamburg unterstützt, die unter anderem eine Begrenzung von Möblierungszuschlägen sowie eine Einschränkung missbräuchlicher Kurzzeitvermietungen in angespannten Wohnungsmärkten vorgesehen hatten. Diese Bemühungen werden auch in Zukunft fortgesetzt, mit dem Ziel, Mieterschutz auf bislang nicht erfasste Vermietungsformen auszuweiten und Umgehungstatbestände zu unterbinden. – So weit die Antwort des Senats!

Alle Reden von Özlem Ünsal Protokoll (PDF) ↗